Artikel 5 VO (EU) 2013/513
Wird eine Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr für die in den Artikeln 1 und 4 genannten Waren vorgelegt, so ist bei den unter den TARIC-Codes 3818001011 und 3818001019 eingeführten Waren die Stückzahl und bei den unter den TARIC-Codes 8541409021, 8541409029, 8541409031 und 8541409039 eingeführten Waren die Wattzahl in das entsprechende Feld der Anmeldung einzutragen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.