ANHANG III VO (EU) 2013/402
SICHERHEITSBEWERTUNGSBERICHT DER BEWERTUNGSSTELLE
Der Sicherheitsbewertungsbericht der Bewertungsstelle enthält zumindest die folgenden Informationen:- a)
- Angaben zur Bewertungsstelle;
- b)
- den unabhängigen Bewertungsplan;
- c)
- den Gegenstandsbereich der unabhängigen Bewertung sowie ihre Grenzen;
- d)
- die Ergebnisse der unabhängigen Bewertung, insbesondere:
- i)
- ausführliche Angaben zu den unabhängigen Bewertungstätigkeiten, mit denen die Einhaltung der Bestimmungen der vorliegenden Verordnung überprüft worden ist;
- ii)
- festgestellte Verstöße gegen die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung und Empfehlungen der Bewertungsstelle;
- e)
- die Schlussfolgerungen der unabhängigen Bewertung.
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