Artikel 24 VO (EU) 2013/347
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Juni 2013, mit Ausnahme der Artikel 14 und 15, die ab dem Geltungsbeginn der einschlägigen Verordnung zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe” gelten.
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