Präambel VO (EU) 2013/206

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran(1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 12. April 2011 die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 angenommen.
(2)
Angesichts der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Iran ist es angebracht, weitere Personen und eine weitere Organisation in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufzunehmen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 100 vom 14.4.2011, S. 1.

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