ANHANG VO (EU) 2013/442

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Homogene, nicht körnige, weiche Paste mit würzigem Geruch und vorherrschend salzigem, würzigem Geschmack ( „Shiro miso” ).

Das Erzeugnis besteht aus

— Sojabohnen
43 GHT,
— Reis
43 GHT,
— Salz
12 GHT,
— Wasser
2 GHT.

Die Paste wird durch Fermentation (Koji-Schimmelpilz) einer Mischung von gedämpften Sojabohnen und gedämpftem Reis gewonnen.

Bei der Fermentation entstehen unterschiedliche Geschmacksrichtungen. Das Erzeugnis dient als Zutat in traditionellen japanischen Gerichten.

21039090

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 2103, 210390 und 21039090.

Das Erzeugnis wird Speisen zugegeben, um sie zu würzen. Es kann für eine breite Palette von Gerichten verwendet werden und entspricht den Merkmalen zusammengesetzter Würzmittel der Position 2103.

Das Erzeugnis ist eine Zubereitung, die einem Gericht Aroma verleiht, aber nicht dazu bestimmt ist, allein verzehrt zu werden. Eine Einreihung in die Position 2008 ist daher ausgeschlossen (siehe auch HS-Erläuterung zu Position 2103 Abschnitt A, dritter Absatz).

Da die Beschreibung der Position 2103 zutreffender ist, ist eine Einreihung in die Position 2106 als Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgeschlossen.

Das Erzeugnis ist daher als andere zusammengesetzte Würzmittel in den KN-Code 21039090 einzureihen.

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