ANHANG VO (EU) 2013/461
Angaben auf der in Artikel 2 Absatz 2 genannten Verpflichtungsrechnung:
- 1.
- Nummer der Verpflichtungsrechnung.
- 2.
- TARIC-Zusatzcode, unter dem die auf der Rechnung angegebene Ware an den Grenzen der Union zollrechtlich abgefertigt werden kann.
- 3.
-
Exakte Beschreibung der Ware, einschließlich:
- —
-
Waren-Kennnummer (product reporting code number/PRC) (wie im Rahmen der Verpflichtung des betreffenden ausführenden Herstellers festgelegt),
- —
-
KN-Code,
- —
-
Menge (in Einheiten).
- 4.
-
Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich:
- —
-
Preis pro Einheit,
- —
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Zahlungsbedingungen,
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Lieferbedingungen,
- —
-
Preisnachlässe und Mengenrabatte insgesamt.
- 5.
- Name des Unternehmens, das als Einführer tätig ist und an das das Unternehmen, für die die Verpflichtung gilt, die Rechnung direkt ausstellt.
- 6.
-
Name der zuständigen Person des Unternehmens, das die Verpflichtungsrechnung und die folgende unterzeichnete Erklärung ausgestellt hat:
"Ich, der Unterzeichnete, bestätige, dass der Verkauf der in dieser Rechnung erfassten Waren zur Direktausfuhr in die Europäische Union im Rahmen und im Einklang mit der von … [Unternehmen] angebotenen und von der Europäischen Kommission mit dem Beschluss 2000/745/EG angenommenen Verpflichtung erfolgt. Ich erkläre, dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind."
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