Artikel 1 VO (EU) 2013/253

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 wird wie folgt geändert:

1.
Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:

a)
Bei den soziodemografischen Untergliederungen wird Teil A „3. [fakultativ] Bildungsstand” ersetzt durch „3. [fakultativ] Bildungsabschluss” ;
b)
bei den soziodemografischen Untergliederungen wird Teil B „3. [fakultativ] Bildungsstand” ersetzt durch „3. [fakultativ] Bildungsabschluss” ;
c)
in Teil C wird Nummer 3 Bildungsstand: niedrig (ISCED 0, 1 oder 2), mittel (ISCED 3 oder 4), hoch (ISCED 5 oder 6). ersetzt durch Bildungsabschluss: höchstens Sekundarbereich I, Sekundarbereich II und postsekundar (nicht tertiär), tertiär.

2.
Abschnitt 2 Teil A wird wie folgt geändert:

a)
Bei den Variablen wird in Reihe 23 „[fakultativ] Profil des Reisenden: Bildungsstand” ersetzt durch „[fakultativ] Profil des Reisenden: Bildungsabschluss” ;
b)
bei den zu übermittelnden Kategorien wird in Reihe 23 „a) Niedrig (ISCED 0, 1 oder 2)” , „b) Mittel (ISCED 3 oder 4)” und „c) Hoch (ISCED 5 oder 6)” ersetzt durch:

a)
Höchstens Sekundarbereich I
b)
Sekundarbereich II und postsekundar (nicht tertiär)
c)
Tertiär.

3.
Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:

a)
Bei den soziodemografischen Untergliederungen wird Teil A „3. Bildungsstand” ersetzt durch „3. Bildungsabschluss” ;
b)
bei den soziodemografischen Untergliederungen wird Teil B „3. Bildungsstand” ersetzt durch „3. Bildungsabschluss” .

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