ANHANG VO (EU) 2013/443

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Eine in kleinen mundgerechten und bogenförmigen Stücken aufgemachte und mit Käse aromatisierte Ware aus Maisgrieß, Pflanzenöl, Käsepulver (Hefeextrakt, Farbstoffe), Milchpulver, Salz, Stärke und Dextrose.

Die Ware wird aus getrocknetem, geschrotetem Mais (Maisgrieß) hergestellt, der mit Wasser angefeuchtet wird (6 bis 9 %). Das Wasser wird als Verarbeitungshilfsstoff zugegeben. Die Mischung wird unter hohem Druck und bei hoher Temperatur in den Extruder gegeben. Wenn der atmosphärische Druck wiederhergestellt wird, dehnt die Masse sich aus.

Die Ware wird bei einer Temperatur von 150 °C extrudiert. Nach der Extrusion wird die Ware bei einer Temperatur von 120-130 °C in einem elektrischen Trockner getrocknet und leicht geröstet. Anschließend wird sie in eine Coating-Trommel geleitet, wo sie mit einer Mischung aus Öl und Trockenerzeugnissen überzogen wird.

Die Ware ist in Packungen mit einem Nettogewicht von 34 bis 450 g für den Einzelverkauf aufgemacht.

19041010

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 1904, 190410 und 19041010.

Da die Ware aus Maispaste hergestellt wird, die unter Druck und Wärme extrudiert wird, gilt sie als durch Aufblähen hergestellt. Folglich ist sie als durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestelltes Lebensmittel im Sinne der Unterposition 190410 anzusehen (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 1904 Abschnitt A).

Eine Einreihung in die Position 1905 ist ausgeschlossen, da das Erzeugnis weder aus Teig hergestellt noch weiter erhitzt wird (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 1904 Abschnitt A, fünfter Absatz).

Deshalb ist die Ware in den KN-Code 19041010 einzureihen.

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