Gebühren für Zulassungsanträge nach Artikel 62 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Tabelle 1
Standardgebühren
Grundgebühr |
53300 EUR |
Zusatzgebühr pro Stoff |
10660 EUR |
Zusatzgebühr pro Verwendung |
10660 EUR |
Zusatzgebühr pro Antragsteller |
Zusätzlicher Antragsteller ist kein KMU: 39975 EUR |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein mittleres Unternehmen: 29981 EUR |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein kleines Unternehmen: 17989 EUR |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein Kleinstunternehmen: 3998 EUR |
Tabelle 2
Ermäßigte Gebühren für mittlere Unternehmen
Grundgebühr |
39975 EUR |
Zusatzgebühr pro Stoff |
7995 EUR |
Zusatzgebühr pro Verwendung |
7995 EUR |
Zusatzgebühr pro Antragsteller |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein mittleres Unternehmen: 29981 EUR |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein kleines Unternehmen: 17989 EUR |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein Kleinstunternehmen: 3998 EUR |
Tabelle 3
Ermäßigte Gebühren für kleine Unternehmen
Grundgebühr |
23985 EUR |
Zusatzgebühr pro Stoff |
4797 EUR |
Zusatzgebühr pro Verwendung |
4797 EUR |
Zusatzgebühr pro Antragsteller |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein kleines Unternehmen: 17989 EUR |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein Kleinstunternehmen: 3998 EUR |
Tabelle 4
Ermäßigte Gebühren für Kleinstunternehmen
Grundgebühr |
5330 EUR |
Zusatzgebühr pro Stoff |
1066 EUR |
Zusatzgebühr pro Verwendung |
1066 EUR |
Zusatzgebühr pro Antragsteller |
Zusätzlicher Antragsteller: 3998 EUR |
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