ANHANG VO (EU) 2013/277

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Eine aus Kunststoff bestehende Ware mit mehreren kleinen Öffnungen. Hierbei handelt es sich um ein Isolierteil eines Steckers. Es enthält weder Metallkontakte, Anschlüsse noch andere leitfähige Materialien.

Die Ware soll elektrische Drähte mit Kontakten (Anschlüssen) oder Kontaktelementen an deren Ende isolieren und fixieren.

Die Drähte müssen in die Löcher des Steckers eingeführt werden. Die Ware schützt und isoliert die leitfähigen Kontakte voneinander, um einen Kurzschluss zu verhindern und vor äußeren Einflüssen, damit zum Beispiel der Eintritt von Schmutz verhindert wird.

(*) Siehe Abbildung.

85472000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2a zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Positionen 8547 und 85472000.

Die Ware besteht vollständig aus nichtleitfähigem Material und dient zu Isolierzwecken; es handelt sich um ein Isolierteil aus Kunststoff (siehe auch die HS Erläuterungen zu Position 8547, Abschnitt A, Absatz 1).

Die Einreihung in die Position 8538 als Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8535, 8536 oder 8537 bestimmt, wird ausgeschlossen, da die Ware zu Position 8547 gehört und daher gemäß Anmerkung 2a zu Abschnitt XVI in die jeweilige Position einzureihen ist.

Die Ware ist daher als Isolierteil aus Kunststoff in den KN-Code 85472000 einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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