Artikel 17 VO (EU) 2013/20
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem Tag, ab dem das Abkommen nach dessen Artikel 353 angewandt wird. Der Anwendungsbeginn des Abkommens wird im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgegeben.
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