ANHANG VO (EU) 2013/254

ANHANG I

Gebühren für Registrierungen nach Artikel 6, 7 oder 11 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Tabelle 1

Standardgebühren

Einzeleinreichung Gemeinsame Einreichung
Gebühr für Stoffe im Mengenbereich von 1-10 t 1714 EUR 1285 EUR
Gebühr für Stoffe im Mengenbereich von 10-100 t 4605 EUR 3454 EUR
Gebühr für Stoffe im Mengenbereich von 100-1000 t 12317 EUR 9237 EUR
Gebühr für Stoffe im Mengenbereich über 1000 t 33201 EUR 24901 EUR

Tabelle 2

Ermäßigte Gebühren für KMU

Mittleres Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Mittleres Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleines Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleines Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleinstunternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleinstunternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Gebühr für Stoffe im Mengenbereich von 1-10 t 1114 EUR 835 EUR 600 EUR 450 EUR 86 EUR 64 EUR
Gebühr für Stoffe im Mengenbereich von 10-100 t 2993 EUR 2245 EUR 1612 EUR 1209 EUR 230 EUR 173 EUR
Gebühr für Stoffe im Mengenbereich von 100-1000 t 8006 EUR 6004 EUR 4311 EUR 3233 EUR 616 EUR 462 EUR
Gebühr für Stoffe im Mengenbereich über 1000 t 21581 EUR 16185 EUR 11620 EUR 8715 EUR 1660 EUR 1245 EUR

ANHANG II

Gebühren für Registrierungen nach Artikel 17 Absatz 2, Artikel 18 Absätze 2 und 3 oder Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Tabelle 1

Standardgebühren

Einzeleinreichung Gemeinsame Einreichung
Gebühr 1714 EUR 1285 EUR

Tabelle 2

Ermäßigte Gebühren für KMU

Mittleres Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Mittleres Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleines Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleines Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleinstunternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleinstunternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Gebühr 1114 EUR 835 EUR 600 EUR 450 EUR 86 EUR 64 EUR

ANHANG III

Gebühren für die Aktualisierung von Registrierungen nach Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Tabelle 1

Standardgebühren für die Aktualisierung des Mengenbereichs

Einzeleinreichung Gemeinsame Einreichung
Vom Mengenbereich 1-10 t zum Mengenbereich 10-100 t 2892 EUR 2169 EUR
Vom Mengenbereich 1-10 t zum Mengenbereich 100-1000 t 10603 EUR 7952 EUR
Vom Mengenbereich 1-10 t zum Mengenbereich über 1000 t 31487 EUR 23616 EUR
Vom Mengenbereich 10-100 t zum Mengenbereich 100-1000 t 7711 EUR 5783 EUR
Vom Mengenbereich 10-100 t zum Mengenbereich über 1000 t 28596 EUR 21447 EUR
Von Mengenbereich 100-1000 t zum Mengenbereich über 1000 t 20885 EUR 15663 EUR

Tabelle 2

Ermäßigte Gebühren für kleine und mittlere Unternehmen für die Aktualisierung des Mengenbereichs

Mittleres Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Mittleres Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleines Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleines Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleinstunternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleinstunternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Vom Mengenbereich 1-10 t zum Mengenbereich 10-100 t 1880 EUR 1410 EUR 1012 EUR 759 EUR 145 EUR 108 EUR
Vom Mengenbereich 1-10 t zum Mengenbereich 100-1000 t 6892 EUR 5169 EUR 3711 EUR 2783 EUR 530 EUR 398 EUR
Vom Mengenbereich 1-10 t zum Mengenbereich über 1000 t 20467 EUR 15350 EUR 11021 EUR 8265 EUR 1574 EUR 1181 EUR
Vom Mengenbereich 10-100 t zum Mengenbereich 100-1000 t 5012 EUR 3759 EUR 2699 EUR 2024 EUR 386 EUR 289 EUR
Vom Mengenbereich 10-100 t zum Mengenbereich über 1000 t 18587 EUR 13940 EUR 10008 EUR 7506 EUR 1430 EUR 1072 EUR
Von Mengenbereich 100-1000 t zum Mengenbereich über 1000 t 13575 EUR 10181 EUR 7310 EUR 5482 EUR 1044 EUR 783 EUR

Tabelle 3

Gebühren für sonstige Aktualisierungen

Art der Aktualisierung
Änderung der Identität des Registranten durch Wechsel der Rechtspersönlichkeit 1607 EUR
Art der Aktualisierung Einzeleinreichung Gemeinsame Einreichung
Änderung der Bedingungen für den Zugang zu in der Einreichung enthaltenen Informationen: Reinheitsgrad und/oder Identität von Verunreinigungen oder Zusätzen 4820 EUR 3615 EUR
Entsprechender Mengenbereich 1607 EUR 1205 EUR
Einfache oder qualifizierte Studienzusammenfassung 4820 EUR 3615 EUR
Informationen des Sicherheitsdatenblattes 3213 EUR 2410 EUR
Handelsbezeichnung des Stoffes 1607 EUR 1205 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Nicht-Phase-in-Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 1607 EUR 1205 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die als Zwischenprodukte, in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung oder in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung verwendet werden 1607 EUR 1205 EUR

Tabelle 4

Ermäßigte Gebühren für kleine und mittlere Unternehmen für sonstige Aktualisierungen

Art der Aktualisierung Mittleres Unternehmen Kleines Unternehmen Kleinstunternehmen
Änderung der Identität des Registranten durch Wechsel der Rechtspersönlichkeit 1044 EUR 562 EUR 80 EUR
Art der Aktualisierung

Mittleres Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Mittleres Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleines Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleines Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleinstunternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleinstunternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Änderung der Bedingungen für den Zugang zu in der Einreichung enthaltenen Informationen: Reinheitsgrad und/oder Identität von Verunreinigungen oder Zusätzen 3133 EUR 2350 EUR 1687 EUR 1265 EUR 241 EUR 181 EUR
Entsprechender Mengenbereich 1044 EUR 783 EUR 562 EUR 422 EUR 80 EUR 60 EUR
Einfache oder qualifizierte Studienzusammenfassung 3133 EUR 2350 EUR 1687 EUR 1265 EUR 241 EUR 181 EUR
Informationen des Sicherheitsdatenblattes 2088 EUR 1566 EUR 1125 EUR 843 EUR 161 EUR 120 EUR
Handelsbezeichnung des Stoffes 1044 EUR 783 EUR 562 EUR 422 EUR 80 EUR 60 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Nicht-Phase-in-Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 1044 EUR 783 EUR 562 EUR 422 EUR 80 EUR 60 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die als Zwischenprodukte, in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung oder in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung verwendet werden 1044 EUR 783 EUR 562 EUR 422 EUR 80 EUR 60 EUR

ANHANG IV

Gebühren für Anträge nach Artikel 10 Buchstabe a Ziffer xi der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Tabelle 1

Standardgebühren

Angaben, für die eine vertrauliche Behandlung beantragt wird Einzeleinreichung Gemeinsame Einreichung
Reinheitsgrad und/oder Identität von Verunreinigungen oder Zusätzen 4820 EUR 3615 EUR
Entsprechender Mengenbereich 1607 EUR 1205 EUR
Einfache oder qualifizierte Studienzusammenfassung 4820 EUR 3615 EUR
Informationen des Sicherheitsdatenblattes 3213 EUR 2410 EUR
Handelsbezeichnung des Stoffes 1607 EUR 1205 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Nicht-Phase-in-Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 1607 EUR 1205 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die als Zwischenprodukte, in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung oder in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung verwendet werden 1607 EUR 1205 EUR

Tabelle 2

Ermäßigte Gebühren für KMU

Angaben, für die eine vertrauliche Behandlung beantragt wird

Mittleres Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Mittleres Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleines Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleines Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleinstunternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleinstunternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Reinheitsgrad und/oder Identität von Verunreinigungen oder Zusätzen 3133 EUR 2350 EUR 1687 EUR 1265 EUR 241 EUR 181 EUR
Entsprechender Mengenbereich 1044 EUR 783 EUR 562 EUR 422 EUR 80 EUR 60 EUR
Einfache oder qualifizierte Studienzusammenfassung 3133 EUR 2350 EUR 1687 EUR 1265 EUR 241 EUR 181 EUR
Informationen des Sicherheitsdatenblattes 2088 EUR 1566 EUR 1125 EUR 843 EUR 161 EUR 120 EUR
Handelsbezeichnung des Stoffes 1044 EUR 783 EUR 562 EUR 422 EUR 80 EUR 60 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Nicht-Phase-in-Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 1044 EUR 783 EUR 562 EUR 422 EUR 80 EUR 60 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die als Zwischenprodukte, in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung oder in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung verwendet werden 1044 EUR 783 EUR 562 EUR 422 EUR 80 EUR 60 EUR

ANHANG V

Gebühren und Entgelte für PPORD-Mitteilungen nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Tabelle 1

Gebühren für PPORD-Mitteilungen

Standardgebühr 536 EUR
Ermäßigte Gebühr für mittlere Unternehmen 348 EUR
Ermäßigte Gebühr für kleine Unternehmen 187 EUR
Ermäßigte Gebühr für Kleinstunternehmen 27 EUR

Tabelle 2

Entgelte für die Verlängerung einer PPORD-Ausnahme

Standardentgelt 1071 EUR
Ermäßigtes Entgelt für mittlere Unternehmen 696 EUR
Ermäßigtes Entgelt für kleine Unternehmen 375 EUR
Ermäßigtes Entgelt für Kleinstunternehmen 54 EUR

ANHANG VI

Gebühren für Zulassungsanträge nach Artikel 62 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Tabelle 1

Standardgebühren

Grundgebühr 53300 EUR
Zusatzgebühr pro Stoff 10660 EUR
Zusatzgebühr pro Verwendung 10660 EUR
Zusatzgebühr pro Antragsteller Zusätzlicher Antragsteller ist kein KMU: 39975 EUR
Zusätzlicher Antragsteller ist ein mittleres Unternehmen: 29981 EUR
Zusätzlicher Antragsteller ist ein kleines Unternehmen: 17989 EUR
Zusätzlicher Antragsteller ist ein Kleinstunternehmen: 3998 EUR

Tabelle 2

Ermäßigte Gebühren für mittlere Unternehmen

Grundgebühr 39975 EUR
Zusatzgebühr pro Stoff 7995 EUR
Zusatzgebühr pro Verwendung 7995 EUR
Zusatzgebühr pro Antragsteller Zusätzlicher Antragsteller ist ein mittleres Unternehmen: 29981 EUR
Zusätzlicher Antragsteller ist ein kleines Unternehmen: 17989 EUR
Zusätzlicher Antragsteller ist ein Kleinstunternehmen: 3998 EUR

Tabelle 3

Ermäßigte Gebühren für kleine Unternehmen

Grundgebühr 23985 EUR
Zusatzgebühr pro Stoff 4797 EUR
Zusatzgebühr pro Verwendung 4797 EUR
Zusatzgebühr pro Antragsteller Zusätzlicher Antragsteller ist ein kleines Unternehmen: 17989 EUR
Zusätzlicher Antragsteller ist ein Kleinstunternehmen: 3998 EUR

Tabelle 4

Ermäßigte Gebühren für Kleinstunternehmen

Grundgebühr 5330 EUR
Zusatzgebühr pro Stoff 1066 EUR
Zusatzgebühr pro Verwendung 1066 EUR
Zusatzgebühr pro Antragsteller Zusätzlicher Antragsteller: 3998 EUR

ANHANG VII

Entgelte für die Überprüfung einer Zulassung nach Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Tabelle 1

Standardentgelte

Grundentgelt 53300 EUR
Zusatzentgelt pro Verwendung 10660 EUR
Zusatzentgelt pro Stoff 10660 EUR
Zusatzentgelt pro Antragsteller Zusätzlicher Antragsteller ist kein KMU: 39975 EUR
Zusätzlicher Antragsteller ist ein mittleres Unternehmen: 29981 EUR
Zusätzlicher Antragsteller ist ein kleines Unternehmen: 17989 EUR
Zusätzlicher Antragsteller ist ein Kleinstunternehmen: 3998 EUR

Tabelle 2

Ermäßigte Entgelte für mittlere Unternehmen

Grundentgelt 39975 EUR
Zusatzentgelt pro Verwendung 7995 EUR
Zusatzentgelt pro Stoff 7995 EUR
Zusatzentgelt pro Antragsteller Zusätzlicher Antragsteller ist ein mittleres Unternehmen: 29981 EUR
Zusätzlicher Antragsteller ist ein kleines Unternehmen: 17989 EUR
Zusätzlicher Antragsteller ist ein Kleinstunternehmen: 3998 EUR

Tabelle 3

Ermäßigte Entgelte für kleine Unternehmen

Grundentgelt 23985 EUR
Zusatzentgelt pro Verwendung 4797 EUR
Zusatzentgelt pro Stoff 4797 EUR
Zusatzentgelt pro Antragsteller Zusätzlicher Antragsteller ist ein kleines Unternehmen: 17989 EUR
Zusätzlicher Antragsteller ist ein Kleinstunternehmen: 3998 EUR

Tabelle 4

Ermäßigte Entgelte für Kleinstunternehmen

Grundentgelt 5330 EUR
Zusatzentgelt pro Verwendung 1066 EUR
Zusatzentgelt pro Stoff 1066 EUR
Zusatzentgelt pro Antragsteller Zusätzlicher Antragsteller ist ein Kleinstunternehmen: 3998 EUR

ANHANG VIII

Gebühren für das Einlegen von Widerspruch nach Artikel 92 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Tabelle 1

Standardgebühren

Widerspruch gegen eine Entscheidung nach: Gebühr
Artikel 9 oder 20 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 2356 EUR
Artikel 27 oder 30 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 4712 EUR
Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 7069 EUR

Tabelle 2

Ermäßigte Gebühren für KMU

Widerspruch gegen eine Entscheidung nach: Gebühr
Artikel 9 oder 20 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 1767 EUR
Artikel 27 oder 30 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 3534 EUR
Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 5301 EUR

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