Artikel 17 VO (EU) 2013/19

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem Tag, ab dem das Übereinkommen nach dessen Artikel 330 angewandt wird. Der Anwendungsbeginn des Übereinkommens wird im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgegeben.

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