Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2013/269

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 18. März 2013

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

Dacian Cioloș

Mitglied der Kommission

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