Artikel 34 VO (EU) 2013/153

Konzentrationsrisiko

(1) Eine CCP sorgt für die sorgfältige Überwachung und Steuerung der Konzentration ihrer Liquiditätsrisiken, auch in Bezug auf Risikopositionen gegenüber den in Artikel 32 Absatz 4 aufgeführten Unternehmen sowie Unternehmen derselben Gruppe.

(2) Der Rahmen für die Steuerung des Liquiditätsrisikos einer CCP sieht die Anwendung von Grenzen für die Risikoposition und von Konzentrationsgrenzen vor.

(3) Eine CCP legt Prozesse und Verfahren für Verstöße gegen die Konzentrationsgrenzen fest.

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