ANHANG I VO (EU) 2013/356

Gebräuchliche Bezeichnung, Kennnummern IUPAC-Bezeichnung Reinheit(1) Datum der Genehmigung Befristung der Genehmigung Sonderbestimmungen

Halosulfuron-methyl

CAS-Nr. 100785-20-1

CIPAC-Nr. 785.201

Methyl-3-chlor-5-(4,6-dimethoxypyrimidin-2-ylcarbamoylsulfamoyl)-1-methylpyrazol-4-carboxylat ≥ 980 g/kg 1. Oktober 2013 30. September 2023

Bei der Anwendung der einheitlichen Grundsätze gemäß Artikel 29 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind die Schlussfolgerungen des vom Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 15. März 2013 abgeschlossenen Überprüfungsberichts über Halosulfuron-methyl und insbesondere dessen Anlagen I und II zu berücksichtigen.

Bei dieser Gesamtbewertung achten die Mitgliedstaaten insbesondere auf

das Risiko einer möglichen Versickerung des Metaboliten „Halosulfuron-Umlagerung” (2) in das Grundwasser unter sensiblen Bedingungen. Dieser Metabolit gilt aufgrund der für Halosulfuron vorliegenden Informationen als toxikologisch relevant;

das Risiko für nicht zu den Zielgruppen gehörende terrestrische Pflanzen.

Die Anwendungsbedingungen umfassen gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikobegrenzung.

Der Antragsteller legt bestätigende Informationen vor

a)
zur Gleichwertigkeit der technischen Spezifikation des Materials bei gewerbsmäßiger Herstellung mit derjenigen des Materials, das für die Toxizitäts- und Ökotoxizitätsuntersuchungen verwendet wurde;
b)
zur toxikologischen Relevanz der Verunreinigungen in der technischen Spezifikation des Materials bei gewerbsmäßiger Herstellung;
c)
zu Daten, die Aufschluss geben über die potenziellen genotoxischen Eigenschaften von Chlorsulfonamidsäure(3).

Der Antragsteller legt der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Behörde diese Informationen spätestens am 30. September 2015 vor.

Fußnote(n):

(1)

Nähere Angaben zur Identität und Spezifikation des Wirkstoffs sind im Überprüfungsbericht enthalten.

(2)

3-Chlor-5-[(4,6-dimethoxy-2-pyrimidinyl)amino]-1-methyl-1H-pyrazol-4-carbonsäure.

(3)

3-Chlor-1-methyl-5-sulfamoyl-1H-pyrazol-4-carbonsäure.

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