ANHANG I VO (EU) 2013/1419
FORMAT DER ANTRÄGE AUF ANERKENNUNG
In den Antrag auf Anerkennung von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden aufzunehmende Angaben:- a)
- die Satzung der Erzeugerorganisation oder des Branchenverbands;
- b)
- die Regeln der internen Organisation entsprechend den Grundsätzen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013;
- c)
- die Namen der Personen, die befugt sind, für die/den und im Namen der/des Erzeugerorganisation oder Branchenverbands zu handeln;
- d)
- den Nachweis, dass die Erzeugerorganisation oder der Branchenverband den Bedingungen von Artikel 14 Absatz 1 bzw. Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 entspricht;
- e)
- Einzelheiten zu den Tätigkeiten der Erzeugerorganisation bzw. des Branchenverbands einschließlich des Tätigkeitsgebiets sowie der Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse, für die die Anerkennung beantrag wird.
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