Artikel 49 VO (EU) 2013/1379
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2014, mit Ausnahme des Kapitels IV und des Artikels 45, die ab dem 13. Dezember 2014 gelten.
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