Präambel VO (EU) 2013/312

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die ungarische Fassung der delegierten Verordnung (EU) Nr. 244/2012 der Kommission(2) enthält mehrere Fehler.
(2)
Die delegierte Verordnung (EU) Nr. 244/2012 sollte daher entsprechend berichtigt werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13.

(2)

ABl. L 81 vom 21.3.2012, S. 18.

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