ANHANG VO (EU) 2013/327

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Eine Ware in Stangenform (18 mm × 200 mm), für den Einzelverkauf in einem Behälter mit 10 Stangen aufgemacht. Jede Stange wiegt 28 g und besteht aus den folgenden Bestandteilen (in GHT):

— getrocknete Beifußblätter (Artemisia vulgaris)
95
— andere getrocknete Kräuter (beispielsweise Salbei)
5

Die Ware wird zur Behandlung von Patienten verwendet: Die Stangen werden angezündet und an bestimmten Akupunkturpunkten nahe an die Haut des Patienten gehalten. Sie werden verbrannt, um eine tiefe Hitzewirkung zu erzeugen.

14049000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 30 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1404 und 14049000.

Die Ware besteht aus verschiedenen Arten von Pflanzen. Somit ist eine Einreihung als Pflanzen und Pflanzenteile in die Position 1211 ausgeschlossen (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 1211).

Die Ware ist nicht zur menschlichen Ernährung bestimmt. Eine Einreihung in die Position 2106 ist daher ausgeschlossen.

Die Ware erfüllt nicht die Anforderungen der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 30. Somit kann sie nicht als pflanzliche oder homöopathische Arzneizubereitung in die Position 3004 eingereiht werden.

Die Ware wird nicht als Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel verwendet. Folglich ist eine Einreihung in die Position 3307 ausgeschlossen.

Die Ware ist daher als pflanzliches Erzeugnis, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in den KN-Code 14049000 einzureihen.

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