ANHANG VO (EU) 2013/501
Die in Artikel 1 Absatz 2 genannte gültige Handelsrechnung muss eine Erklärung enthalten, die von der im Unternehmen für die Ausstellung von Handelsrechnungen zuständigen Personen zu unterzeichnen ist, und wie folgt aufgebaut sein:
- 1.
- Name und Funktion der im Unternehmen für die Ausstellung von Handelsrechnungen zuständigen Person.
- 2.
- Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind” .
- 3.
- Datum und Unterschrift.
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