ANHANG I VO (EU) 2013/1419

FORMAT DER ANTRÄGE AUF ANERKENNUNG

In den Antrag auf Anerkennung von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden aufzunehmende Angaben:
a)
die Satzung der Erzeugerorganisation oder des Branchenverbands;
b)
die Regeln der internen Organisation entsprechend den Grundsätzen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013;
c)
die Namen der Personen, die befugt sind, für die/den und im Namen der/des Erzeugerorganisation oder Branchenverbands zu handeln;
d)
den Nachweis, dass die Erzeugerorganisation oder der Branchenverband den Bedingungen von Artikel 14 Absatz 1 bzw. Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 entspricht;
e)
Einzelheiten zu den Tätigkeiten der Erzeugerorganisation bzw. des Branchenverbands einschließlich des Tätigkeitsgebiets sowie der Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse, für die die Anerkennung beantrag wird.

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