ANHANG VO (EU) 2013/1418
GENAUER AUFBAU DER PRODUKTIONS- UND VERMARKTUNGSPLÄNE
ABSCHNITT 1
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Name
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Art
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Kennnummer
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Sitz
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Anzahl der Mitglieder
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Umsatz (aufgeschlüsselt nach Arten)
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Umfang der Fänge oder der Ernte (aufgeschlüsselt nach Arten)
ABSCHNITT 2
In diesem Abschnitt soll eine Aufstellung des zu erwartenden Angebots enthalten sein und beschrieben werden, wie sichergestellt wird, dass das Angebot hinsichtlich Qualität, Quantität und Aufmachung den Markterfordernissen entspricht, insbesondere bei den wichtigsten vermarkteten Arten.ABSCHNITT 3
In diesem Abschnitt sind unter anderem die geeigneten Maßnahmen gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 zu beschreiben, die die Erzeugerorganisation zu ergreifen beabsichtigt, um die verschiedenen Ziele gemäß Artikel 7 der genannten Verordnung zu erreichen.ABSCHNITT 4
In diesem Abschnitt sind unter anderem die geeigneten Maßnahmen gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 zu beschreiben, die die Erzeugerorganisation zu ergreifen beabsichtigt, um das Angebot an Arten anzupassen, bei denen im Verlauf des Jahres in der Regel Vermarktungsschwierigkeiten auftreten.ABSCHNITT 5
In diesem Abschnitt sind die Sanktionen für die verschiedenen Arten von Verstößen zu beschreiben, die bei der Umsetzung der Erzeugungs- und Vermarktungspläne auftreten können. Zudem können hier die geeigneten Maßnahmen gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 beschrieben werden, die die Erzeugerorganisation zu ergreifen beabsichtigt, um die Kontrolle und die Einhaltung der festgelegten Vorschriften durch ihre Mitglieder sicherzustellen.© Europäische Union 1998-2021
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