Artikel 3 VO (EU) 2013/293

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Bezüglich der RHG für Phosmet bei Tafeloliven und Rapssamen mit der Code-Nummer 0161030 bzw. 0401060 gilt sie allerdings ab dem 6. Oktober 2013.

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