ANHANG VO (EU) 2013/275

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Ein Flüssigkristallanzeigemodul (LCD-Modul) mit einer Bildschirmdiagonalen von etwa 11 cm (4,3 Zoll) und einer Auflösung von 480 × 272 Pixel, in einem Rahmen, ausgestattet mit gedruckten Schaltungen für die Pixelansteuerung und einer Hintergrundbeleuchtung.

Das Modul ist zum Einbau in verschiedene Waren des Kapitels 85, z. B. Mediaplayer oder Rundfunkempfänger, bestimmt, die in verschiedene Positionen eingereiht werden können, beispielsweise Position 8519, 8521, 8527 oder 8528.

85489090

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 c zu Abschnitt XVI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8548, 854890 und 85489090.

Da das Modul in Geräte eingebaut werden kann, die beispielsweise in die Position 8519, 8521, 8527 oder 8528 eingereiht werden, ist es nicht erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8519 oder 8521 oder erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt. Folglich ist eine Einreihung in die Positionen 8522 und 8529 ausgeschlossen.

Das Modul ist daher als elektrisches Teil von Maschinen, Apparaten und Geräten, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen, in den KN-Code 85489090 einzureihen.

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