Erklärung der Europäischen Kommission zu Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die für eine finanzielle Unterstützung der EU im Zusammenhang mit der transeuropäischen Energieinfrastruktur in Betracht kommen (Kapitel V der Verordnung EU Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates) VO (EU) 2013/347

Die Kommission betont, dass es ihrer Auffassung nach wichtig ist, dass sich die Unterstützung aus EU- und anderen Quellen auf Finanzhilfen für Arbeiten erstreckt, die die Durchführung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Hinblick auf eine stärkere Diversifizierung der Versorgungsquellen, Lieferanten und Versorgungswege ermöglichen. Die Kommission behält sich das Recht vor, ausgehend von den bei der Überwachung der Durchführung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Rahmen des in Artikel 17 der Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur vorgesehenen Berichts gewonnenen Erfahrungen entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.