ANHANG VO (EU) 2013/1405

Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung
(1) (2) (3)

Eine Ware mit folgender Zusammensetzung:

90 bis 99,9 GHT Ethylalkohol (Gefrierschutzmittel)

Zusatzstoffe (Vergällungsmittel);

20 mg Denatoniumbenzoat je Liter reinen Alkohols;

5 ml Isopropylalkohol je Liter reinen Alkohols;

entweder 5 ml Butylalkohol je Liter reinen Alkohols oder 10 ml Methylethylketon je Liter reinen Alkohols;

1 g oberflächenaktiver Stoff je Liter reinen Alkohols.

Durch die Zugabe von Denatoniumbenzoat, Isopropylalkohol und Butylalkohol oder Methylethylketon wird die Ware ungenießbar gemacht.

Die Ware wird in Tanks oder Großbehältern befördert. Eine Aufmachung für den Einzelverkauf gibt es nicht.

Laut den Begleitunterlagen ist die Ware ein Konzentrat zur Herstellung von Gefrierschutzmittel.

22072000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2207 und 22072000.

Wegen des hohen Ethylalkoholgehalts eignet sich die Ware nicht zur unmittelbaren Verwendung als Gefrierschutzmittel, da es mit Wasser verdünnt werden muss, um die schädlichen chemischen Reaktionen mit den Elastomeren zu minimieren, die mit dem zirkulierenden Gefrierschutzmittel in Kontakt kommen. Die Ware kann daher nicht als Gefrierschutzmittel oder Flüssigkeit zum Enteisen des KN-Codes 3820 verwendet werden. Eine Einreihung in die Position 3820 ist somit ausgeschlossen.

Angesichts ihrer objektiven Merkmale, nämlich des hohen Anteils von Ethylalkohol und des Vorhandenseins von verschiedenen Vergällungsmitteln (Denatoniumbenzoat, Isopropylalkohol, Butylalkohol und Methylethylketon), sowie des Fehlens von anderen Gefrierschutzmitteln als Ethylalkohol erhält die Ware ihren wesentlichen Charakter durch den vergällten Alkohol.

Daher ist die Ware als vergällter Ethylalkohol in den KN-Code 22072000 einzureihen.

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