ANHANG VO (EU) 2013/276

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Terrassendiele aus Holzverbundstoff, mit Abmessungen von etwa 0,15 × 0,02 × 3,7 m und bestehend aus Abfallholzfasern (60 %), recycelten Kunststoffen (HDPE) (30 %), Nichtkunststoff-Additiven, Füllstoffen, UV-Stabilisatoren und Pigmenten (10 %). Die Diele wird durch Extrusion hergestellt. Sie hat ein rechteckiges Profil und eine Dichte von 1,20 g/cm3.

Die Oberseite ist körnig und texturiert, die Unterseite geriffelt. Die Diele hat Rillen, die seitlich über ihre gesamte Länge verlaufen.

Die Ware hat die Merkmale eines starren unflexiblen Kunststofferzeugnisses, wobei Holzabfälle das Füllmaterial bilden. Es handelt sich um einen Holzersatz, der beispielsweise für den Bau von Terrassen, Wegen usw. verwendet wird.

39189000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3918 und 39189000.

Da die Holzfasern nur das Füllmaterial darstellen und der Kunststoff die Holzfasern enthält und der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht, ist die Einreihung in Kapitel 44 als Holzwaren ausgeschlossen (siehe auch HS-Erläuterungen zu Kapitel 44). Die Ware ist daher als Kunststoff zur Verwendung als Bodenbelag zu betrachten.

Sie ist daher als Bodenbelag aus Kunststoffen in den KN-Code 39189000 einzureihen.

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