Artikel 40 VO (EU) 2013/1380

Ziele

Als Beitrag zur Verwirklichung der in Artikel 2 genannten Ziele kann eine finanzielle Unterstützung der Union gewährt werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.