ANHANG VO (EU) 2013/501

Die in Artikel 1 Absatz 2 genannte gültige Handelsrechnung muss eine Erklärung enthalten, die von der im Unternehmen für die Ausstellung von Handelsrechnungen zuständigen Personen zu unterzeichnen ist, und wie folgt aufgebaut sein:

1.
Name und Funktion der im Unternehmen für die Ausstellung von Handelsrechnungen zuständigen Person.
2.
Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind” .
3.
Datum und Unterschrift.

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