Artikel 46 VO (EU) 2013/1379

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 104/2000 wird aufgehoben. Artikel 4 gilt allerdings weiterhin bis zum 12. Dezember 2014.

Verweise auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang IV zu lesen.

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