ANHANG VO (EU) 2013/461

Angaben auf der in Artikel 2 Absatz 2 genannten Verpflichtungsrechnung:

1.
Nummer der Verpflichtungsrechnung.
2.
TARIC-Zusatzcode, unter dem die auf der Rechnung angegebene Ware an den Grenzen der Union zollrechtlich abgefertigt werden kann.
3.
Exakte Beschreibung der Ware, einschließlich:

Waren-Kennnummer (product reporting code number/PRC) (wie im Rahmen der Verpflichtung des betreffenden ausführenden Herstellers festgelegt),

KN-Code,

Menge (in Einheiten).

4.
Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich:

Preis pro Einheit,

Zahlungsbedingungen,

Lieferbedingungen,

Preisnachlässe und Mengenrabatte insgesamt.

5.
Name des Unternehmens, das als Einführer tätig ist und an das das Unternehmen, für die die Verpflichtung gilt, die Rechnung direkt ausstellt.
6.
Name der zuständigen Person des Unternehmens, das die Verpflichtungsrechnung und die folgende unterzeichnete Erklärung ausgestellt hat:

"Ich, der Unterzeichnete, bestätige, dass der Verkauf der in dieser Rechnung erfassten Waren zur Direktausfuhr in die Europäische Union im Rahmen und im Einklang mit der von … [Unternehmen] angebotenen und von der Europäischen Kommission mit dem Beschluss 2000/745/EG angenommenen Verpflichtung erfolgt. Ich erkläre, dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind."

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