ANHANG III VO (EU) 2013/431
Liste der Gegenstände nach Artikel 2a Buchstabe e
- 1.
- Boden-Luft-Raketen, einschließlich tragbare Luftverteidigungssysteme (Man-Portable Air-Defence Systems — MANPADS);
- 2.
- Geschütze, Haubitzen und Kanonen mit einem Kaliber von über 12,7 mm sowie eigens dafür konzipierte Munition und Bestandteile (dies umfasst nicht schulterverschießbare Panzerabwehrraketenwerfer wie Panzerfäuste (RPG) oder leichte Panzerfäuste (LAW), Gewehrgranaten oder Granatwerfer);
- 3.
- Mörser mit einem Kaliber von mehr als 82 mm;
- 4.
- Panzerabwehrlenkwaffen, einschließlich Panzerabwehrlenkraketen (Anti-tank Guided Missiles — ATGM) sowie eigens dafür konzipierte Munition und Bestandteile;
- 5.
- Sprengladungen und -vorrichtungen zur militärischen Verwendung, die energetische Materialien enthalten; Minen und zugehöriges Material;
- 6.
- Waffenzielgeräte mit Nachtsichtfähigkeit.
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