ANHANG VO (EU) 2013/543
Kapazitätsvergabezeitraum | Zu veröffentlichende prognostizierte zonenübergreifende Kapazität | Zu veröffentlichende angebotene Kapazität |
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Jährlich | Eine Woche vor dem jährlichen Vergabeverfahren, jedoch spätestens bis zum 15. Dezember, für alle Monate des Folgejahres | Eine Woche vor dem jährlichen Vergabeverfahren, jedoch spätestens bis zum 15. Dezember |
Monatlich | Zwei Arbeitstage vor dem monatlichen Vergabeverfahren für alle Tage des Folgemonats | Zwei Arbeitstage vor dem monatlichen Vergabeverfahren |
Wöchentlich | Jeden Freitag für alle Tage der Folgewoche | Einen Tag vor dem wöchentlichen Vergabeverfahren |
Vortäglich | Für jede Marktzeiteinheit eine Stunde vor dem Gebotsannahmeschluss des vortäglichen Marktes | |
Untertäglich | Für jede Marktzeiteinheit eine Stunde vor der ersten untertäglichen Vergabe und danach in Echtzeit |
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