Artikel 7 VO (EU) 2013/513

Die Unternehmen, deren Verpflichtungsangebote von der Kommission angenommen wurden und die namentlich im Anhang des Beschlusses 2013/423/EU genannt sind, aufgrund dessen sie bestimmte Bedingungen erfüllen müssen, stellen ferner eine Rechnung für Geschäftsvorgänge aus, die nicht von den Antidumpingzöllen befreit sind. Diese Rechnung ist eine Handelsrechnung, die mindestens die in Anhang IV bezeichneten Angaben enthält.

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