ANHANG III VO (EU) 2013/402

SICHERHEITSBEWERTUNGSBERICHT DER BEWERTUNGSSTELLE

Der Sicherheitsbewertungsbericht der Bewertungsstelle enthält zumindest die folgenden Informationen:
a)
Angaben zur Bewertungsstelle;
b)
den unabhängigen Bewertungsplan;
c)
den Gegenstandsbereich der unabhängigen Bewertung sowie ihre Grenzen;
d)
die Ergebnisse der unabhängigen Bewertung, insbesondere:

i)
ausführliche Angaben zu den unabhängigen Bewertungstätigkeiten, mit denen die Einhaltung der Bestimmungen der vorliegenden Verordnung überprüft worden ist;
ii)
festgestellte Verstöße gegen die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung und Empfehlungen der Bewertungsstelle;

e)
die Schlussfolgerungen der unabhängigen Bewertung.

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