ANHANG I VO (EU) 2013/1380

ZUGANG ZU DEN KÜSTENGEWÄSSERN IM SINNE VON ARTIKEL 5 ABSATZ 2

1.
Küstengewässer des vereinigten königreichs

A.
ZUGANG FRANKREICHS
Geografisches Gebiet Art Umfang oder besondere Merkmale
Küste des Vereinigten Königreichs (zwischen 6 und 12 Seemeilen)
1.
Berwick-upon-Tweed nach Osten

Coquet Island nach Osten

Hering unbegrenzt
2.
Flamborough Head nach Osten

Spurn Head nach Osten

Hering unbegrenzt
3.
Lowestoft nach Osten

Lyme Regis nach Süden

Alle Arten unbegrenzt
4.
Lyme Regis nach Süden

Eddystone nach Süden

Grundfischfang unbegrenzt
5.
Eddystone nach Süden

Longships nach Südwesten

Grundfischfang unbegrenzt
Kammmuscheln unbegrenzt
Hummer unbegrenzt
Languste unbegrenzt
6.
Longships nach Südwesten

Hartland Point nach Nordwesten

Grundfischfang unbegrenzt
Languste unbegrenzt
Hummer unbegrenzt
7.
Hartland Point bis zu einer Linie vom Norden der Lundy Island
Grundfischfang unbegrenzt
8.
Von einer westlich von Lundy Island nach Cardigan Harbour gezogenen Linie
Alle Arten unbegrenzt
9.
Point Lynas nach Norden

Morecambe Feuerschiff nach Osten

Alle Arten unbegrenzt
10.
County Down
Grundfischfang unbegrenzt
11.
New Island nach Nordosten

Sanda Island nach Südwesten

Alle Arten unbegrenzt
12.
Port Stewart nach Norden

Barra Head nach Westen

Alle Arten unbegrenzt
13.
Breitengrad 57°40'N

Butt of Lewis nach Westen

Alle Arten außer Krebsen und Weichtieren unbegrenzt
14.
Inseln St Kilda, Flannan
Alle Arten unbegrenzt
15.
Westlich der Verbindungslinie zwischen dem Leuchtturm Butt of Lewis und Punkt 59°30'N-5°45'W
Alle Arten unbegrenzt
B.
ZUGANG IRLANDS
Geografisches Gebiet Art Umfang oder besondere Merkmale
Küste des Vereinigten Königreichs (zwischen 6 und 12 Seemeilen)
1.
Point Lynas nach Norden

Mull of Galloway nach Süden

Grundfischfang unbegrenzt
Kaisergranat unbegrenzt
2.
Mull of Oa nach Westen

Barra Head nach Westen

Grundfischfang unbegrenzt
Kaisergranat unbegrenzt
C.
ZUGANG DEUTSCHLANDS
Geografisches Gebiet Art Umfang oder besondere Merkmale
Küste des Vereinigten Königreichs (zwischen 6 und 12 Seemeilen)
1.
Gebiet östlich der Shetland-Inseln und der Insel Fair zwischen folgenden Linien: nach Südosten vom Leuchtturm Sumburgh Head, nach Nordosten vom Leuchtturm Skroo und nach Südwesten vom Leuchtturm Skadan
Hering unbegrenzt
2.
Berwick-upon-Tweed nach Osten; vom Leuchtturm Whitby High nach Osten
Hering unbegrenzt
3.
Leuchtturm North Foreland nach Osten; vom neuen Leuchtturm Dungeness nach Süden
Hering unbegrenzt
4.
Gebiet um St Kilda
Hering unbegrenzt
Makrele unbegrenzt
5.
Leuchtturm Butt of Lewis nach Westen zur Verbindungslinie zwischen dem Leuchtturm Butt of Lewis und dem Punkt 59° 30′ N—5° 45′ W
Hering unbegrenzt
6.
Gebiet rund um die Inseln North Rona und Sulisker (Sulasgeir)
Hering unbegrenzt
D.
ZUGANG DER NIEDERLANDE
Geografisches Gebiet Art Umfang oder besondere Merkmale
Küste des Vereinigten Königreichs (zwischen 6 und 12 Seemeilen)
1.
Östlich der Shetland-Inseln und Fair Isle: zwischen folgenden Linien: nach Südosten vom Leuchtturm Sumburgh Head, nach Nordosten vom Leuchtturm Skroo und nach Südwesten vom Leuchtturm Skadan
Hering unbegrenzt
2.
Berwick upon Tweed nach Osten; Flamborough Head nach Osten
Hering unbegrenzt
3.
Leuchtturm North Foreland nach Osten; vom neuen Leuchtturm Dungeness nach Süden
Hering unbegrenzt
E.
ZUGANG BELGIENS
Geografisches Gebiet Art Umfang oder besondere Merkmale
Küste des Vereinigten Königreichs (zwischen 6 und 12 Seemeilen)
1.
Berwick upon Tweed nach Osten

Coquet Island nach Osten

Hering unbegrenzt
2.
Cromer nach Norden

North Foreland nach Osten

Grundfischfang unbegrenzt
3.
North Foreland nach Osten

Neuer Leuchtturm Dungeness nach Süden

Grundfischfang unbegrenzt
Hering unbegrenzt
4.
Neuer Leuchtturm Dungeness nach Süden; Selsey Bill nach Süden
Grundfischfang unbegrenzt
5.
Straight Point nach Südosten; South Bishop nach Nordwesten
Grundfischfang unbegrenzt

2.
Küstengewässer irlands

A.
ZUGANG FRANKREICHS
Geografisches Gebiet Art Umfang oder besondere Merkmale
Irische Küste (zwischen 6 und 12 Seemeilen)
1.
Erris Head nach Nordwesten

Sybil Point nach Westen

Grundfischfang unbegrenzt
Kaisergranat unbegrenzt
2.
Mizen Head nach Süden

Stags nach Süden

Grundfischfang unbegrenzt
Kaisergranat unbegrenzt
Makrele unbegrenzt
3.
Stags nach Süden

Cork nach Süden

Grundfischfang unbegrenzt
Kaisergranat unbegrenzt
Makrele unbegrenzt
Hering unbegrenzt
4.
Cork nach Süden, Carnsore Point nach Süden
Alle Arten unbegrenzt
5.
Carnsore Point nach Süden, Haulbowline nach Südosten
Alle Arten außer Krebsen und Weichtieren unbegrenzt
B.
ZUGANG DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS
Geografisches Gebiet Art Umfang oder besondere Merkmale
Irische Küste (zwischen 6 und 12 Seemeilen)
1.
Mine Head nach Süden

Hook Point

Grundfischfang unbegrenzt
Hering unbegrenzt
Makrele unbegrenzt
2.
Hook Point

Carlingford Lough

Grundfischfang unbegrenzt
Hering unbegrenzt
Makrele unbegrenzt
Kaisergranat unbegrenzt
Kammmuscheln unbegrenzt
C.
ZUGANG DER NIEDERLANDE
Geografisches Gebiet Art Umfang oder besondere Merkmale
Irische Küste (zwischen 6 und 12 Seemeilen)
1.
Stags nach Süden

Carnsore Point nach Süden

Hering unbegrenzt
Makrele unbegrenzt
D.
ZUGANG DEUTSCHLANDS
Geografisches Gebiet Art Umfang oder besondere Merkmale
Irische Küste (zwischen 6 und 12 Seemeilen)
1.
Old Head of Kinsale nach Süden

Carnsore Point nach Süden

Hering unbegrenzt
2.
Cork nach Süden

Carnsore Point nach Süden

Makrele unbegrenzt
E.
ZUGANG BELGIENS
Geografisches Gebiet Art Umfang oder besondere Merkmale
Irische Küste (zwischen 6 und 12 Seemeilen)
1.
Cork nach Süden

Carnsore Point nach Süden

Grundfischfang unbegrenzt
2.
Wicklow Head nach Osten

Carlingford Lough nach Südosten

Grundfischfang unbegrenzt

3.
Küstengewässer belgiens

Geografisches Gebiet Mitgliedstaat Art Umfang oder besondere Merkmale
Zwischen 3 und 12 Seemeilen Niederlande Alle Arten unbegrenzt
Frankreich Hering unbegrenzt

4.
Küstengewässer dänemarks

Geografisches Gebiet Mitgliedstaat Art Umfang oder besondere Merkmale
Nordseeküste (deutsch-dänische Grenze bis Hanstholm) (zwischen 6 und 12 Seemeilen)
Deutsch-dänische Grenze bis Blåvands Huk Deutschland Plattfische unbegrenzt
Garnelen unbegrenzt
Niederlande Plattfische unbegrenzt
Rundfisch unbegrenzt
Blåvands Huk bis Bovbjerg Belgien Kabeljau unbegrenzt nur von 1. Juni bis zum 31. Juli
Schellfisch unbegrenzt nur von 1. Juni bis zum 31. Juli
Deutschland Plattfische unbegrenzt
Niederlande Scholle unbegrenzt
Seezunge unbegrenzt
Thyborøn bis Hanstholm Belgien Wittling unbegrenzt nur von 1. Juni bis zum 31. Juli
Scholle unbegrenzt nur von 1. Juni bis zum 31. Juli
Deutschland Plattfische unbegrenzt
Sprotte unbegrenzt
Kabeljau unbegrenzt
Pollack unbegrenzt
Schellfisch unbegrenzt
Makrele unbegrenzt
Hering unbegrenzt
Wittling unbegrenzt
Niederlande Kabeljau unbegrenzt
Scholle unbegrenzt
Seezunge unbegrenzt

Skagerrak

(Hanstholm bis Skagen)

(zwischen 4 und 12 Seemeilen)

Belgien Scholle unbegrenzt nur von 1. Juni bis zum 31. Juli
Deutschland Plattfische unbegrenzt
Sprotte unbegrenzt
Kabeljau unbegrenzt
Pollack unbegrenzt
Schellfisch unbegrenzt
Makrele unbegrenzt
Hering unbegrenzt
Wittling unbegrenzt
Niederlande Kabeljau unbegrenzt
Scholle unbegrenzt
Seezunge unbegrenzt
Kattegat (zwischen 3 und 12 Seemeilen) Deutschland Kabeljau unbegrenzt
Plattfische unbegrenzt
Kaisergranat unbegrenzt
Hering unbegrenzt
Nördlich von Seeland bis zur Parallele des Breitengrads, der durch den Leuchtturm Forsnaes führt Deutschland Sprotte unbegrenzt

Ostsee

(einschließlich Belten, Sund, Bornholm)

(zwischen 3 und 12 Seemeilen)

Deutschland Plattfische unbegrenzt
Kabeljau unbegrenzt
Hering unbegrenzt
Sprotte unbegrenzt
Aal unbegrenzt
Lachse unbegrenzt
Wittling unbegrenzt
Makrele unbegrenzt

Skagerrak

(zwischen 4 und 12 Seemeilen)

Schweden Alle Arten unbegrenzt

Kattegat

(zwischen 3 und 12(1) Seemeilen)

Schweden Alle Arten unbegrenzt

Ostsee

(zwischen 3 und 12 Seemeilen)

Schweden Alle Arten unbegrenzt

5.
Küstengewässer deutschlands

Geografisches Gebiet Mitgliedstaat Art Umfang oder besondere Merkmale

Nordseeküste

(zwischen 3 und 12 Seemeilen)

alle Küsten

Dänemark Grundfischfang unbegrenzt
Sprotte unbegrenzt
Sandaal unbegrenzt
Niederlande Grundfischfang unbegrenzt
Garnelen unbegrenzt
Deutsch-dänische Grenze bis zur Nordspitze von Amrum 54°43′N Dänemark Garnelen unbegrenzt
Gebiet um Helgoland Vereinigtes Königreich Kabeljau unbegrenzt
Scholle unbegrenzt

Ostseeküste

(zwischen 3 und 12 Seemeilen)

Dänemark Kabeljau unbegrenzt
Scholle unbegrenzt
Hering unbegrenzt
Sprotte unbegrenzt
Aal unbegrenzt
Wittling unbegrenzt
Makrele unbegrenzt

6.
Küstengewässer frankreichs und der überseeischen departements

Geografisches Gebiet Mitgliedstaat Art Umfang oder besondere Merkmale

Nordostatlantikküste

(zwischen 6 und 12 Seemeilen)

Französisch-belgische Küste bis zum Osten des Departements Manche (Vire-Mündung bei Grandcamp les Bains 49°23′30"N-1°2′W Richtung Nord-Nord-Ost) Belgien Grundfischfang unbegrenzt
Kammmuscheln unbegrenzt
Niederlande Alle Arten unbegrenzt
Dünkirchen (2° 20' O) bis Cap d'Antifer (0° 10' O) Deutschland Hering unbegrenzt nur vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember

Französisch-belgische Grenze bis zum Cap d'Alprech West

(50° 42'30" N — 1° 33'30" O)

Vereinigtes Königreich Hering unbegrenzt
Atlantikküste (zwischen 6 und 12 Seemeilen)
Französisch-spanische Grenze bis 46° 08′ N Spanien Sardellen gezielte Fischerei, unbegrenzt nur 1. März bis 30. Juni
Fischerei für lebende Köder nur 1. Juli bis 31. Oktober
Sardinen unbegrenzt nur vom 1. Januar bis 28. Februar und vom 1. Juli bis 31. Dezember
Darüber hinaus darf die Fangtätigkeit bei den obengenannten Arten nur innerhalb der Grenzen der für 1984 festgestellten Fangtätigkeiten ausgeübt werden

Mittelmeerküste

(zwischen 6 und 12 Seemeilen)

Spanische Grenze/Cap Leucate Spanien Alle Arten unbegrenzt

7.
Küstengewässer spaniens

Geografisches Gebiet Mitgliedstaat Art Umfang oder besondere Merkmale
Atlantikküste (zwischen 6 und 12 Seemeilen)
Französisch-spanische Grenze bis zum Leuchtturm von Cap Mayor (3°47′W) Frankreich Pelagische Arten Unbegrenzt innerhalb der für 1984 festgestellten Grenzen

Mittelmeerküste

(zwischen 6 und 12 Seemeilen)

Französische Grenze/Cap Creus Frankreich Alle Arten unbegrenzt

8.
Küstengewässer kroatiens

Geografisches Gebiet Mitgliedstaat Arten Umfang oder besondere Merkmale
12 Seemeilen, begrenzt auf das Meeresgebiet unter der Hoheit Kroatiens, nördlich des Breitenkreises 45°10' N entlang der westistrischen Küste, ab der Außengrenze der Hoheitsgewässer Kroatiens, wo dieser Breitenkreis auf das Festland der westistrischen Küste trifft (Kap Grgatov rt Funtana) Slowenien Grundfischarten und kleine pelagische Arten, einschließlich Sardinen und Sardellen 100 t für höchstens 25 Fischereifahrzeuge, davon 5 Fischereifahrzeuge mit Schleppnetzen

9.
Küstengewässer der niederlande

Geografisches Gebiet Mitgliedstaat Art Umfang oder besondere Merkmale
(Zwischen 3 und 12 Seemeilen) gesamte Küste Belgien Alle Arten unbegrenzt
Dänemark Grundfischfang unbegrenzt
Sprotte unbegrenzt
Sandaal unbegrenzt
Bastardmakrele unbegrenzt
Deutschland Kabeljau unbegrenzt
Garnelen unbegrenzt
(Zwischen 6 und 12 Seemeilen) gesamte Küste Frankreich Alle Arten unbegrenzt
Punkt südlich von Texel, westlich bis zur Grenze Niederlande/Deutschland Vereinigtes Königreich Grundfischfang unbegrenzt

10.
Küstengewässer sloweniens

Geografisches Gebiet Mitgliedstaat Arten Umfang oder besondere Merkmale
12 Seemeilen, begrenzt auf das Meeresgebiet unter der Hoheit Sloweniens, nördlich des Breitenkreises 45°10' N entlang der westistrischen Küste, ab der Außengrenze der Hoheitsgewässer Kroatiens, wo dieser Breitenkreis auf das Festland der westistrischen Küste trifft (Kap Grgatov rt Funtana) Kroatien Grundfischarten und kleine pelagische Arten, einschließlich Sardinen und Sardellen 100 t für höchstens 25 Fischereifahrzeuge, davon 5 Fischereifahrzeuge mit Schleppnetzen

11.
Küstengewässer finnlands

Geografisches Gebiet Mitgliedstaat Art Umfang oder besondere Merkmale
Ostsee (zwischen 4 und 12 Seemeilen)(4) Schweden Alle Arten unbegrenzt

12.
Küstengewässer schwedens

Geografisches Gebiet Mitgliedstaat Art Umfang oder besondere Merkmale
Skagerrak (zwischen 4 und 12 Seemeilen) Dänemark Alle Arten unbegrenzt
Kattegat (zwischen 3 und 12 Seemeilen(5)) Dänemark Alle Arten unbegrenzt
Ostsee (zwischen 4 und 12 Seemeilen) Dänemark Alle Arten unbegrenzt
Finnland Alle Arten unbegrenzt

Fußnote(n):

(1)

Von der Küstenlinie aus gemessen.

(2)

Die obenstehende Regelung gilt ab dem Zeitpunkt der vollständigen Umsetzung des Schiedsspruchs, der sich aus der am 4. November 2009 in Stockholm unterzeichneten Schiedsvereinbarung zwischen der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung der Republik Kroatien ergibt.

(3)

Die obenstehende Regelung gilt ab dem Zeitpunkt der vollständigen Umsetzung des Schiedsspruchs, der sich aus der am 4. November 2009 in Stockholm unterzeichneten Schiedsvereinbarung zwischen der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung der Republik Kroatien ergibt.

(4)

Zwischen 3 und 12 Seemeilen um die Bogskär-Inseln.

(5)

Von der Küstenlinie an gemessen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.