Präambel VO (EU) 2013/441

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif(1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz l Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Einige der Verordnungen der Kommission zur Einreihung von Waren, die erlassen wurden, um die einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 zu gewährleisten, verweisen auf Codes oder Anmerkungen, die nicht mehr bestehen oder nicht mehr gültig sind. Diese Verordnungen müssen daher geändert werden, damit sie auf die geltenden Codes und Anmerkungen verweisen.
(2)
Andere Verordnungen enthalten Einreihungen von Waren, die gegenstandslos, nicht mehr relevant oder ungültig geworden sind, weil sich unter anderem Änderungen in der Warenbezeichnung und bei den entsprechenden Codes des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ergeben haben. Diese Verordnungen sind daher zu ändern oder aufzuheben.
(3)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1.

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