ANHANG I VO (EU) 2013/255

Anhang IC der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 25 Buchstabe c wird der zweite Satz gestrichen.
b)
In Nummer 25 Buchstabe d wird der zweite Satz gestrichen.
c)
Der Nummer 25 Buchstabe e wird folgender Absatz angefügt:

„Solche Codes können in Anhang IIIA, IIIB oder IVA dieser Verordnung enthalten sein. In diesem Fall sollte den Codes die Nummer des Anhangs vorangestellt werden. Was Anhang IIIA anbelangt, so sollte(n) der/die entsprechend(n) Code(s) wie in Anhang IIIA - gegebenenfalls hintereinander - angegeben. Bestimmte Einträge des Basler Übereinkommens wie B1100, B3010 und B3020, sind, wie in Anhang IIIA angegeben, auf bestimmte Abfallströme beschränkt.” .

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