Artikel 36 VO (EU) 2013/40
Inkrafttreten und Geltung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2013.
Artikel 8 gilt jedoch ab dem 1. Februar 2013.
Die in den Artikeln 19, 20 und 21 und in den Anhängen IE und V genannten Fangmöglichkeiten für den CCAMLR-Übereinkommensbereich gelten ab den darin genannten Daten.
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