Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2013/309

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 3. April 2013

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente

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