ANHANG I VO (EU) 2013/297

In Anhang IC der Verordnung (EU) Nr. 44/2012 erhält der Eintrag für Schwarzen Heilbutt im NAFO-Gebiet 3LMNO folgende Fassung:

Art:

Schwarzer Heilbutt

Reinhardtius hippoglossoides

Gebiet:

NAFO 3LMNO

(GHL/N3LMNO)

Estland 328 Analytische TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht.
Deutschland 335
Lettland 46
Litauen 23 (1)
Spanien 4486
Portugal 1875 (2)
Union 7093 (3)
TAC 12098

Fußnote(n):

(1)

Zu dieser Quote wird als Folge einer Übertragung von Fangmöglichkeiten von einem Drittland eine zusätzliche Menge von 19,6 t hinzugefügt.

(2)

Zu dieser Quote wird als Folge einer Übertragung von Fangmöglichkeiten von einem Drittland eine zusätzliche Menge von 10 t hinzugefügt.

(3)

Zu dieser Quote wird als Folge einer Übertragung von Fangmöglichkeiten von Drittländern eine zusätzliche Menge von 29,6 t hinzugefügt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.