ANHANG B VO (EU) 2013/549

LIEFERPROGRAMM FÜR DATEN UND METADATEN

I.
Allgemeine Anforderungen

Daten

1.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die in den Datentabellen dieses Anhangs festgelegten Konten. In jeder einzelnen Datentabelle sind die zu liefernden obligatorischen und fakultativen Variablen, die erforderlichen Bezugszeiträume sowie die Fristen für die Übermittlung angegeben.

Übersicht über die Datentabellen

t = Bezugszeitraum (Jahr oder Vierteljahr).

Tabelle Nr. Gegenstand der Tabellen Lieferfrist t + Monate (Tage, falls angegeben) nach dem Bezugszeitraum Zeitraum
1F Schnellschätzungen des BIP und der Beschäftigung – vierteljährliche fakultative Übermittlung Die Zeitpunkte werden zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten und der Kommission (Eurostat) vereinbart und entsprechen den 30- oder 45-Tage-Veröffentlichungen von Eurostat. Letztes Berichtsquartal
1Q Hauptaggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen — vierteljährlich 2/(3)(2) Ab 1995 Q1
1A Hauptaggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen — jährlich 2/(3)(2)/9 Ab 1995
2 Hauptaggregate für den Sektor Staat und seine Teilsektoren — jährlich 3/9 Ab 1995
3 Hauptaggregate nach Wirtschaftsbereichen – jährlich 9/21 Ab 1995
5 Konsumausgaben der privaten Haushalte nach Verwendungszwecken — jährlich 9 Ab 1995
6 Finanzierungskonten — jährlich 4/9 Ab 1995
7 Finanzielle Vermögensbilanzen nach Sektoren — jährlich 4/9 Ab 1995
8 Nichtfinanzielle Sektorkonten — jährlich 9 Ab 1995
801 Nichtfinanzielle Sektorkonten — vierteljährlich — nicht bereinigt 85 Tage/(3)(3) Ab 1999 Q1
801SA Nichtfinanzielle Sektorkonten – vierteljährlich – saison- und kalenderbereinigte Daten 85 Tage + 3 Arbeitstage Ab 1999 Q1
9 Detaillierte Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen, einschließlich der Liste der Steuern und Sozialbeiträge gemäß nationaler Klassifizierung — jährlich 9 Ab 1995
10 Hauptaggregate nach Region (NUTS-Ebenen 2 und 3) — jährlich 12/24 Ab 2000
11 Ausgaben des Staates nach Aufgabenbereichen (COFOG) — jährlich 11 Ab 1995
13 Konten der privaten Haushalte auf Regionalebene, NUTS-Ebene 2 — jährlich 24 Ab 2000
15 Aufkommenstabelle zu Herstellungspreisen mit Übergang auf Anschaffungspreise — jährlich 36 Ab 2010
16 Verwendungstabelle zu Anschaffungspreisen — jährlich 36 Ab 2010
17 Symmetrische Input-Output-Tabelle zu Herstellungspreisen — fünfjährlich 36 Ab 2010
20 Anlagegüter nach Wirtschaftsbereichen und Anlagearten (Bestände) — jährlich 24 Ab 2000
22 Bruttoanlageinvestitionen nach Wirtschaftsbereichen und Anlagearten (Transaktionen) — jährlich 9/24 Ab 1995
25 Nichtfinanzielle Konten des Staates — vierteljährlich 3 Ab 2002 Q1
26 Nichtfinanzielle Vermögensbilanzen — jährlich 24 Ab 1995
27 Finanzierungskonten und Vermögensbilanzen des Staates — vierteljährlich 85 Tage/3 Ab 1999 Q1
28 Öffentlicher Schuldenstand ( „Maastricht-Schuldenstand” ) – vierteljährlich 3 Ab 2000 Q1
28A Öffentlicher Schuldenstand ( „Maastricht-Schuldenstand” ) – jährlich 100 Tage/283 Tage Vorherige 4 Bezugsjahre
29 Im Rahmen von Sozialschutzsystemen aufgelaufene Alterssicherungsansprüche — dreijährlich 24 Ab 2012

2.
Die Mitgliedstaaten übermitteln zu den für die Veröffentlichung der europäischen Aggregate vorgesehen Zeitpunkten alle für die Veröffentlichung durch die Kommission obligatorischen Daten. Können die übermittelten Daten aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nicht verbreitet werden, so wird der wahre Wert mit den für die primäre oder sekundäre statistische Geheimhaltung vereinbarten Kennzeichnungen übermittelt. Mit Ausnahme von Sperrfristen werden andere Kennzeichnungen zur Einschränkung der Veröffentlichung mit Metadaten begründet und erläutert.
3.
Die Mitgliedstaaten übermitteln alle Daten gemäß den in Anhang A dieser Verordnung festgelegten Konzepten und Definitionen. Weichen die übermittelten Daten von den Konzepten und Definitionen ab, so sind die betroffenen Beobachtungen mit einem Hinweis darauf, dass sich die Definition unterscheidet, zu übermitteln.
4.
Die Mitgliedstaaten übermitteln alle Daten gemäß den in Artikel 4 Absatz 1 dieser Verordnung festgelegten Qualitätskriterien.
5.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission (Eurostat) stimmen die Veröffentlichungstermine der Konten ab. Liegen die nationalen Veröffentlichungstermine nach den Fristen für die Übermittlung der Daten an die Kommission (Eurostat), so sind die Daten mit einer Kennzeichnung zu übermitteln, aus der die vorübergehende Sperrfrist (Datum und Uhrzeit) für die Veröffentlichung der Daten hervorgeht.
6.
Sperrfristen, die nach dem Veröffentlichungsdatum für europäische Aggregate liegen, sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Bezugszeiträume

7.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die gesamten obligatorischen Zeitreihen zur jeweiligen Frist, einschließlich der Daten, die nicht revidiert wurden, sofern in entsprechenden Einzeltabellen nichts anderes angegeben ist. Weisen die übermittelten Daten Brüche in den Zeitreihen auf, ist der Wert des betreffenden Bezugszeitraums mit einer Kennzeichnung zu übermitteln, aus der die Unterbrechung hervorgeht.
8.
Verfügen die Mitgliedstaaten über längere Zeitreihen als die in den Datentabellen festgelegten obligatorischen Bezugszeiträume, so können sie die gesamten Zeitreihen auf freiwilliger Basis übermitteln.

Metadaten

9.
Metadaten bestehen aus strukturellen Informationen gemäß Nummer 10 und aus spezifischen Informationen über die gemäß Nummer 11 übermittelten Daten. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die Metadaten, um der Kommission (Eurostat) zu ermöglichen, die Qualität der übermittelten Daten zu bewerten. Dadurch wird – im Rahmen des Lieferprogramms – vermieden, dass dieselben Informationen, die in anderen Prozessen und Tabellen erhoben werden, doppelt angefordert werden.

Enthalten die Metadaten vertrauliche Informationen, so teilen die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) mit, dass der betreffende Text in den Metadaten nicht verbreitet werden kann.

10.
Die Metadatenüber strukturelle Informationen, die von den Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) zu übermitteln sind, enthalten Informationen über den Produktionsprozess sowie über die verwendeten Quellen und Methoden, sofern sie nicht aus anderen Quellen verfügbar sind, und gegebenenfalls wesentliche methodische oder sonstige Änderungen, die sich auf die übermittelten Daten auswirken, um der Kommission (Eurostat) zu ermöglichen, die Änderungen zu bewerten und die Nutzer über die entsprechenden Änderungen zu informieren.

Wenn die in Anhang A festgelegten Konzepte und Definitionen nicht umgesetzt werden, enthalten diese Metadaten über strukturelle Informationen kurze Erläuterungen zu den in den übermittelten Daten tatsächlich verwendeten Konzepten und Definitionen sowie zu den Gründen, warum die in Anhang A festgelegten Konzepte und Definitionen nicht umgesetzt werden oder nicht anwendbar sind.

Nach ihrer ersten Übermittlung werden die Metadaten über strukturelle Informationen jedes Mal, wenn eine wesentliche Änderung am Produktionsprozess vorgenommen wurde, gesendet.

11.
In den Metadaten über spezifische Informationen in Bezug auf die von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten sind Informationen für die Kommission (Eurostat) über wichtige Ereignisse wie größere Datenrevisionen, Dateninkonsistenzen von erheblichem Ausmaß, Ausreißer, Brüche in Zeitreihen, Aktualisierungen der Saisonbereinigung sowie ungewöhnliche Null- und Negativwerte enthalten. Bei jährlich übermittelten Daten werden diese Informationen spätestens zum Zeitpunkt t + 3 Tage gesendet, ausgenommen in Bezug auf Tabellen 1, 6 und 7, für die die Metadaten zusammen mit den Daten übermittelt werden. Bei vierteljährlichen Daten werden die Metadaten zusammen mit den Daten übermittelt. Diese Informationen werden nur gesendet, wenn sich derartige Ereignisse in den übermittelten Daten widerspiegeln, und sie enthalten kurze Erläuterungen, warum das Ereignis in den übermittelten Daten beobachtet wurde und welche Variablen und Bezugszeiträume betroffen sind.

Die Mitgliedstaaten übermitteln spezifische Informationen über Revisionen, die sich nicht aus Routinevorgängen ergeben.

Fristen für die Übermittlung

12.
Die mit Metadaten versehenen Datentabellen werden innerhalb der jeweiligen Fristen für jede Tabelle übermittelt.
13.
Die Daten werden der Kommission (Eurostat) jedes Mal übermittelt, wenn sie von der nationalen Stelle veröffentlicht werden, und zwar spätestens am Tag ihrer Veröffentlichung.
14.
Stellen die Mitgliedstaaten Fehler in den übermittelten Daten fest, so teilen sie dies der Kommission (Eurostat) unverzüglich mit und übermitteln die berichtigten Daten, sobald der Fehler berichtigt werden konnte.
15.
Übermittelt ein Mitgliedstaat vollständige Datensätze im Einklang mit den in Artikel 4 Absatz 1 dieser Verordnung genannten Qualitätskriterien vor Ablauf der Frist, ist keine erneute Übermittlung der Daten zum vorgegebenen Termin erforderlich, sofern in den entsprechenden Einzeltabellen nichts anderes angegeben ist.

Konsistenz

16.
Die in einer Tabelle übermittelten Daten müssen in sich kohärent sein. Die Werte, die für dieselbe Variable in verschiedenen Datentabellen übermittelt werden, müssen einheitlich sein, wenn sie dieselbe Lieferfrist aufweisen oder innerhalb derselben Frist wie andere Tabellen erneut übermittelt werden müssen.
17.
Die Summe der vierteljährlichen Werte einer nicht saison- oder kalenderbereinigten Variable in einer Tabelle mit vierteljährlichen Daten muss dem Wert derselben Variable für das jeweilige Bezugsjahr in einer entsprechenden Tabelle mit jährlichen Daten entsprechen, wenn die entsprechenden Tabellen dieselbe Frist haben.

Tabellen 1Q und 1A

Hauptaggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen — vierteljährlich (Q) und jährlich (A)

Tabelle 1A-Daten werden zum Zeitpunkt t + 2 Monate und t + 9 Monate und Tabelle 1Q-Daten zum Zeitpunkt t + 2 Monate nach dem Bezugszeitraum gemeldet. Übermittelt ein Mitgliedstaat einen kompletten Datensatz zum Zeitpunkt t + 2 Monate, so erübrigt sich die Frist von t + 3 Monaten. Tabelle 1Q muss mit Tabelle 1A zum Zeitpunkt t + 9 Monate konsistent sein. Daten zu jeweiligen Preisen (CUP) ab 1995, zu Vorjahrespreisen (PYP) ab 1996 sowie verkettete Volumen (CLV) ab 1995 für jährliche und ab 1996Q1 für vierteljährliche Daten sind obligatorisch (x) wie nachstehend angegeben. Einige Untergliederungen sind fakultativ (o). Quartalsdaten müssen in nicht saisonbereinigter Form sowie in saisonbereinigter Form (ggf. einschließlich Kalenderbereinigungen) bereitgestellt werden (mit Ausnahme der Vorjahrespreise). Die Bereitstellung von Quartalsdaten, die nur Kalender- und Saisonbereinigungen beinhalten, erfolgt auf freiwilliger Basis. Für bestimmte administrative Zwecke werden jährliche B.1*g mit der höchsten verfügbaren Genauigkeit übermittelt, jedoch auf aussagekräftige Werte beschränkt sein, z. B. höchstens 8 Dezimalstellen für die Angabe „Millionen in Landeswährung” und 3 Dezimalstellen für die Angabe „In 1 000 Personen” .
Code Liste der Variablen

Q-Daten

t+2/(3) Monate

A-Daten

t+2/(3)/9 Monate

Untergliederung Einheit
B.1*g Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen x x CUP, PYP, CLV
Hauptaggregate für die Produktion
B.1g Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen x x A*10 CUP, PYP, CLV
D.21 - D.31 Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen x x CUP, PYP, CLV
D.21 Gütersteuern o t+9 CUP, PYP, CLV
D.31 Gütersubventionen o t+9 CUP, PYP, CLV
Hauptausgabenaggregate
B.1*g Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen x x CUP, PYP, CLV
P.3_S.1 Konsumausgaben insgesamt x x CUP, PYP, CLV
P.3_S.14 Konsumausgaben der privaten Haushalte (Inlandskonzept) x x CUP, PYP, CLV
darunter: Untergliederungen nach Dauerhaftigkeit (DUR)

Langlebige Güter

x x DUR CUP, PYP, CLV

Andere Waren und Dienstleistungen

x x DUR CUP, PYP, CLV
--
Güter mit mittlerer Lebensdauer
x x DUR CUP, PYP, CLV
--
Kurzlebige Güter
x x DUR CUP, PYP, CLV
--
Dienstleistungen
x x DUR CUP, PYP, CLV
P.3_S1M Konsumausgaben der privaten Haushalte und der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (Inländerkonzept) x x CUP, PYP, CLV
P.3_S14 Konsumausgaben der privaten Haushalte (Inländerkonzept) x x CUP, PYP, CLV
P.3_S15 Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck x x CUP, PYP, CLV
P.3_S13 Konsumausgaben des Staates x x CUP, PYP, CLV
P.31_S13 Konsumausgaben des Staates für den Individualverbrauch x x CUP, PYP, CLV
P.32_S13 Konsumausgaben des Staats für den Kollektivverbrauch x x CUP, PYP, CLV
P.41 Individualkonsum (Verbrauchskonzept) x x CUP, PYP, CLV
P.5 Bruttoinvestitionen x x CUP, PYP, CLV
P.51g Bruttoanlageinvestitionen x x CUP, PYP, CLV
darunter: Untergliederungen nach Art der Vermögensgüter (AN_F6)
AN.111 Wohnbauten x x AN_F6 CUP, PYP, CLV
AN.112 Nichtwohnbauten x x AN_F6 CUP, PYP, CLV
AN.113 + AN.114 Ausrüstungen + militärische Waffensysteme x x AN_F6 CUP, PYP, CLV
AN.1131 Fahrzeuge x x AN_F6 CUP, PYP, CLV
AN.1132 Ausrüstungen der Informations- und Kommunikationstechnik o t+9 AN_F6 CUP, PYP, CLV
AN.1139 + AN.114 Sonstige Ausrüstungen + militärische Waffensysteme o o AN_F6 CUP, PYP, CLV
AN.115 Nutztiere und Nutzpflanzungen x x AN_F6 CUP, PYP, CLV
AN.117 Geistiges Eigentum x x AN_F6 CUP, PYP, CLV
P.52 Vorratsveränderungen x x CUP,PYP
P.53 Nettozugang an Wertsachen x x CUP,PYP
P.6 Exporte von Waren (FOB) und Dienstleistungen x x GEO CUP, PYP, CLV
P.61 Warenexporte o o GEO CUP, PYP, CLV
P.62 Dienstleistungsexporte o o GEO CUP, PYP, CLV
P.7 Importe von Waren (FOB) und Dienstleistungen x x GEO CUP, PYP, CLV
P.71 Warenimporte o o GEO CUP, PYP, CLV
P.72 Dienstleistungsimporte o o GEO CUP, PYP, CLV
B.11 Außenbeitrag x x CUP,PYP
B.111 Außenbeitrag der Waren o o CUP,PYP
B.112 Außenbeitrag der Dienstleistungen o o CUP,PYP
Haupteinkommensaggregate
B.2g + B.3g Bruttobetriebsüberschuss zuzüglich Bruttoselbstständigeneinkommen x x CUP
D.2 - D.3 Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen x x CUP
D.2 Produktions- und Importabgaben x x CUP
D.3 Subventionen x x CUP
D.1 Arbeitnehmerentgelt an Arbeitnehmer von gebietsansässigen produzierenden Einheiten (Inlandskonzept) x x A*10 CUP
D.11 Bruttolöhne und -gehälter x x A*10 CUP
D.12 Sozialbeiträge der Arbeitgeber x x A*10 CUP

Bevölkerung und Erwerbstätigkeit

Obligatorische Einheiten (x): Personen (PS) für die Bevölkerung und alle Beschäftigungsvariablen und geleisteten Arbeitsstunden (HW) für Erwerbstätige in gebietsansässigen produzierenden Einheiten. Arbeitsplätze (JB) und Vollzeitäquivalente (FTE) fakultativ (o) für die Beschäftigung in gebietsansässigen Produktionseinheiten
POP

Bevölkerung

(1000 Personen)

xxPS
EMP_NC

Erwerbstätigkeit von Gebietsansässigen:

(Inländerkonzept)

xxPS
EEM_NC

Gebietsansässige Arbeitnehmer

(Inländerkonzept)

xxPS
ESE_NC

Gebietsansässige Selbstständige

(Inländerkonzept)

xxPS
EMPErwerbstätigkeit in gebietsansässigen produzierenden Einheiten (Inlandskonzept)xxA*10PS, HW
ooA*10JB, FTE
EEMArbeitnehmer in gebietsansässigen produzierenden Einheiten (Inlandskonzept)xxA*10PS, HW
ooA*10JB, FTE
ESESelbstständige in gebietsansässigen produzierenden Einheiten (Inlandskonzept)xxA*10PS, HW
ooA*10JB, FTE
Geografische Aufschlüsselung der Importe und Exporte – nach der tatsächlichen Zusammensetzung am Ende des letzten Bezugszeitraums ( „feste Zusammensetzung” )
GEO

Obligatorisch für Gesamtexporte und -importe;

fakultativ für Waren und Dienstleistungen

Einheit mit obligatorischem Anfangsjahr/-vierteljahr
CodeAufschlüsselung nach PartnersektorCUPPYPCLV
S.21Mitgliedstaaten, einschließlich Organen und Einrichtungen der Europäischen Union2008/Q12012/Q12012/Q1
S.2IEuro-Währungsgebiet (Mitgliedstaaten und Organe des Euro-Währungsgebiets)2008/Q12012/Q12012/Q1
S.21 – S.2IIntra-EU, außerhalb des Euro-Währungsgebiets (Mitgliedstaaten und Organe, die nicht zum Euro-Währungsgebiet gehören)2008/Q12012/Q12012/Q1
S.212Organe und Einrichtungen der Europäischen Unionooo
S.22Extra-EU2008/Q12012/Q12012/Q1

Tabelle 1F

Schnellschätzungen des BIP und der Beschäftigung – vierteljährliche fakultative Übermittlung

Die Kommission (Eurostat) und die Mitgliedstaaten vereinbaren die freiwillige Übermittlung der Schnellschätzungen des BIP und des Beschäftigungswachstums, damit eine regelmäßige koordinierte Veröffentlichung der Schätzungen der entsprechenden europäischen Aggregate ca. 30 oder 45 Tage nach dem Bezugszeitraum gewährleistet ist. Die Mitgliedstaaten, die der Kommission (Eurostat) solche Schätzungen übermitteln, übermitteln sie vierteljährlich mindestens einen Arbeitstag vor dem vereinbarten Veröffentlichungstermin, wobei klar anzugeben ist, ob die Schätzungen veröffentlicht werden können (bevorzugte Option).
CodeSchnellschätzungenPeriodizitätGrundlage:
B.1*gBruttoinlandsprodukt zu MarktpreisenQVolumen
EMPGesamte Erwerbstätigkeit in gebietsansässigen produzierenden EinheitenQPersonen

Tabelle 2

Hauptaggregate für den Sektor Staat und seine Teilsektoren — jährlich

(4)

Die Daten sind – mit den nachstehend aufgeführten Ausnahmen – zu jeweiligen Preisen in Mio. Landeswährung (mit einer Meldegenauigkeit von mindestens 1 Mio. Landeswährung) ab 1995 zu den Zeitpunkten t + 3 und t + 9 Monate nach dem Bezugszeitraum zu melden.

Sektoren und Teilsektoren:

Der Sektor Staat und die Teilsektoren sind obligatorisch zu melden (Ausnahmen s. u.):

S.13 Staat

S.1311 Bund (Zentralstaat)

S.1312 Länder

S.1313 Gemeinden

S.1314 Sozialversicherung

Alle nicht obligatorischen Daten für den Sektor Staat und seine Teilsektoren sind den nachstehenden Erläuterungen zu entnehmen. Ansonsten sind die Daten der Bezugsjahre ab 1995 obligatorisch.

Einige Posten im Zusammenhang mit Transaktionen mit Organen und Einrichtungen der Europäischen Union sind wie nachstehend angegeben obligatorisch zu übermitteln:

S.212 Organe und Einrichtungen der Europäischen Union

S.1 Gesamte Volkswirtschaft

Die Daten für die Teilsektoren sind unter den Posten Vermögenseinkommen (D.4), sonstige laufende Transfers (D.7) und Vermögenstransfers (D.9) (sowie deren Unterpositionen und Aggregationen) innerhalb der einzelnen Teilsektoren, jedoch nicht zwischen Teilsektoren konsolidiert zu melden. Die Daten für den Sektor S.13 sind gleich der Summe der Daten für die Teilsektoren; dies gilt nicht für die Positionen D.4, D.7 und D.9 (und die jeweiligen Unterpositionen und Aggregationen), bei denen die Daten zwischen den Teilsektoren konsolidiert werden (unter Angabe der Partnersektoren der Ausgabenseite). Falls innerhalb oder zwischen Teilsektoren (mit Ausnahme von Vermögenseinkommen (D.4), sonstigen laufenden Transfers (D.7) und Vermögenstransfers (D.9) sowie deren Unterpositionen) erhebliche Zahlungen erfolgen, geben die Mitgliedstaaten dies in den Fußnoten des Absenders an.

Die gemeldeten Daten müssen mit den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates(4) gemeldeten Daten übereinstimmen.

CodeTransaktionHinweise
P.1Produktionswert
P.11 + P.12Marktproduktion und Produktion für die Eigenverwendung
P.11Marktproduktionfakultativ
P.12Produktion für die Eigenverwendungfakultativ
P.12_GFSM_D.1Produktion für die Eigenverwendung, dem Arbeitnehmerentgelt zurechenbare Kosten (GFSM-Zweck)fakultativ; für die Zwecke der Berichterstattung gemäß der im Handbuch der staatlichen Finanzstatistik (Government Finance Statistics Manual - GFSM) des Internationalen Währungsfonds festgelegten Methode
P.12_GFSM_P.2Produktion für die Eigenverwendung, den Vorleistungen zurechenbare Kosten (GFSM-Zweck)fakultativ; siehe P.12_GFSM_P.2
P.12_GFSM_P.51cProduktion für die Eigenverwendung, den Abschreibungen zurechenbare Kosten (GFSM-Zweck)fakultativ; siehe P.12_GFSM_P.2
P.13Nichtmarktproduktion
P.131Zahlungen für die Nichtmarktproduktion
Nachrichtlich: Erhebungskosten für EigenmittelAb dem Bezugsjahr 2004 für S.13 obligatorisch, für Teilsektoren fakultativ.
P.132Übrige Nichtmarktproduktion
P.11 + P.12 + P.131Marktproduktion, Produktion für die Eigenverwendung und Zahlungen für die Nichtmarktproduktion
P.2Vorleistungen
B.1gWertschöpfung, brutto
P.51cAbschreibungen
B.1nWertschöpfung, netto
D.1Arbeitnehmerentgelt, Ausgaben
D.11Bruttolöhne und -gehälter, Ausgabenfakultativ
D.12Sozialbeiträge der Arbeitgeber, Ausgabenfakultativ
D.29pSonstige Produktionsabgaben, Ausgaben
D.39rSonstige Subventionen, Einnahmenmit einem positiven Vorzeichen auszuweisen
D.3r_S.212Subventionen, Einnahmen von den Organen und Einrichtungen der Europäischen UnionAb dem Bezugsjahr 2004 nur für S.1 obligatorisch, für S.13 und Teilsektoren fakultativ.
B.2nBetriebsüberschuss, netto
D.2rProduktions- und Importabgaben, EinnahmenAuch für S.212 zu übermitteln (ab dem Bezugsjahr 2004 obligatorisch).
D.21rGütersteuern, EinnahmenAuch für S.212 zu übermitteln (ab dem Bezugsjahr 2004 obligatorisch).
D.211rSteuern vom Typ Mehrwertsteuer (MwSt), Einnahmen
D.29rSonstige Produktionsabgaben, EinnahmenAuch für S.212 zu übermitteln (ab dem Bezugsjahr 2004 obligatorisch).
D.4rVermögenseinkommen, Einnahmen
D.41rZinsen, Einnahmen
D.41GrZinsen insgesamt vor FISIM-Aufgliederung, Einnahmenfakultativ
D.42r + D.43r + D.44r + D.45rSonstige Vermögenseinkommen, Einnahmen
D.42rAusschüttungen und Entnahmen, Einnahmenfakultativ
D.43rReinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Einnahmenfakultativ
D.44rSonstige Kapitalerträge, Einnahmenfakultativ
D.45rPachteinkommen, Einnahmenfakultativ
D.3pSubventionen, Ausgabenmit einem positiven Vorzeichen auszuweisen
D.31pGütersubventionen, Ausgabenmit einem positiven Vorzeichen auszuweisen
D.39pSonstige Gütersubventionen, Ausgabenmit einem positiven Vorzeichen auszuweisen
D.4pVermögenseinkommen, Ausgaben
D.4p_S.1311 darunter:an den Teilsektor Bund (Zentralstaat) (S.1311)
D.4p_S.1312an den Teilsektor Länder (S.1312)
D.4p_S.1313an den Teilsektor Gemeinden (S.1313)
D.4p_S.1314an den Teilsektor Sozialversicherung (S.1314)
D.41pZinsen, Ausgaben
D.41GpZinsen insgesamt vor FISIM-Aufgliederung, Ausgabenfakultativ
D.42p + D.43p + D.44p + D.45pSonstige Vermögenseinkommen, Ausgaben
D.42pAusschüttungen und Entnahmen, Ausgabenfakultativ
D.43pReinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Ausgabenfakultativ
D.44pSonstige Kapitalerträge, Ausgabenfakultativ
D.45pPacht, Ausgabenfakultativ
B.5nPrimäreinkommen, netto
D.5rEinkommen- und Vermögensteuern, Einnahmen
D.51rEinkommensteuern, Einnahmenfakultativ
D.51a + D.51c1Steuern auf das Einkommen von natürlichen Personen oder privaten Haushalten einschließlich Steuern auf Umbewertungsgewinne, Einnahmenfakultativ
D.51b + D.51c2Steuern auf das Einkommen oder die Gewinne von Kapitalgesellschaften einschließlich Steuern auf Umbewertungsgewinne, Einnahmenfakultativ
D.59rSonstige direkte Steuern und Abgaben, Einnahmenfakultativ
D.61rNettosozialbeiträge, Einnahmen
D.611rTatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber, Einnahmen
D.613rTatsächliche Sozialbeiträge der privaten Haushalte, Einnahmen
D.7rSonstige laufende Transfers, Einnahmen
D.7r_S.212Sonstige laufende Transfers, Einnahmen, von den Organen und Einrichtungen der Europäischen UnionAb dem Bezugsjahr 2004 für S.13 und S.1 obligatorisch; für die Teilsektoren von S.13 fakultativ.
D.71rNettoprämien für Nichtlebensversicherungen, Einnahmenfakultativ
D.72rNichtlebensversicherungsleistungen, Einnahmenfakultativ
D.73rLaufende Transfers innerhalb des Staates, Einnahmenfakultativ
D.74rLaufende Transfers im Rahmen internationaler Zusammenarbeit, Einnahmenfakultativ
D.74r_S.212Laufende Transfers im Rahmen internationaler Zusammenarbeit, Einnahmen, von den Organen und Einrichtungen der Europäischen UnionAb dem Bezugsjahr 2004 für S.13 obligatorisch; für die Teilsektoren von S.13 fakultativ.
D.75rÜbrige laufende Transfers, Einnahmenfakultativ
D.76rMwSt.- und BNE-basierte EU-Eigenmittel, Einnahmen:auf S.13-Ebene ab Bezugsjahr 2004 obligatorisch
D.5pEinkommen- und Vermögensteuern, Ausgaben
D.62pMonetäre Sozialleistungen, Ausgaben
D.621pGeldleistungen der Sozialversicherung, Ausgabenfakultativ
D.622pSonstige Leistungen zur sozialen Sicherung, Ausgabenfakultativ
D.623pSonstige soziale Geldleistungen, Ausgabenfakultativ
D.62p COFOG 10.2Monetäre Sozialleistungen, Ausgaben, davon COFOG 10.2fakultativ
D.62p COFOG 10.3Monetäre Sozialleistungen, Ausgaben, davon COFOG 10.3fakultativ
D.62p COFOG 10.5Monetäre Sozialleistungen, Ausgaben, davon COFOG 10.5fakultativ
D.632pSoziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktion, Ausgaben
D.62p + D.632pMonetäre Sozialleistungen und soziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktion, Ausgaben
D.7pSonstige laufende Transfers, Ausgaben
D.7p_S.1311an den Teilsektor Bund (Zentralstaat) (S.1311)
D.7p_S.1312an den Teilsektor Länder (S.1312)
D.7p_S.1313an den Teilsektor Gemeinden (S.1313)
D.7p_S.1314an den Teilsektor Sozialversicherung (S.1314)
D.71pNettoprämien für Nichtlebensversicherungen, Ausgabenfakultativ
D.72pNichtlebensversicherungsleistungen, Ausgabenfakultativ
D.73pLaufende Transfers innerhalb des Staates, Ausgabenfakultativ
D.74pLaufende Transfers im Rahmen internationaler Zusammenarbeit, Ausgabenfakultativ
D.74p_S.212Sonstige laufende Transfers im Rahmen internationaler Zusammenarbeit, Ausgaben, an die Organe und Einrichtungen der Europäischen UnionAb dem Bezugsjahr 2004 für S.13 obligatorisch; für die Teilsektoren von S.13 fakultativ.
D.75pÜbrige laufende Transfers, Ausgabenfakultativ
D.76pMwSt.- und BNE-basierte EU-Eigenmittel, AusgabenAb dem Bezugsjahr 2004 für S.13 obligatorisch; für die Teilsektoren von S.13 fakultativ.
B.6nVerfügbares Einkommen, netto (Ausgabenkonzept)
P.3Konsumausgaben
P.31Konsumausgaben für den Individualverbrauch
P.32Konsumausgaben für den Kollektivverbrauch
D.8Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche
B.8gSparen, brutto
B.8nSparen, netto
D.9rVermögenstransfers, Einnahmen
D.9r_S.2Vermögenstransfers, Einnahmen, aus der übrigen Weltfakultativ
D.9r_S.212Vermögenstransfers, Einnahmen, von den Organen und Einrichtungen der Europäischen UnionAb dem Bezugsjahr 2004 für S.13 und S.1 obligatorisch; für die Teilsektoren von S.13 fakultativ.
D.91rVermögenswirksame Steuern, Einnahmen
D.92r + D.99rInvestitionszuschüsse und sonstige Vermögenstransfers, Einnahmen
D.92rInvestitionszuschüsse, Einnahmenfakultativ
D.99rSonstige Vermögenstransfers, Einnahmenfakultativ
D.9pVermögenstransfers, Ausgaben
D.9p_S.1311darunter: an den Teilsektor Bund (Zentralstaat) (S.1311)
D.9p_S.1312darunter: an den Teilsektor Länder (S.1312)
D.9p_S.1313darunter: an den Teilsektor Gemeinden (S.1313)
D.9p_S.1314darunter: an den Teilsektor Sozialversicherung (S.1314)
D.9p_ S.2Vermögenstransfers, Ausgaben, an die übrige Weltfakultativ
D.9p_S.212Vermögenstransfers, Ausgaben, an die Organe und Einrichtungen der Europäischen UnionAb dem Bezugsjahr 2004 für S.13 und S.1 obligatorisch; für die Teilsektoren von S.13 fakultativ.
D.92pInvestitionszuschüsse, Ausgaben
D.99pSonstige Vermögenstransfers, Ausgabenfakultativ
P.5Bruttoinvestitionen
P.51gBruttoanlageinvestitionen
P.52 + P.53Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen
NPNettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern
P.5 + NPBruttoinvestitionen und Nettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern
B.9Finanzierungssaldo
TEGesamtausgaben
TRGesamteinnahmen
D.995Vermögenstransfers des Staates an die relevanten Sektoren für veranlagte Steuern und Sozialbeiträge, deren Einziehung unwahrscheinlich istD.995 ist von D.99r abzuziehen. Beträge für D.995 sind unter D.9p nicht zu berücksichtigen. D.995r ist mit einem positiven Vorzeichen auszuweisen.
PTCZahlbare Steuergutschriften insgesamt

Für Teilsektoren und für die Bezugsjahre bis 2011 ist die Lieferung fakultativ.

Der gesamte Betrag der zahlbaren Steuergutschriften insgesamt (Payable Tax Credits – PTC) wird als Staatsausgaben verbucht, und gleichzeitig wird die Transferkomponente (Transfer Component – TC) ausgewiesen.

TCZahlbare Steuergutschriften, die über die Steuerschuld des betreffenden Steuerzahlers hinausgehen

siehe PTC.

Die „Transferkomponente” (TC) entspricht den zahlbaren Steuergutschriften, die die Steuerschuld des betreffenden Steuerzahlers übersteigen und an den Steuerzahler ausgezahlt werden.

EMP (PS)Erwerbstätigkeit (in Personen)fakultativ, in 1000
AN.1Produzierte Vermögensgüterfakultativ
AN.11Anlagegüterfakultativ
AN.12 + AN.13Vorräte und Wertsachenfakultativ
AN.2Nichtproduzierte Vermögensgüterfakultativ
AN.21Natürliche Ressourcenfakultativ
AN.22Nutzungsrechtefakultativ

Tabelle 3

Detaillierte Untergliederungen der Hauptaggregate und der Beschäftigung nach Wirtschaftsbereichen – jährlich

Die Daten werden zum Zeitpunkt t + 9 Monate nach dem Bezugszeitraum für die NACE-Untergliederungen bis A*21 (einschließlich gesamte Volkswirtschaft und A*10) und zum Zeitpunkt t + 21 Monate für A*64 (einschließlich A*38) gemeldet. Diese Untergliederungen sind obligatorisch (x); die A*88-Untergliederungen sind fakultativ (o). Hauptaggregate für Produktion und Einkommen: Daten zu jeweiligen Preisen (CUP) sind ab 1995 zu melden; Vorjahrespreise (PYP) ab 1996 und verkettete Volumen (CLV) ab 1995; PYP und CLV sind für P1 und P2 fakultativ, für B.1g und P.51c jedoch obligatorisch; „Unterstellte Mieten für Eigentümerwohnungen” (Lfd. Nummer 44 – „Grundstücks- und Wohnungswesen” ) nur für P.1, P.2, B.1g obligatorisch.
CodeListe der Variablent + 9 Monatet +21 Monate

CUP

1995

PYP

1996

CLV

1995

P.1Produktionswert zu Herstellungspreisen nach WirtschaftsbereichenA*21A*64xoo
P.2Vorleistungen zu Anschaffungspreisen nach WirtschaftsbereichenA*21A*64xoo
B.1gBruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen nach WirtschaftsbereichenA*21A*64xxx
P.51cAbschreibungen nach WirtschaftsbereichenA*21A*64xxx
B.2n + B.3nNettobetriebsüberschuss und NettoselbstständigeneinkommenA*21A*64x
D.29 – D.39Sonstige Produktionsabgaben abzüglich sonstiger SubventionenA*21A*64x
D.1Arbeitnehmerentgelt nach WirtschaftsbereichenA*21A*64x
D.11Bruttolöhne und -gehälterA*21A*64x
Erwerbstätigkeit in der gebietsansässigen Produktion (Inlandskonzept (DC)): Die Daten sind ab 1995 in Personen (PS) und geleisteten Arbeitsstunden (HW) zu melden. Zum Zeitpunkt t + 9 Monate sind die Daten für die NACE-Untergliederungen bis A*21 (einschließlich gesamte Volkswirtschaft und A*10) und zum Zeitpunkt t + 21 Monate für A*64 (für PS) und A*38 (für HW) obligatorisch (x); A*88-Untergliederungen und Daten für Arbeitsplätze (JB) und Vollzeitäquivalente (FTE) sind fakultativ (o)
CodeListe der Variablen

t + 9 Monate

A*21

PS/HW

1995

t + 21 Monate

A*64

PS

1995

t + 21 Monate

A*38 HW

1995

JBFTE
EMPErwerbstätigkeit insgesamt (Inlandskonzept)xxxoo
EEMArbeitnehmer (Inlandskonzept)xxxoo
ESESelbstständige (Inlandskonzept)xxxoo

Tabelle 5

Konsumausgaben der privaten Haushalte nach Verwendungszwecken — jährlich

Die Daten werden zum Zeitpunkt t + 9 Monate nach dem Bezugszeitraum zu jeweiligen Preisen (CUP) ab 1995, in Vorjahrespreisen (PYP) ab 1996 und in verketteten Volumen (CLV) ab 1995 gemeldet. Für Konsumausgaben der privaten Haushalte auf der Grundlage des Inlandskonzepts (DC) werden Untergliederungen nach Ausgabenart gemäß der COICOP-2018-Klassifikation verlangt, wobei wie bei der Erstellung der harmonisierten Verbraucherpreisindizes (HVPI) Untergliederungen in Abteilungen (2-stellig) und Gruppen (3-stellig) verwendet werden.
CodeListe der VariablenKonzeptEinheit
P.31_S.14Konsumausgaben der gebietsansässigen und der gebietsfremden privaten Haushalte im WirtschaftsgebietInland – InlandskonzeptCUP, PYP, CLV
darunter:COICOP-UntergliederungenInland – InlandskonzeptCUP, PYP, CLV
P.33Konsumausgaben der gebietsansässigen privaten Haushalte in der übrigen WeltCUP, PYP, CLV
P.34Konsumausgaben der gebietsfremden privaten Haushalte im WirtschaftsgebietCUP, PYP, CLV
P.31_S.14Konsumausgaben der gebietsansässigen privaten Haushalte im Wirtschaftsgebiet und im AuslandInländerkonzept (NC)CUP, PYP, CLV

Tabelle 6

Finanzierungskonten — jährlich

Die Daten werden ab 1995 zu jeweiligen Preisen t + 4 und/oder t + 9 Monate nach dem Bezugszeitraum übermittelt. Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.11 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.11DO Inländisch kontrollierte nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S:11001 Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S.110011, darunter: Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.11002 Inländische private nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S.110021, darunter: Inländische private nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.11003 Ausländisch kontrollierte nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften. Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.12 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.12DO Inländisch kontrollierte finanzielle Kapitalgesellschaften; S.12001 Öffentliche finanzielle Kapitalgesellschaften; S.120011, darunter: Öffentliche finanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.12002 Inländische private finanzielle Kapitalgesellschaften; S 120021, darunter: Inländische private finanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.12003 Ausländisch kontrollierte finanzielle Kapitalgesellschaften; S.122 Kreditinstitute (ohne die Zentralbank); S.123 Geldmarktfonds; S.125 Sonstige Finanzinstitute (ohne Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen); S.126 Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten; S.127 Firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber; S.128 Versicherungsgesellschaften; S.129 Altersvorsorgeeinrichtungen. Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.2 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.21 Mitgliedstaaten sowie Organe und Einrichtungen der Europäischen Union; S.2I Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die Europäische Zentralbank und andere Organe und Einrichtungen des Euro-Währungsgebiets; S.22 Drittländer und in der Europäischen Union gebietsfremde internationale Organisationen. Die Untergliederung für WWU und EU soll die tatsächliche Zusammensetzung am Ende des letzten Bezugszeitraums widerspiegeln ( „feste Zusammensetzung” );
Tabelle 6KonsolidiertNicht konsolidiert
Transaktionenverpflichtendverpflichtend
Sonstige Vermögensänderungenfakultativverpflichtend
Umbewertungskontofakultativverpflichtend
Angaben zum Transaktionspartner*fakultativ
*
Nicht konsolidierte Angaben zu Transaktionspartnern: Lieferung freiwillig, begrenzt auf folgende Sektoren der Transaktionspartner:

    S.11 Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften

    S.12 Finanzielle Kapitalgesellschaften

    S.13 Staat

    S.14 + S.15 Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

    S.2 Übrige Welt

(Transaktionen, sonstige reale Vermögensänderungen und Umbewertungen — konsolidiert und nicht konsolidiert — sowie Angaben zum Transaktionspartner)
ESVG-Code (Finanzinstrument)Transaktionen/sonstige reale Vermögensänderungen/Umbewertung von FinanzinstrumentenS.1S.11S.12S.121 + S.122 + S.123S.121S.122 + S.123S.124S.125 + S.126 + S.127S.128 + S.129S.13S.1311S.1312S.1313S.1314S.14 + S.15S.14S.15S.2
Forderungen
F.AGesamte Forderungenxra_ocvxra_ocvxra_ocvxt+4xxxxt+4xt+4xra_ocvxxxxxra_ocvxncxncxra_ocv
F.1Währungsgold und Sonderziehungsrechte (SZR)xra_ocvxra_ocvxt+4xxra_ocvxxxxxra_ocv
F.11Währungsgoldxt+4xt+4xt+4xxt+4xxxxxt+4
F.12SZRxt+4xt+4xt+4xxt+4xxxxxt+4
F.2Bargeld und Einlagenxra_ocvxra_ocvxra_ocvxt+4xxxxt+4xt+4xra_ocvxxxxxra_ocvxncxncxra_ocv
F.21Bargeldxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.22Sichteinlagenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.221Interbankpositionenoooooooooooooooooo
F.229Sonstige Sichteinlagenoooooooooooooooooo
F.29Sonstige Einlagenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.3Schuldverschreibungenxra_ocvxra_ocvxra_ocvxt+4xxxxt+4xt+4xra_ocvxxxxxra_ocvxncxncxra_ocv
F.31Kurzfristige Schuldverschreibungenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.32Langfristige Schuldverschreibungenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.4Kreditexra_ocvxra_ocvxra_ocvxt+4xxxxt+4xt+4xra_ocvxxxxxra_ocvxncxncxra_ocv
F.41Kurzfristige Kreditext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.42Langfristige Kreditext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.5Anteilsrechte und Anteile an Investmentfondsxra_ocvxra_ocvxra_ocvxt+4xxxxt+4xt+4xra_ocvxxxxxra_ocvxncxncxra_ocv
F.51Anteilsrechtext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.511Börsennotierte Aktienxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.512Nicht börsennotierte Aktienxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.519Sonstige Anteilsrechtext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.52Anteile an Investmentfondsxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.521Anteile an Geldmarktfondsoooooooooooooooooo
F.522Anteile an Investmentfonds ohne Geldmarktfondsoooooooooooooooooo
F.6Versicherungs-, Alterssicherungs- und Standardgarantie-Systemexra_ocvxra_ocvxra_ocvxt+4xxxxt+4xt+4xra_ocvxxxxxra_ocvxncxncxra_ocv
F.61Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungenxxxxxxxxxxxxxxxx2012x2012x
F.62Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungenxxxxxxxxxxxxxxxx2012x
F.63+ F.64+ F.65Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungen, Ansprüche von Altersvorsorgeeinrichtungen an die Träger von Altersvorsorgeeinrichtungen und Ansprüche auf andere Leistungen als Alterssicherungsleistungenxxxxxxxxxxxxxxxx2012x2012x
F.63Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungenooooooooooo
F.64Ansprüche von Altersvorsorgeeinrichtungen an die Träger von Altersvorsorgeeinrichtungenoooooooooooooooooo
F.65Ansprüche auf andere Leistungen als Alterssicherungsleistungenoooooooooooooooooo
F.66Rückstellungen für Forderungen im Rahmen standardisierter Garantienxxxxxxxxxxxxxxxxxx
F.7Finanzderivate und Mitarbeiteraktienoptionenxra_ocvxra_ocvxra_ocvxt+4xxxxt+4xt+4xra_ocvxxxxxra_ocvxncxncxra_ocv
F.71Finanzderivateoooooooooooooooooo
F.711Optionenoooooooooooooooooo
F.712Terminkontrakteoooooooooooooooooo
F.72Mitarbeiteraktienoptionenoooo
F.8Sonstige Forderungenxra_ocvxra_ocvxra_ocvxt+4xxxxt+4xt+4xra_ocvxxxxxra_ocvxncxncxra_ocv
F.81Handelskredite und Anzahlungenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.89Übrige Forderungen (ohne Handelskredite und Anzahlungen)xt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
Verbindlichkeiten
F.LGesamte finanzielle Verbindlichkeitenxra_ocvxra_ocvxra_ocvxt+4xxxxt+4xt+4xra_ocvxxxxxra_ocvxncxncxra_ocv
F.1Währungsgold und Sonderziehungsrechte (SZR)xra_ocvxra_ocvxt+4xxra_ocvxxxxxra_ocv
F.11Währungsgoldxt+4xt+4xt+4xxt+4xxxxxt+4
F.12SZRxt+4xt+4xt+4xxt+4xxxxxt+4
F.2Bargeld und Einlagenxra_ocvxra_ocvxra_ocvxt+4xxxt+4xra_ocvxxxxxra_ocv
F.21Bargeldxt+4xt+4xt+4xxxt+4xt+4xxxxxt+4
F.22Sichteinlagenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxt+4xt+4xxxxxt+4
F.221Interbankpositionenooooooooooooo
F.229Sonstige Sichteinlagenooooooooooooo
F.29Sonstige Einlagenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxt+4xt+4xxxxxt+4
F.3Schuldverschreibungenxra_ocvxra_ocvxra_ocvxt+4xxxxt+4xt+4xra_ocvxxxxxra_ocvxncxncxra_ocv
F.31Kurzfristige Schuldverschreibungenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.32Langfristige Schuldverschreibungenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.4Kreditexra_ocvxra_ocvxra_ocvxt+4xxxxt+4xt+4xra_ocvxxxxxra_ocvxncxncxra_ocv
F.41Kurzfristige Kreditext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.42Langfristige Kreditext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.5Anteilsrechte und Anteile an Investmentfondsxra_ocvxra_ocvxra_ocvxt+4xxxxt+4xt+4xra_ocvxxxxxra_ocvxncxncxra_ocv
F.51Anteilsrechtext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.511Börsennotierte Aktienxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.512Nicht börsennotierte Aktienxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.519Sonstige Anteilsrechtext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.52Anteile an Investmentfondsxt+4xt+4xt+4xxxxt+4xxxxxt+4
F.521Anteile an Geldmarktfondsoooooooooo
F.522Anteile an Investmentfonds ohne Geldmarktfondsoooooooooo
F.6Versicherungs-, Alterssicherungs- und Standardgarantie-Systemexra_ocvxra_ocvxra_ocvxt+4xxxxt+4xt+4xra_ocvxxxxxra_ocvxncxncxra_ocv
F.61Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungenxxxxxxxxxxxxxxx
F.62Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungenxxxxxxxxxxxxxx
F.63+ F.64+ F.65Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungen, Ansprüche von Altersvorsorgeeinrichtungen an die Träger von Altersvorsorgeeinrichtungen und Ansprüche auf andere Leistungen als Alterssicherungsleistungenxxxxxxxxxxxxxxxx2012x2012x
F.63Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungenoooooooooooooooooo
F.64Ansprüche von Altersvorsorgeeinrichtungen an die Träger von Altersvorsorgeeinrichtungenooooooooooooooo
F.65Ansprüche auf andere Leistungen als Alterssicherungsleistungenooooooooooooooooo
F.66Rückstellungen für Forderungen im Rahmen standardisierter Garantienxxxxxxxxxxxxxxx
F.7Finanzderivate und Mitarbeiteraktienoptionenxra_ocvxra_ocvxra_ocvxt+4xxxxt+4xt+4xra_ocvxxxxxra_ocvxncxncxra_ocv
F.71Finanzderivateoooooooooooooooooo
F.711Optionenoooooooooooooooooo
F.712Terminkontrakteoooooooooooooooooo
F.72Mitarbeiteraktienoptionenooooooooooooooooo
F.8Sonstige Verbindlichkeitenxra_ocvxra_ocvxra_ocvxt+4xxxxt+4xt+4xra_ocvxxxxxra_ocvxncxncxra_ocv
F.81Handelskredite und Anzahlungenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
F.89Übrige Verbindlichkeiten (ohne Handelskredite und Anzahlungen)xt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
(B.9F)Saldo der finanziellen Transaktionen(*)xt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
Legende:
xobligatorisch zum Zeitpunkt t + 9 Monate
ofakultativ
xt+4obligatorisch zum Zeitpunkt t + +4 Monate
xra_ocvxra_ocv obligatorisch für Transaktionen zum Zeitpunkt t + 4 Monate obligatorisch auch für nicht konsolidierte Umbewertungskonten und sonstige reale Vermögensänderungen ab dem Bezugsjahr 2012 zum Zeitpunkt t + 4 Monate
xncobligatorische Übermittlung für nicht konsolidierte Transaktionen ab dem Bezugsjahr 2012 zum Zeitpunkt t + 4 Monate
x2012Fakultativ für Bezugsjahre vor 2012; verpflichtend für die Bezugsjahre ab 2012.
nicht relevante Zellen

Tabelle 7

Finanzielle Vermögensbilanzen — jährlich

Die Daten werden ab 1995 zu jeweiligen Preisen t + 4 und/oder t + 9 Monate nach dem Bezugszeitraum übermittelt. Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.11 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.11DO Inländisch kontrollierte nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S:11001 Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S.110011, darunter: Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.11002 Inländische private nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S.110021, darunter: Inländische private nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.11003 Ausländisch kontrollierte nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften. Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.12 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.12DO Inländisch kontrollierte finanzielle Kapitalgesellschaften; S.12001 Öffentliche finanzielle Kapitalgesellschaften; S.120011, darunter: Öffentliche finanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.12002 Inländische private finanzielle Kapitalgesellschaften; S 120021, darunter: Inländische private finanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.12003 Ausländisch kontrollierte finanzielle Kapitalgesellschaften; S.122 Kreditinstitute (ohne die Zentralbank); S.123 Geldmarktfonds; S.123A Geldmarktfonds mit konstantem Nettoinventarwert; S.123B Geldmarktfonds mit variablem Nettoinventarwert; S.124A Offene Fonds ohne Geldmarktfonds – insgesamt; S.124A1 Offene Fonds ohne Geldmarktfonds – Immobilienfonds; S.124A2 Offene Fonds ohne Geldmarktfonds – Aktienfonds; S.124A3 Offene Fonds ohne Geldmarktfonds – Anleihefonds; S.124A4 Offene Fonds ohne Geldmarktfonds – gemischte Fonds; S.124A5 Offene Fonds ohne Geldmarktfonds – Hedge-Fonds; S.124A9 Offene Fonds ohne Geldmarktfonds – andere Fonds; S.124B Geschlossene Fonds ohne Geldmarktfonds – insgesamt; S.124B1 Geschlossene Fonds ohne Geldmarktfonds – Immobilienfonds; S.124B2 Geschlossene Fonds ohne Geldmarktfonds – Aktienfonds; S.124B3 Geschlossene Fonds ohne Geldmarktfonds – Anleihefonds; S.124B4 Geschlossene Fonds ohne Geldmarktfonds – gemischte Fonds; S.124B5 Geschlossene Fonds ohne Geldmarktfonds – Hedge-Fonds; S.124B9 Geschlossene Fonds ohne Geldmarktfonds – andere Fonds; S.125 Sonstige Finanzinstitute (ohne Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen); S.125A Finanzielle Mantelkapitalgesellschaften, die Verbriefungsgeschäfte betreiben; S.125B Finanzielle Kapitalgesellschaften, die Kredite gewähren; S.125C Wertpapierhändler; S.125D Spezielle finanzielle Kapitalgesellschaften; S.125E Sonstige Finanzinstitute – insgesamt; S.125E1, darunter: zentrale Gegenparteien; S.126 Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten; S.127 Firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber; S.1271 Trusts, Nachlassvermögen, Treuhandkonten; S.1272 Konzerneigene Finanzierungseinrichtungen – insgesamt; S.1272A, darunter: firmeneigene Zweckgesellschaften in ausländischem Besitz; S.1273 Andere firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber; S.128 Versicherungsgesellschaften; S.1281 Nichtlebensversicherungsgesellschaften; S.1282 Lebensversicherungsgesellschaften; S.129 Altersvorsorgeeinrichtungen; S.129A Fonds mit Leistungszusage; S.129B Fonds mit Beitragszusage; Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.2 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.21 Mitgliedstaaten sowie Organe und Einrichtungen der Europäischen Union; S.2I Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die Europäische Zentralbank und andere Organe und Einrichtungen des Euro-Währungsgebiets; S.22 Drittländer und in der Europäischen Union gebietsfremde internationale Organisationen. Die Untergliederung für WWU und EU sollte die tatsächliche Zusammensetzung am Ende des letzten Bezugszeitraums widerspiegeln ( „feste Zusammensetzung” );
Tabelle 7KonsolidiertNicht konsolidiert
Beständeverpflichtendverpflichtend
Angaben zum Transaktionspartner*fakultativ
*
Nicht konsolidierte Angaben zu Transaktionspartnern: Lieferung freiwillig, begrenzt auf folgende Sektoren der Transaktionspartner:

    S.11 Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften

    S.12 Finanzielle Kapitalgesellschaften

    S.13 Staat

    S.14 + S.15 Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

    S.2 Übrige Welt

(Bestände an Finanzinstrumenten — konsolidiert und nicht konsolidiert — sowie Angaben zum Transaktionspartner)
ESVG-Code (Finanzinstrument)Transaktionen/sonstige reale Vermögens-änderungen/Umbewertung von FinanzinstrumentenS.1S.11S.12S.121 + S.122 + S.123S.121S.122 + S.123S.124S.125 + S.126 + S.127S.128 + S.129S.13S.1311S.1312S.1313S.1314S.14 + S.15S.14S.15S.2
Forderungen
AF.AGesamte Forderungenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.1Währungsgold und Sonderziehungsrechte (SZR)xt+4xt+4xt+4xxt+4xxxxxt+4
AF.11Währungsgoldxt+4xt+4xt+4xxt+4xxxxxt+4
AF.12SZRxt+4xt+4xt+4xxt+4xxxxxt+4
AF.2Bargeld und Einlagenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.2darunter: Landeswährungoooooooooooooooooo
AF.21Bargeldxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.22Sichteinlagenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.221Interbankpositionenoooooooooooooooooo
AF.229Sonstige Sichteinlagenoooooooooooooooooo
AF.29Sonstige Einlagenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.3Schuldverschreibungenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.3darunter: Landeswährungoooooooooooooooooo
AF.31Kurzfristige Schuldverschreibungenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.32Langfristige Schuldverschreibungenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.32Bargeldoooooooooooooooooo
AF.32Mit einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahroooooooooooooooooo
AF.4Kreditext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.4darunter: Landeswährungoooooooooooooooooo
AF.4M2darunter: Notleidende Krediteoooooooooooooooooo
AF.41Kurzfristige Kreditext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.4Ddarunter: Wertpapierpensionsgeschäft, Wertpapierleihe, Lombardkrediteoooooooooooooooooo
AF.42Langfristige Kreditext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.42Mit einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahroooooooooooooooooo
AF.42Mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahroooooooooooooooooo
AF.5Anteilsrechte und Anteile an Investmentfondsxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.5darunter: Landeswährungoooooooooooooooooo
AF.51Anteilsrechtext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.511Börsennotierte Aktienxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.512Nicht börsennotierte Aktienxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.519Sonstige Anteilsrechtext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.52Anteile an Investmentfondsxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.521Anteile an Geldmarktfondsoooooooooooooooooo
AF.522Anteile an Investmentfonds ohne Geldmarktfondsoooooooooooooooooo
AF.6Versicherungs-, Alterssicherungs- und Standardgarantie-Systemext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.6darunter: Landeswährungoooooooooooooooooo
AF.61Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungenxxxxxxxxxxxxxxxx2012x2012x
AF.62Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungenxxxxxxxxxxxxxxxx2012x
AF.63 + AF.64 + AF.65Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungen, Ansprüche von Altersvorsorgeeinrichtungen an die Träger von Altersvorsorgeeinrichtungen und Ansprüche auf andere Leistungen als Alterssicherungsleistungenxxxxxxxxxxxxxxxx2012x2012x
AF.63Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungenooooooooooo
AF.64Ansprüche von Altersvorsorgeeinrichtungen an die Träger von Altersvorsorgeeinrichtungenoooooooooooooooooo
AF.65Ansprüche auf andere Leistungen als Alterssicherungsleistungenoooooooooooooooooo
AF.66Rückstellungen für Forderungen im Rahmen standardisierter Garantienxxxxxxxxxxxxxxxx2012x2012x
AF.7Finanzderivate und Mitarbeiteraktienoptionenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.7darunter: Landeswährungoooooooooooooooooo
AF.71Finanzderivateoooooooooooooooooo
AF.711Optionenoooooooooooooooooo
AF.712Terminkontrakteoooooooooooooooooo
AF.72Mitarbeiteraktienoptionenoooo
AF.8Sonstige Forderungenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.8darunter: Landeswährungoooooooooooooooooo
AF.81Handelskredite und Anzahlungenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.89Übrige Forderungen (ohne Handelskredite und Anzahlungen)xt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
Verbindlichkeiten
AF.LGesamte finanzielle Verbindlichkeitenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.1Währungsgold und Sonderziehungsrechte (SZR)xt+4xt+4xt+4xxt+4xxxxxt+4
AF.11Währungsgoldxt+4xt+4xt+4xxt+4xxxxxt+4
AF.12SZRxt+4xt+4xt+4xxt+4xxxxxt+4
AF.2Bargeld und Einlagenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxt+4xt+4xxxxxt+4
AF.2darunter: Landeswährungooooooooooooo
AF.21Bargeldxt+4xt+4xt+4xxxt+4xt+4xxxxxt+4
AF.22Sichteinlagenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxt+4xt+4xxxxxt+4
AF.221Interbankpositionenooooooooooooo
AF.229Sonstige Sichteinlagenooooooooooooo
AF.29Sonstige Einlagenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxt+4xt+4xxxxxt+4
AF.3Schuldverschreibungenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.3darunter: Landeswährungoooooooooooooooooo
AF.31Kurzfristige Schuldverschreibungenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.31darunter: Nominalwertoooooooooooooooooo
AF.32Langfristige Schuldverschreibungenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.32darunter: Nominalwertoooooooooooooooooo
AF.32Mit einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahroooooooooooooooooo
AF.32Mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahroooooooooooooooooo
AF.4Kreditext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.4darunter: Landeswährungoooooooooooooooooo
AF.4M2darunter: Notleidende Krediteoooooooooooooooooo
AF.41Kurzfristige Kreditext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.4Ddarunter: Wertpapierpensionsgeschäfte, Wertpapierleihe und Lombardkrediteoooooooooooooooooo
AF.42Langfristige Kreditext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.42Mit einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahroooooooooooooooooo
AF.42Mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahroooooooooooooooooo
AF.5Anteilsrechte und Anteile an Investmentfondsxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.5darunter: Landeswährungoooooooooooooooooo
AF.51Anteilsrechtext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.511Börsennotierte Aktienxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.512Nicht börsennotierte Aktienxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.519Sonstige Anteilsrechtext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.52Anteile an Investmentfondsxt+4xt+4xt+4xxxxt+4xxxxxt+4
AF.521Anteile an Geldmarktfondsoooooooooo
AF.522Anteile an Investmentfonds ohne Geldmarktfondsoooooooooo
AF.6Versicherungs-, Alterssicherungs- und Standardgarantie-Systemext+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.6darunter: Landeswährungoooooooooooooooooo
AF.61Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungenxxxxxxxxxxxxxxx
AF.62Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungenxxxxxxxxxxxxxx
AF.63 + AF.64 + AF.65Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungen, Ansprüche von Altersvorsorgeein- richtungen an die Träger von Alters-vorsorgeeinrichtungen und Ansprüche auf andere Leistungen als Alterssicherungsleistungenxxxxxxxxxxxxxxxx2012x2012x
AF.63Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungenoooooooooooooooooo
AF.64Ansprüche von Altersvorsorgeeinrichtungen an die Träger von Altersvorsorgeein- richtungenooooooooooooooo
AF.65Ansprüche auf andere Leistungen als Alters-sicherungsleistungenooooooooooooooooo
AF.66Rückstellungen für Forderungen im Rahmen standardisierter Garantienxxxxxxxxxxxxxxx
AF.7Finanzderivate und Mitarbeiteraktienoptionenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.7darunter: Landeswährungoooooooooooooooooo
AF.71Finanzderivateoooooooooooooooooo
AF.711Optionenoooooooooooooooooo
AF.712Terminkontrakteoooooooooooooooooo
AF.72Mitarbeiteraktienoptionenooooooooooooooooo
AF.8Sonstige Verbindlichkeitenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.8darunter: Landeswährungoooooooooooooooooo
AF.81Handelskredite und Anzahlungenxt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
AF.89Übrige Verbindlichkeiten (ohne Handelskredite und Anzahlungen)xt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
(BF.90)Finanzielles Reinvermögen(**)xt+4xt+4xt+4xt+4xxxxt+4xt+4xt+4xxxxxt+4xncxncxt+4
Legende:
xobligatorisch zum Zeitpunkt t + 9 Monate
ofakultativ
xt+4mobligatorisch zum Zeitpunkt t + 4 Monate
xncobligatorische Übermittlung für nicht konsolidierte Bestände ab dem Bezugsjahr 2012 zum Zeitpunkt t + 4 Monate
x2012Fakultativ für Bezugsjahre vor 2012; für die Bezugsjahre ab 2012 verpflichtend.
nicht relevante Zellen

Tabelle 8

Nichtfinanzielle Sektorkonten — jährlich

Die Daten werden ab 1995 zum Zeitpunkt t + 9 Monate nach dem Bezugszeitraum gemeldet. Die Lieferung von Daten für S.14 und S.15 für die Bezugsjahre vor 2012 ist freiwillig. Die Lieferung für die Bezugsjahre ab 2012 ist verpflichtend. Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.11 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.11DO Inländisch kontrollierte nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S:11001 Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S.110011, darunter: Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.11002 Inländische private nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S.110021, darunter: Inländische private nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.11003 Ausländisch kontrollierte nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.12 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.12DO Inländisch kontrollierte finanzielle Kapitalgesellschaften; S.12001 Öffentliche finanzielle Kapitalgesellschaften; S.120011, darunter: Öffentliche finanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.12002 Inländische private finanzielle Kapitalgesellschaften; S 120021, darunter: Inländische private finanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.12003 Ausländisch kontrollierte finanzielle Kapitalgesellschaften; S.12K (S.121 + S.122 + S.123) Monetäre Finanzinstitute (MFI); S12P (S.124 + S.125 + S.126 + S.127) Sonstige Finanzinstitute (Finanzielle Kapitalgesellschaften, die keine monetären Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften oder Altersvorsorgeeinrichtungen sind); S12Q (S.128 + S.129) Versicherungsgesellschaften und Alterssicherungssysteme.
CodeTransaktionen und KontensaldenSektoren
I
Produktionskonto/Außenkonto der Gütertransaktionen
AufkommenS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
P.1Produktionswertxxxxxx2012x2012
(P.11+P.12 +P.131)Marktproduktion, Produktion für die Eigenverwendung und Zahlungen für Nichtmarktproduktionx
P.11Marktproduktionxxxxxx2012x2012
P.12Produktion für die Eigenverwendungxxxxxx2012x2012
P.13Nichtmarktproduktionxxxx2012
P.7Importe von Waren und Dienstleistungenx
P.71Warenimportex
P.72Dienstleistungsimportex
P.72FFISIM-Importeo
(D.21 — D.31)Gütersteuern abzüglich Gütersubventionenxx
VerwendungS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
P.2Vorleistungenxxxxxx2012x2012
P.6Exporte von Waren und Dienstleistungenx
P.61Warenexportex
P.62Dienstleistungsexportex
P.62FFISIM-Exporteo
B.1gWertschöpfung, brutto/Bruttoinlandsproduktxxxxxx2012x2012x
B.11Außenbeitragx
P.51cAbschreibungenxxxxxx2012x2012
B.1nWertschöpfung, netto/Nettoinlandsproduktxxxxxx2012x2012x
II.1.1
Einkommensentstehungskonto
AufkommenS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
B.1gWertschöpfung, brutto/Bruttoinlandsproduktxxxxxx2012x2012x
D.3Subventionenxxxxxx2012x2012x
D.31Gütersubventionenxx
D.39Sonstige Subventionenxxxxxx2012x2012
VerwendungS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
D.1Arbeitnehmerentgeltxxxxxx2012x2012
D.11Bruttolöhne und -gehälterxxxxxx2012x2012
D.12Sozialbeiträge der Arbeitgeberxxxxxx2012x2012
D.2Produktions- und Importabgabenxxxxxx2012x2012x
D.21Gütersteuernxx
D.29Sonstige Produktionsabgabenxxxxxx2012x2012
(B.2g + B.3g)Bruttobetriebsüberschuss zuzüglich Bruttoselbstständigeneinkommenxxxxxx2012x2012
B.2gBetriebsüberschuss, bruttoxxx2012
B.3gSelbstständigeneinkommen, bruttoxxx2012
II.1.2.
Primäres Einkommensverteilungskonto
AufkommenS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
(B.2g + B.3g)Bruttobetriebsüberschuss zuzüglich Bruttoselbstständigeneinkommenxxxxxx2012x2012
B.2gBetriebsüberschuss, bruttoxxx2012
B.3gSelbstständigeneinkommen, bruttoxxx2012
D.1Arbeitnehmerentgeltxxx2012x
D.11Bruttolöhne und -gehälterxxx2012x
D.12Sozialbeiträge der Arbeitgeberxxx2012x
D.2Produktions- und Importabgabenxxx
D.21Gütersteuernxxx
D.211Steuern vom Typ Mehrwertsteuer (MwSt)xxx
D.212Importabgabenxxx
D.214Sonstige Gütersteuernxxx
D.29Sonstige Produktionsabgabenxxx
D.4Vermögenseinkommenxxxxxx2012x2012x
D.41Zinsen(5)xxxxxx2012x2012x
D.42Ausschüttungen und Entnahmenxxxxxx2012x2012x
D.421Ausschüttungenoooooooo
D.422Gewinnentnahmen aus Quasi-Kapitalgesellschaftenoooooooo
D.43Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen (FDI)xxxxxx2012x2012x
D.43S2IReinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Intra-Euro-Währungsgebiet (nur für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets)(6)x2012x2012
D.43S2XReinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Extra-Euro-Währungsgebiet (nur für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets)(6)x2012x2012
D.43S21Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Intra-EU(6)x2012x2012
D.43S22Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Extra-EU(6)x2012x2012
D.44Sonstige Kapitalerträgexxxxxx2012x2012x
D.441Kapitalerträge aus Versicherungsverträgenx2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012
D.442Kapitalerträge aus Ansprüchen gegenüber Altersvorsorgeeinrichtungenx2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012
D.443Kapitalerträge aus Investmentfondsanteilenx2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012
D.45Pachteinkommenxxxxxx2012x2012x
B.4gUnternehmensgewinn, bruttooxxoooo
D.41gZinsen insgesamt vor FISIM-Aufgliederung(5)xxxxxx2012x2012x
VerwendungS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
D.1Arbeitnehmerentgeltx
D.11Bruttolöhne und -gehälterx
D.12Sozialbeiträge der Arbeitgeberx
D.3Subventionenxxx
D.31Gütersubventionenxxx
D.39Sonstige Subventionenxxx
D.4Vermögenseinkommenxxxxxx2012x2012x
D.41Zinsen(5)xxxxxx2012x2012x
D.42Ausschüttungen und Entnahmenxxxxx
D.421Ausschüttungenooooo
D.422Gewinnentnahmen aus Quasi-Kapitalgesellschaftenoooo
D.43Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen (FDI)xxxxx2012x2012x
D.43S2IReinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Intra-Eurowährungsgebiet (nur für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets)(6)x2012x2012
D.43S2XReinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Extra-Eurowährungsgebiet (nur für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets)(6)x2012x2012
D.43S21Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Intra-EU(6)x2012x2012
D.43S22Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Extra-EU(6)x2012x2012
D.44Sonstige Kapitalerträgexxxxxx2012x2012x
D.441Kapitalerträge aus Versicherungsverträgenx2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012
D.442Kapitalerträge aus Ansprüchen gegenüber Altersvorsorgeeinrichtungenx2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012
D.443Kapitalerträge aus Investmentfondsanteilenx2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012
D.45Pachteinkommenxxxxxx2012x2012x
B.5gPrimäreinkommen, brutto/Bruttonationaleinkommenxxxxxx2012x2012
D.41gZinsen insgesamt vor FISIM-Aufgliederung(5)xxxxxx2012x2012x
II.2.
Konto der sekundären Einkommensverteilung
AufkommenS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
B.5gPrimäreinkommen, brutto/Bruttonationaleinkommenxxxxxx2012x2012
D.5Einkommen- und Vermögensteuernxxx
D.51Einkommensteuernxxx
D.59Sonstige direkte Steuern und Abgabenxxx
D.6Sozialbeiträge und Sozialleistungenxxxxxx2012x2012x
D.61Nettosozialbeiträgexxxxxx2012x2012x
D.611Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeberx2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012
D.612Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeberx2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012
D.613Tatsächliche Sozialbeiträge der privaten Haushaltex2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012
D.614Sozialbeiträge aus Kapitalerträgen der privaten Haushalte aus Systemen der sozialen Sicherungx2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012
D.61SCDienstleistungsentgelte der Sozialversicherungsträgerx2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012x2012
D.62Monetäre Sozialleistungenxxx2012x
D.63Soziale Sachleistungenxxx2012
D.631Soziale Sachleistungen — Nichtmarktproduktionooo
D.632Soziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktionooo
D.7Sonstige laufende Transfersxxxxxx2012x2012x
D.71Nettoprämien für Nichtlebensversicherungenxxxx
D.72Nichtlebensversicherungsleistungenxxxxxx2012x2012x
D.74Laufende Transfers im Rahmen internationaler Zusammenarbeitxxx
D. 74Adarunter: zu zahlen an/zu empfangen von Organen und Einrichtungen der Europäischen Unionx
D.75Übrige laufende Transfers(5)xxxxxx2012x2012x
D.76MwSt- und BNE-basierte EU-Eigenmittelx
VerwendungS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
D.5Einkommen- und Vermögensteuernxxxxxx2012x2012x
D.51Einkommensteuernxxxxxx2012x
D.59Sonstige direkte Steuern und Abgabenxxxxxx2012x2012x
D.6Sozialbeiträge und Sozialleistungenxxxxxx2012x2012x
D.61Nettosozialbeiträgexxx2012x
D.611Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeberx2012x2012x2012x2012
D.612Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeberx2012x2012x2012x2012
D.613Tatsächliche Sozialbeiträge der privaten Haushaltex2012x2012x2012x2012
D.614Sozialbeiträge aus Kapitalerträgen der privaten Haushalte aus Systemen der sozialen Sicherungx2012x2012x2012x2012
D.61SCDienstleistungsentgelte der Sozialversicherungsträgerx2012x2012x2012x2012
D.62Monetäre Sozialleistungenxxxxxx2012x2012x
D.63Soziale Sachleistungenxxxx2012
D.631Soziale Sachleistungen — Nichtmarktproduktionoxoo
D.632Soziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktionoxoo
D.7Sonstige laufende Transfersxxxxxx2012x2012x
D.71Nettoprämien für Nichtlebensversicherungenxxxxxx2012x2012x
D.72Nichtlebensversicherungsleistungenxxxx
D.74Laufende Transfers im Rahmen internationaler Zusammenarbeitxxx
D.74Adarunter: zu zahlen an/zu empfangen von Organen und Einrichtungen der Europäischen Unionxx
D.75Übrige laufende Transfers(5)xxxxxx2012x2012x
D.76MwSt- und BNE-basierte EU-Eigenmittelxx
B.7gVerfügbares Einkommen, brutto (Verbrauchskonzept)xxxx2012x2012
B.6gVerfügbares Einkommen (Ausgabenkonzept), bruttoxxxxxx2012x2012
II.4.1
Einkommensverwendungskonto (Ausgabenkonzept)
AufkommenS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
B.6gVerfügbares Einkommen (Ausgabenkonzept), bruttoxxxxxx2012x2012
D.8Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüchexxx2012x
VerwendungS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
P.3Konsumausgabenxxxx2012x2012
P.31Konsumausgaben für den Individualverbrauchxxxx2012x2012
P.32Konsumausgaben für den Kollektivverbrauchxx
D.8Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüchexxxxxx2012x2012x
B.8gSparen, bruttoxxxxxx2012x2012
B.12Saldo der laufenden Außentransaktionenx
III.1.1.
Konto der Reinvermögensänderung durch Sparen und Vermögenstransfers
Veränderung der Passiva und des ReinvermögensS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
B.8gSparen, bruttoxxxxxx2012x2012
B.12Saldo der laufenden Außentransaktionenx
D.9rZu empfangende Vermögenstransfersxxxxxx2012x2012x
D.91rZu empfangende vermögenswirksame Steuernxxx
D.92rZu empfangende Investitionszuschüsse(5)xxxxxx2012x2012x
D.99rZu empfangende sonstige Vermögenstransfers(5)xxxxxx2012x2012x
Veränderung der AktivaS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
D.9pZu leistende Vermögenstransfersxxxxxx2012x2012x
D.91pZu leistende vermögenswirksame Steuernxxxxx2012x2012x
D.92pZu leistende Investitionszuschüsse(5)xxx
D.99pZu leistende sonstige Vermögenstransfers(5)xxxxxx2012x2012x
P.51cAbschreibungenxxxxxx2012x2012
B.10.1Reinvermögensänderung durch Sparen und Vermögenstransfersxxxxxx2012x2012x
III.1.2
Sachvermögensbildungskonto
Veränderung der Passiva und des ReinvermögensS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
B.10.1Reinvermögensänderung durch Sparen und Vermögenstransfersxxxxxx2012x2012x
Veränderung der AktivaS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
P.5gBruttoinvestitionenxxxxxx2012x2012
P.51gBruttoanlageinvestitionenxxxxxx2012x2012
P.51g_AN.111Wohnbautenooooooo
P.51g_AN.112Nichtwohnbautenooooooo
P.51g_AN.1121Nichtwohngebäudeooooooo
P.51g_AN.1122Sonstige Bautenooooooo
P.51cAbschreibungenxxxxxx2012x2012
P.52Vorratsveränderungenxxxxxx2012x2012
P.53Nettozugang an Wertsachenxxxxxx2012x2012
NPNettozugang an nichtproduzierten Vermögensgüternxxxxxx2012x2012x
B.9Finanzierungssaldoxxxxxx2012x2012x
DB.9Abweichung vom Finanzierungssaldo des Finanzierungskontosxxxxxx2012x2012x
Weitere AngabenS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
EMPErwerbstätigkeit (Anzahl Personen und Anzahl geleistete Arbeitsstunden)oooxooo
OTEStaatsausgaben insgesamtx
OTRStaatseinnahmen insgesamtx
Daten in verketteten VolumenS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
P.51gBruttoanlageinvestitionenooooooo
P.51g_AN.111Wohnbautenooooooo
P.51g_AN.112Nichtwohnbautenooooooo
P.51g_AN.1121Nichtwohngebäudeooooooo
P.51g_AN.1122Sonstige Bautenooooooo
Legende:
xverpflichtend
x2012Fakultativ für Bezugsjahre vor 2012; für die Bezugsjahre ab 2012 obligatorisch.
ofakultativ
nicht relevante Zellen

Tabelle 801

Nichtfinanzielle Sektorkonten — vierteljährlich

Die Daten sind ab 1999Q1 zu übermitteln. Die Frist für Tabelle 801 ist 85 Tage nach dem Bezugszeitraum. Übermittelt ein Mitgliedstaat einen kompletten Datensatz zum Zeitpunkt t + 85 Tage, so erübrigt sich die Frist von t + 3 Monaten. Die Daten für die Sektoren S.11, S.12, S.14 + S1.15, S.14, S.15 und S.1N sind fakultativ für Länder, deren BIP zu jeweiligen Preisen sich auf weniger als 1 % des entsprechenden Gesamtwerts der Union beläuft. Der Schwellenwert von 1 % wird als gleitendes Mittel auf der Grundlage der drei letzten verfügbaren Jahre berechnet. Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.11 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.11DO Inländisch kontrollierte nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S:11001 Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S.110011, darunter: Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.11002 Inländische private nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S.110021, darunter: Inländische private nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.11003 Ausländisch kontrollierte nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.12 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.12DO Inländisch kontrollierte finanzielle Kapitalgesellschaften; S.12001 Öffentliche finanzielle Kapitalgesellschaften; S.120011, darunter: Öffentliche finanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.12002 Inländische private finanzielle Kapitalgesellschaften; S 120021, darunter: Inländische private finanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.12003 Ausländisch kontrollierte finanzielle Kapitalgesellschaften; S12K (S.121 + S.122 + S.123) Monetäre Finanzinstitute (MFI); S.12P (S.124 + S.125 + S.126 + S.127 Sonstige Finanzinstitute (Finanzielle Kapitalgesellschaften, die keine monetären Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften oder Altersvorsorgeeinrichtungen sind); S.12Q (S.128 + S.129 Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen.
CodeTransaktionen und KontensaldenSektoren
I
Produktionskonto/Außenkonto der Gütertransaktionen
AufkommenS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
P.1Produktionswertooooooo
(P.11 + P.12 + P.131)Marktproduktion, Produktion für die Eigenverwendung und Zahlungen für Nichtmarktproduktionx
P.7Importe von Waren und Dienstleistungenx
P.71Warenimportex
P.72Dienstleistungsimportex
P.72FFISIM-Importeo
D.21 — D.31Gütersteuern abzüglich Gütersubventionenxxb
VerwendungS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
P.2Vorleistungenooooooo
P.6Exporte von Waren und Dienstleistungenx
P.61Warenexportex
P.62Dienstleistungsexportex
P.62FFISIM-Exporteo
B.1gWertschöpfung, brutto/Bruttoinlandsproduktxxbxbxxbooxb
B.11Außenbeitragx
P51cAbschreibungenxxbxbxxboo
B.1nWertschöpfung, netto/Nettoinlandsproduktxxbxbxxboo
II.1.1
Einkommensentstehungskonto
AufkommenS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
B.1gWertschöpfung, brutto/Bruttoinlandsproduktxxbxbxxbooxb
D.3Subventionenxxbxbxxbooxb
D.31Gütersubventionenxxb
D.39Sonstige Subventionenxxbxbxxboo
VerwendungS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
D.1Arbeitnehmerentgeltxxbxbxxboo
D.2Produktions- und Importabgabenxxbxbxxbooxb
D.21Gütersteuernxxb
D.29Sonstige Produktionsabgabenxxbxbxxboo
+ B.3gBruttobetriebsüberschuss zuzüglich Bruttoselbstständigeneinkommenxxbxbxxbooxb
B.2gBetriebsüberschuss, bruttoooo
B.3gSelbstständigeneinkommen, bruttoxxbo
II.1.2.
Primäres Einkommensverteilungskonto
AufkommenS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
+ B.3gBruttobetriebsüberschuss zuzüglich Bruttoselbstständigeneinkommenxxbxbxxbooxb
B.2gBetriebsüberschuss, bruttooo
B.3gSelbstständigeneinkommen, bruttoxxbo
D.1Arbeitnehmerentgeltxxbox
D.2Produktions- und Importabgabenxxx
D.21Gütersteuernxxx
D.211Steuern vom Typ Mehrwertsteuer (MwSt)x
D.29Sonstige Produktionsabgabenxxx
D.4Vermögenseinkommenxbxbxbxxboox
D.41Zinsen(7)xbxbxbxxboox
(D.42 + D.43 + D.44 + D.45)Sonstige Vermögenseinkommen, a. n. g.xbxbxbxxboox
D.42Ausschüttungen und Entnahmenxbxbxbxxboox
D.43Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen (FDI)xbxbxbxxboox
D.43S2IReinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Intra-Währungsgebiet (nur für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets)(8)oo
D.43S2XReinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Extra-Eurowährungsgebiet (nur für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets)(8)oo
D.43S21Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Intra-EU(8)oo
D.43S22Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Extra-EU(8)oo
D.44Sonstige Kapitalerträgexbxbxbxxboox
D.45Pachteinkommenxbxbxbxxboox
B.4gUnternehmensgewinn, bruttooxbxboooo
D.41gZinsen insgesamt vor FISIM-Aufgliederung(7)xbxbxbxxboox
VerwendungS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
D.1Arbeitnehmerentgeltx
D.3Subventionenxxxbx
D.31Gütersubventionenxxxbx
D.39Sonstige Subventionenxxx
D.4Vermögenseinkommenxbxbxbxxboox
D.41Zinsen(7)xbxbxbxxboox
(D.42 + D.43 + D.44 + D.45)Sonstige Vermögenseinkommen, a. n. g.xbxbxbxxboox
D.42Ausschüttungen und Entnahmenxbxbxbxx
D.43Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen (FDI)xbxbxbx
D.43S2IReinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Intra-Eurowährungsgebiet (nur für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets)(8)oo
D.43S2XReinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Extra-Eurowährungsgebiet (nur für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets)(8)oo
D.43S21Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Intra-EU(8)oo
D.43S22Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Extra-EU(8)oo
D.44Sonstige Kapitalerträgexbxbxbxx
D.45Pachteinkommenxbxbxbxxboox
B.5gPrimäreinkommen, brutto/Bruttonationaleinkommenxxbxbxxboo
D.41gZinsen insgesamt vor FISIM-Aufgliederung(7)xbxbxbxxboox
II.2.
Konto der sekundären Einkommensverteilung
AufkommenS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
B.5gPrimäreinkommen, brutto/Bruttonationaleinkommenxxbxbxxboo
D.5Einkommen- und Vermögensteuernxxx
D.6Sozialbeiträge und Sozialleistungenxbxbxbxxboox
D.61Nettosozialbeiträgexbxbxbxxboox
D.62Monetäre Sozialleistungenxbxbox
D.63Soziale Sachleistungenxbxbo
D.631Soziale Sachleistungen — Nichtmarktproduktionoo
D.632Soziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktionoo
D.7Sonstige laufende Transfersxbxbxbxxboox
D.71Nettoprämien für Nichtlebensversicherungenxbxbxx
D.72Nichtlebensversicherungsleistungenxbxbxbxxboox
(D.74 + D.75 + D.76)Sonstige laufende Transfers, a. n. g.xbxbxbxxboox
D.74Laufende Transfers im Rahmen internationaler Zusammenarbeitooo
D.74Adarunter: zu zahlen an/zu empfangen von Organen und Einrichtungender Europäischen Unionx
D.75Übrige laufende Transfers(7)oooooooo
D.76MwSt- und BNE-basierte EU-Eigenmittelo
VerwendungS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
D.5Einkommen- und Vermögensteuernxbxbxbxxboox
D.6Sozialbeiträge und Sozialleistungenxbxbxbxxboox
D.61Nettosozialbeiträgexbxbox
D.62Monetäre Sozialleistungenxbxbxbxxboox
D.63Soziale Sachleistungenxbxxbo
D.631Soziale Sachleistungen — Nichtmarktproduktionxxoo
D.632Soziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktionxxoo
D.7Sonstige laufende Transfersxbxbxbxxboox
D.71Nettoprämien für Nichtlebensversicherungenxbxbxbxxboox
D.72Nichtlebensversicherungsleistungenxbxbxx
(D.74 + D.75 + D.76)Sonstige laufende Transfers, a. n. g.xbxbxbxxboox
D.74Laufende Transfers im Rahmen internationaler Zusammenarbeitooo
D.74Adarunter: zu zahlen an/zu empfangen von Organen und Einrichtungen der Europäischen Unionxx
D.75Übrige laufende Transfers(7)oooooooo
D.76MwSt- und BNE-basierte EU-Eigenmitteloo
B.7gVerfügbares Einkommen, brutto (Verbrauchskonzept)xxboo
B.6gVerfügbares Einkommen (Ausgabenkonzept), bruttoxxbxbxxboo
II.4.1
Einkommensverwendungskonto (Ausgabenkonzept)
AufkommenS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
B.6gVerfügbares Einkommen (Ausgabenkonzept), bruttoxxbxbxxboo
D.8Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüchexxbox
VerwendungS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
P.3Konsumausgabenxxxboo
P.31Konsumausgaben für den Individualverbrauchxxxboo
P.32Konsumausgaben für den Kollektivverbrauchxx
D.8Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüchexxbxbxxboox
B.8gSparen, bruttoxxbxbxxboo
B.12Saldo der laufenden Außentransaktionenx
III.1.1.
Konto der Reinvermögensänderung durch Sparen und Vermögenstransfers
Veränderung der Passiva und des ReinvermögensS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
B.8gSparen, bruttoxxbxbxxboo
B.12Saldo der laufenden Außentransaktionenx
D.9rZu empfangende Vermögenstransfersxbxbxbxxboox
D.91rZu empfangende vermögenswirksame Steuernxxx
D.92r + D.99rInvestitionszuschüsse und sonstige Vermögenstransfers(7)xbxbxbxxboox
D.92rZu empfangende Investitionszuschüsse(7)oOoooooo
D.99rZu empfangende sonstige Vermögenstransfers(7)oooooooo
Veränderung der AktivaS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
D.9pZu leistende Vermögenstransfersxbxbxbxxboox
D.91pZu leistende vermögenswirksame Steuernxbxbxbxboox
D.92p + D.99pInvestitionszuschüsse und sonstige Vermögenstransfers(7)xbxbxbxxboox
D.92pZu leistende Investitionszuschüsse(7)ooo
D.99pZu leistende sonstige Vermögenstransfers(7)oOoooooo
P.51cAbschreibungenxxbxbxxboo
B.101Reinvermögensänderung durch Sparen und Vermögenstransfersxxbxbxxboox
III.1.2
Sachvermögensbildungskonto
Veränderung der Passiva und des ReinvermögensS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
B.101Reinvermögensänderung durch Sparen und Vermögenstransfersxxbxbxxboox
Veränderung der AktivaS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
P.5gBruttoinvestitionenxxbxbxxboo
P.51gBruttoanlageinvestitionenxxbxbxxboo
P.51cAbschreibungenxxbxbxxboo
P.52 + P.53Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachenxxbxbxxboo
NPNettozugang an nichtproduzierten Vermögensgüternxxbxbxxboox
B.9Finanzierungssaldoxxbxbxxboox
DB.9Abweichung vom Finanzierungssaldo des Finanzierungskontosoooooooo
Weitere AngabenS.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.14S.15S.1NS.2
EMPErwerbstätigkeit (Anzahl Personen und Anzahl geleistete Arbeitsstunden)oooooooo
OTEStaatsausgaben insgesamtx
OTRStaatseinnahmen insgesamtx
AN.111Wohnbauteno
AN.211 Grund und BodenGrund und Bodeno
Legende:
xverpflichtend
xbVerpflichtend, aber fakultativ für Länder, deren BIP zu jeweiligen Preisen sich auf weniger als 1 % des entsprechenden Gesamtwerts der Union beläuft. Der Schwellenwert von 1 % wird als gleitendes Mittel auf der Grundlage der drei letzten verfügbaren Jahre berechnet.
ofakultativ
nicht relevante Zellen

Tabelle 801SA

Nichtfinanzielle Sektorkonten – saison- und kalenderbereinigte Daten – vierteljährlich

Die Daten sind ab 1999Q1 zu übermitteln. Die Frist liegt beläuft sich auf 85 Tage und 3 Arbeitstage nach dem Bezugszeitraum. Wird Tabelle 801 erneut übermittelt, so wird Tabelle 801SA 3 Arbeitstage nachdem eine der Variablen in Tabelle 801SA ohne Bereinigung revidiert wurde ebenfalls erneut übermittelt. Die Daten für die Sektoren S.11, S.12, S.14 + S1.15, S.14, S.15 und S.1N sind fakultativ für Länder, deren BIP zu jeweiligen Preisen sich auf weniger als 1 % des entsprechenden Gesamtwerts der Union beläuft. Der Schwellenwert von 1 % wird als gleitendes Mittel auf der Grundlage der drei letzten verfügbaren Jahre berechnet. Die Saisonbereinigung umfasst gegebenenfalls Kalenderbereinigungen.
CodeTransaktionSektoren
S.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.1NS.2S.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.1NS.2
VerwendungAufkommen
P.3Konsumausgabenx
P.31Konsumausgaben für den Individualverbrauchxb
P.5gBruttoinvestitionenoo
P.51gBruttoanlageinvestitionenxbxxb
P.52 + P.53Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsacheno
P.6Exporte von Waren und Dienstleistungenx
P.61Warenexporteo
P.62Dienstleistungsexporteo
P.7Importe von Waren und Dienstleistungenx
P.71Warenimporteo
P.72Dienstleistungsimporteo
D.1Arbeitnehmerentgeltxbxb
D.2Produktions- und Importabgabeno
D.29Sonstige Produktionsabgabeno
D.3Subventioneno
D.39Sonstige Subventioneno
D.4Vermögenseinkommenoxbo[ …] xb
D.41Zinsenoo
(D.42 + D.43 + D.44 + D.45)Sonstige Vermögenseinkommen, a. n. g.oo
D.1 + D.2 + D.3 + D.4xx
D.5Einkommen- und Vermögensteuernoxb
D.61Nettosozialbeiträgeoxbo
D.62Monetäre Sozialleistungenooxb
D.63Soziale Sachleistungenoo
D.7Sonstige laufende Transfersoxboxb
D.5 + D.6 + D.7xx
D.8Zunahme betrieblicher Versorgungsansprücheoxbxxbx
D.9Vermögenstransfersooxoox
NPNettozugang an nichtproduzierten Vermögensgüternoo
OTEStaatsausgaben insgesamtx
OTRStaatseinnahmen insgesamtx
Kontensalden
S.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.1NS.2
B.1gWertschöpfung, brutto/Bruttoinlandsproduktxxb
+ B.3gBruttobetriebsüberschuss zuzüglich Bruttoselbstständigeneinkommenxxbxb
B.3gSelbstständigeneinkommen, bruttoo
B.4gUnternehmensgewinn, bruttoo
B.5gPrimäreinkommen, brutto/Bruttonationaleinkommenxo
B.6gVerfügbares Einkommen (Ausgabenkonzept), bruttoxoxb
B.8gSparen, bruttoxoxb
B.9Finanzierungssaldoxoxo
Daten in verketteten Volumen, nach Saisonbereinigung
S.1S.11S.12S.13S.14 + S.15S.1NS.2
B.1gWertschöpfung, brutto/Bruttoinlandsprodukto
P.31Konsumausgaben für den Individualverbraucho
P.51gBruttoanlageinvestitionenoo
Legende:
xverpflichtend
xbVerpflichtend, aber fakultativ für Länder, deren BIP zu jeweiligen Preisen sich auf weniger als 1 % des entsprechenden Gesamtwerts der Union beläuft. Der Schwellenwert von 1 % wird als gleitendes Mittel auf der Grundlage der drei letzten verfügbaren Jahre berechnet.
ofakultativ
nicht relevante Zellen

Tabelle 9

Detaillierte Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen, einschließlich der Liste der Steuern und Sozialbeiträge gemäß nationaler Klassifizierung — jährlich

Die Daten sind ab dem Bezugsjahr 1995 zu jeweiligen Preisen in Mio. Landeswährung (mit einer Meldegenauigkeit von mindestens 1 Mio. Landeswährung) für den Sektor Staat (S.13) und dessen Teilsektoren (Teilsektor Bund (Zentralstaat) (S.1311), Teilsektor Länder (S.1312), Teilsektor Gemeinden (S.1313), Teilsektor Sozialversicherung (S.1314)), die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union (S.212) sowie für den Sektor Staat und die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union (S.13 + S.212) zum Zeitpunkt t + 9 Monate nach dem Bezugszeitraum zu melden. Zusätzlich sind zusammen mit Tabelle 9 alle Einzelheiten der nationalen Klassifikation der Steuern und Sozialbeiträge ( „nationale Steuerliste” ) mit den Beträgen zu jedem entsprechenden ESVG-Code anzugeben. Die nationale Steuerliste ist obligatorisch für den Sektor Staat sowie für die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union (S.13 + S.212). Die Daten müssen mit der Tabelle 2 dieses Anhangs übereinstimmen. Daten, die nicht obligatorisch sind, sind in den nachstehenden Hinweisen angegeben. Ansonsten sind die Daten der Bezugsjahre ab 1995 obligatorisch.
CodeTransaktionHinweise
D.2Produktions- und Importabgaben
D.21Gütersteuern
D.211Steuern vom Typ Mehrwertsteuer (MwSt)
D.212Importabgaben
D.2121Zölle
D.2122Importsteuern
D.2122aAbschöpfungsbeträge auf importierte landwirtschaftliche Erzeugnisse
D.2122bWährungsausgleichsbeträge, die beim Import erhoben werden
D.2122cVerbrauchsabgaben
D.2122dAllgemeine Umsatzsteuern
D.2122eAbgaben auf bestimmte Dienstleistungen
D.2122fGewinne von Importmonopolen
D.214Sonstige Gütersteuern
D.214aVerbrauchsabgaben und -steuern
D.214bStempelgebühren
D.214cSteuern auf finanzielle Transaktionen und Vermögenstransaktionen
D.214dKraftfahrzeugzulassungssteuern
D.214eVergnügungssteuern
D.214fWett-, Spiel- und Lotteriesteuern
D.214gSteuern auf Versicherungsprämien
D.214hSonstige Steuern auf bestimmte Dienstleistungen
D.214iAllgemeine Steuern auf Verkäufe oder den Umsatz
D.214jGewinne von Staatsmonopolen
D.214kExportabgaben und beim Export erhobene Währungsausgleichsbeträge
D.214lSonstige Gütersteuern, a. n. g.
D.29Sonstige Produktionsabgaben
D.29aSteuern auf Grundstücke, Gebäude und sonstige Anlagegüter
D.29bSteuern auf den Einsatz von beweglichen Anlagegütern
D.29cSteuern auf die Lohnsumme oder die Beschäftigtenzahl
D.29dAbgaben auf internationale Transaktionen
D.29eAbgaben für Berechtigungen zur Ausübung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
D.29fAbgaben auf Umweltverschmutzung
D.29gMwSt-Unterkompensation infolge des Pauschalierungssystems
D.29hSonstige Produktionsabgaben, a. n. g.
D.5Einkommen- und Vermögensteuern
D.51Einkommensteuern
D.51a + D.51c1Steuern auf das Einkommen von natürlichen Personen oder privaten Haushalten einschließlich Steuern auf Umbewertungsgewinne
D.51aSteuern auf das Einkommen von natürlichen Personen oder privaten Haushalten ohne Steuern auf Umbewertungsgewinnefakultativ
D.51c1Steuern auf Umbewertungsgewinne von natürlichen Personen oder privaten Haushaltenfakultativ
D.51b + D.51c2Steuern auf das Einkommen oder die Gewinne von Kapitalgesellschaften einschließlich Steuern auf Umbewertungsgewinne
D.51bSteuern auf das Einkommen oder die Gewinne von Kapitalgesellschaften ohne Steuern auf Umbewertungsgewinnefakultativ
D.51c2Steuern auf die Umbewertungsgewinne von Kapitalgesellschaftenfakultativ
D.51c3Sonstige Steuern auf Umbewertungsgewinnefakultativ
D.51cSteuern auf Umbewertungsgewinne
D.51dSteuern auf Lotterie- und Spielgewinne
D.51eSonstige Einkommensteuern, a. n. g.
D.59Sonstige direkte Steuern und Abgaben
D.59aVermögensteuern
D.59bKopfsteuern
D.59cSteuern auf Ausgaben von natürlichen Personen und privaten Haushalten
D.59dZahlungen privater Haushalte für Berechtigungen und Genehmigungen
D.59eAbgaben auf internationale Transaktionen
D.59fSonstige direkte Steuern und Abgaben, a. n. g.
D.91Vermögenswirksame Steuern
D.91aSteuern auf Vermögenstransfers
D.91bVermögensabgaben
D.91cSonstige vermögenswirksame Steuern, a. n. g.
ODASteuereinnahmen insgesamt
D.61Nettosozialbeiträge
D.611Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber
D.611CTatsächliche Pflichtsozialbeiträge der Arbeitgeber
D.611VTatsächliche freiwillige Sozialbeiträge der Arbeitgeber
D.61SCDienstleistungsentgelte der SozialversicherungsträgerFakultativ für Bezugsjahre bis 2011; mit positivem Vorzeichen zu übermitteln, obwohl es sich um ein negatives Aufkommen handelt.
D.6111Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber zur Alterssicherungfakultativ
D.6112Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber ohne Beiträge zur Alterssicherungfakultativ
D.6121Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber zur Alterssicherungfakultativ
D.6122Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber ohne Beiträge zur Alterssicherungfakultativ
D.6131Tatsächliche Sozialbeiträge der privaten Haushalte zur Alterssicherungfakultativ
D.6132Tatsächliche Sozialbeiträge der privaten Haushalte ohne Beiträge zur Alterssicherungfakultativ
D.6141Sozialbeiträge aus Kapitalerträgen der privaten Haushalte aus Alterssicherungssystemenfakultativ
D.6142Sozialbeiträge aus Kapitalerträgen der privaten Haushalte aus Systemen der sozialen Sicherung (ohne Alterssicherungssysteme)fakultativ
D.612Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber
D.613Tatsächliche Sozialbeiträge der privaten Haushalte
D.613cTatsächliche Pflichtsozialbeiträge der privaten Haushalte
D.613ceTatsächliche Pflichtsozialbeiträge der Arbeitnehmer
D.613csTatsächliche Pflichtsozialbeiträge der Selbstständigenfakultativ
D.613cnTatsächliche Pflichtsozialbeiträge der Nichterwerbstätigenfakultativ
D.613vTatsächliche freiwillige Sozialbeiträge der privaten Haushalte
D.614Sozialbeiträge aus Kapitalerträgen der privaten Haushalte aus Systemen der sozialen Sicherungfakultativ für Bezugsjahre bis 2011
D.995Vermögenstransfers des Staates an die relevanten Sektoren für veranlagte Steuern und Sozialbeiträge, deren Einziehung unwahrscheinlich istD.995 und Untergliederungen sind mit positivem Vorzeichen zu auszuweisen, auch wenn D.995 mit negativem Vorzeichen in D.99r „Einnahmen aus Vermögenstransfers” eingetragen wird.
D.995aVeranlagte Gütersteuern, deren Einziehung unwahrscheinlich istsiehe D.995
D.995bSonstige veranlagte Produktionsabgaben, deren Einziehung unwahrscheinlich istsiehe D.995
D.995cVeranlagte Einkommensteuern, deren Einziehung unwahrscheinlich istsiehe D.995
D.995dSonstige veranlagte direkte Steuern und Abgaben, deren Einziehung unwahrscheinlich istsiehe D.995
D.995eVeranlagte tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber, deren Einziehung unwahrscheinlich istsiehe D.995
D.995fVeranlagte tatsächliche Sozialbeiträge der privaten Haushalte, deren Einziehung unwahrscheinlich istsiehe D.995
D.995feVeranlagte tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitnehmer, deren Einziehung unwahrscheinlich istsiehe D.995
D.995fsVeranlagte tatsächliche Sozialbeiträge der Selbstständigen, deren Einziehung unwahrscheinlich istfakultativ; siehe D.995
D.995fnVeranlagte tatsächliche Sozialbeiträge der Nichterwerbstätigen, deren Einziehung unwahrscheinlich istfakultativ; siehe D.995
D.995gVeranlagte vermögenswirksame Steuern, deren Einziehung unwahrscheinlich istsiehe D.995
ODBGesamteinnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen nach Abzug der veranlagten Beträge, deren Einziehung unwahrscheinlich ist
ODCGesamteinnahmen aus Steuern und Nettosozialbeiträgen (einschließlich unterstellten Sozialbeiträgen) nach Abzug der veranlagten Beträge, deren Einziehung unwahrscheinlich ist
ODDGesamteinnahmen aus Steuern und Pflichtsozialbeiträgen nach Abzug der veranlagten Beträge, deren Einziehung unwahrscheinlich ist

Tabelle 10

Hauptaggregate nach Region (NUTS-Ebenen 2 und 3) — jährlich

Meldung der Daten ab 2000, mit Ausnahme der Bruttowertschöpfung zu Vorjahrespreisen, die ab 2001 zu melden ist. Mitgliedstaaten, die nur aus einer Gebietseinheit der NUTS-3-Ebene gemäß der Definition in der Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik nach der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 bestehen, sind nicht verpflichtet, diese Tabelle vorzulegen. Mitgliedstaaten, die nur aus einer Gebietseinheit der NUTS-Ebene 2 bestehen, sind nicht verpflichtet, die Variablen dieser Tabelle für die regionale Ebene NUTS 2 vorzulegen. Die Übermittlung von Daten, die nicht revidiert worden sind, ist fakultativ.
CodeVariableNACE-UntergliederungRegionale EbeneLieferfrist
INSGESAMTA*6(9)A*10n. a.
B.1gBruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (jeweilige Preise)xooNUTS 212 Monate
xxxNUTS 224 Monate
xxoNUTS 324 Monate
B.1gBruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (Vorjahrespreise)xooNUTS 224 Monate
ETOErwerbstätigkeit in 1000 PersonenxooNUTS 212 Monate
xxxNUTS 224 Monate
xxoNUTS 324 Monate
EEMArbeitnehmer in 1000 PersonenoooNUTS 212 Monate
xxxNUTS 224 Monate
xxoNUTS 324 Monate
SELFSelbstständige in 1000 PersonenoooNUTS 212 Monate
xxxNUTS 224 Monate
xxoNUTS 324 Monate
ETOErwerbstätigkeit in 1000 geleisteten ArbeitsstundenxxoNUTS 224 Monate
EEMArbeitnehmer in 1000 geleisteten ArbeitsstundenxxoNUTS 224 Monate
SELFSelbstständige in 1000 geleisteten ArbeitsstundenxxoNUTS 224 Monate
POPBevölkerung in 1000 PersonenxNUTS 212 Monate
xNUTS 324 Monate
D.1ArbeitnehmerentgeltxxxNUTS 224 Monate
P.51gBruttoanlageinvestitionen (zu jeweiligen Preisen)xxxNUTS 224 Monate
B.1*gBruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen (jeweilige Preise)oNUTS 212 Monate
oNUTS 324 Monate

Tabelle 11

Ausgaben des Staates nach Aufgabenbereichen (COFOG) — jährlich

Die Daten sind zu jeweiligen Preisen in Mio. Landeswährung (mit einer Meldegenauigkeit von mindestens 1 Mio. Landeswährung) zum Zeitpunkt t + 11 Monate zu melden. Die Meldung der Daten ist obligatorisch (vorbehaltlich der in den nachstehenden Anmerkungen genannten Ausnahmen):

nach COFOG-Abteilungen und COFOG insgesamt für den Staat (S.13) und die Teilsektoren des Staates (Bund (Zentralstaat) S.1311, Länder S.1312, Gemeinden S. 1313 und Sozialversicherung S. 1314) ab dem Bezugsjahr 1995;

nach COFOG-Gruppen für den Sektor Staat (S.13) ab dem Bezugsjahr 2001.

Zusätzliche Angaben (nach COFOG-Gruppen, Teilsektoren, ESVG-Transaktionen und Bezugszeiträumen) können wie unten angegeben auf freiwilliger Basis gemeldet werden. Die Daten für die Teilsektoren sind unter den Posten Vermögenseinkommen (D.4), sonstige laufende Transfers (D.7) und Vermögenstransfers (D.9) (sowie deren Unterpositionen; teilweise konsolidiert unter den Gesamtausgaben (TE)) innerhalb der einzelnen Teilsektoren, jedoch nicht zwischen Teilsektoren konsolidiert zu melden. Die Daten für den Sektor S.13 sind gleich der Summe der Daten für die Teilsektoren; dies gilt nicht für die Positionen D.4, D.7 und D.9 (und die jeweiligen Unterpositionen und Aggregationen), bei denen die Daten zwischen den Teilsektoren konsolidiert werden (mit freiwilliger Angabe der Partnersektoren der Ausgabenseite). Die gemeldeten Daten müssen mit Ausnahme etwaiger zeitlicher Verschiebungen mit den in Tabelle 2 dieses Anhangs gemeldeten Daten übereinstimmen.
CodeListe der Transaktionen nach COFOG insgesamt, COFOG-Abteilungen und COFOG-Gruppen für den Staat und seine TeilsektorenHinweise
P.5 + NPBruttoinvestitionen + Nettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern
P.5Bruttoinvestitionen
P.51gBruttoanlageinvestitionenFür Teilsektoren fakultativ.
NPNettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern
D.1Arbeitnehmerentgelt
D.3SubventionenMit einem positiven Vorzeichen auszuweisen.
D.4Vermögenseinkommen
D.4p_S.1311darunter: an den Teilsektor Bund (Zentralstaat) (S.1311)fakultativ
D.4p_S.1312darunter: an den Teilsektor Länder (S.1312)fakultativ
D.4p_S.1313darunter: an den Teilsektor Gemeinden (S.1313)fakultativ
D.4p_S.1314darunter: an den Teilsektor Sozialversicherung (S.1314)fakultativ
D.62 + D.632Monetäre Sozialleistungen und soziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktion
D.62Monetäre Sozialleistungenfakultativ für Bezugsjahre bis 2011
D.632Soziale Sachtransfers — gekaufte Marktproduktionfakultativ für Bezugsjahre bis 2011
P.2 + D.29 + D.5 + D.8Vorleistungen + Sonstige Produktionsabgaben + Einkommen- und Vermögensteuern + Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüchefakultativ
P.2Vorleistungen
D.29 + D.5 + D.8Sonstige Produktionsabgaben + Einkommen- und Vermögensteuern + Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche
D.7Sonstige laufende Transfers
D.7p_S.1311darunter: an den Teilsektor Bund (Zentralstaat) (S.1311)fakultativ
D.7p_S.1312darunter: an den Teilsektor Länder (S.1312)fakultativ
D.7p_S.1313darunter: an den Teilsektor Gemeinden (S.1313)fakultativ
D.7p_S.1314darunter: an den Teilsektor Sozialversicherung (S.1314)fakultativ
D.9VermögenstransfersBeträge für D.995 sind unter D.9p nicht zu berücksichtigen. D.995 ist von D.99r abzuziehen.
D.9p_S.1311darunter: an den Teilsektor Bund (Zentralstaat) (S.1311)fakultativ
D.9p_S.1312darunter: an den Teilsektor Länder (S.1312)fakultativ
D.9p_S.1313darunter: an den Teilsektor Gemeinden (S.1313)fakultativ
D.9p_S.1314darunter: an den Teilsektor Sozialversicherung (S.1314)fakultativ
D.92InvestitionszuschüsseFür Teilsektoren fakultativ.
TEGesamtausgaben
P.3Konsumausgaben
P.31Konsumausgaben für den IndividualverbrauchFakultativ für COFOG-Abteilungen und -Gruppen; Bei der Zuweisung von P.3 zu COFOG-Gruppen wird die Aufteilung in P.31 und P.32 implizit unterstellt.
P.32Konsumausgaben für den KollektivverbrauchFakultativ für COFOG-Abteilungen und -Gruppen; Bei der Zuweisung von P.3 zu COFOG-Gruppen wird die Aufteilung in P.31 und P.32 implizit unterstellt.

Tabelle 13

Konten der privaten Haushalte (S.14) auf Regionalebene (NUTS-Ebene 2)

Daten zu jeweiligen Preisen sind ab dem Jahr 2000 zum Zeitpunkt t + 24 Monate nach dem Bezugszeitraum zu melden. Für den Zeitraum 2000-2011 kann S.14 + S.15 anstelle von S.14 gemeldet werden. Mitgliedstaaten, die nur aus einer Gebietseinheit der NUTS-2-Ebene gemäß der Definition in der Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik nach der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 bestehen, sind nicht verpflichtet, diese Tabelle vorzulegen. Die Übermittlung von Daten, die nicht revidiert worden sind, ist fakultativ.
CodeTransaktionVerwendungAufkommen
B.2n + B.3nBetriebsüberschuss, netto plus Selbstständigeneinkommen, nettox
D.1Arbeitnehmerentgeltx
D.4Vermögenseinkommenxx
B.5nPrimäreinkommen, nettox
D.5Einkommen- und Vermögensteuern etc.x
D.61Nettosozialbeiträgexo
D.62Monetäre Sozialleistungenox
D.7Sonstige laufende Transfersxx
B.6nVerfügbares Einkommen, netto (Ausgabenkonzept)x
D.63Soziale Sachleistungeno
B.7nVerfügbares Einkommen, netto (Verbrauchskonzept)o
P.3Konsumausgaben der privaten Haushalte (Inländerkonzept)o
P.51cAbschreibungeno
Legende:
xverpflichtend
ofakultativ
nicht relevante Zellen

Tabelle 15

Aufkommenstabelle zu Herstellungspreisen mit Übergang zu Anschaffungspreisen

Die Daten sind zu jeweiligen Preisen (ab 2010) und Vorjahrespreisen (ab 2015) für NACE (n = 64, freiwillig n = 88) und CPA (m = 64, freiwillig m = 88) zum Zeitpunkt t + 36 Monate nach dem Bezugszeitraum zu melden. Die Übermittlung von Daten, die nicht revidiert worden sind, ist fakultativ.
Wirtschaftszweige (NACE)Σ (1)Importe(10) (CIF)Gesamtaufkommen zu HerstellungspreisenHandels- und TransportspannenGütersteuer abzüglich GütersubventionenGesamtaufkommen zu Anschaffungspreisen
1 …… n
(1)(2)(3)(4)(5)(6)(7)
Gütergruppen (CPA)1 … m(1)Produktionswert zu Herstellungspreisen nach Gütergruppen und nach Wirtschaftsbereichen
a)
Intra-EU(11) (CIF)

a.1)
Innerhalb des Euro-Währungsgebiets(11) (CIF)
a.2)
außerhalb des Euro-Währungsgebiets(11) (CIF)

b)
Extra-EU(11) (CIF)
c)
insgesamt
Σ (1)Produktionswert nach Wirtschaftsbereichen

Übergangsposten:

CIF/FOB-Übergang bei Importen

Direktkäufe im Ausland durch Gebietsansässige

(2)
(1) + (2)

Insgesamt, darunter:

Marktproduktion

Produktion für die Eigenverwendung

Nichtmarktproduktion

(3)

Tabelle 16

Verwendungstabelle zu Anschaffungspreisen — jährlich

Die Daten sind zu jeweiligen Preisen (ab 2010) und Vorjahrespreisen (ab 2015) für NACE (n = 64, freiwillig n = 88) und CPA (m = 64, freiwillig m = 88) zum Zeitpunkt t + 36 Monate nach dem Bezugszeitraum zu melden. Fünf zusätzliche Tabellen sind alle fünf Jahre erforderlich. Die Übermittlung von Daten, die nicht revidiert worden sind, ist fakultativ.
Wirtschaftszweige (NACE)Σ (1)Letzte VerwendungΣ (3)

Σ (1)

+ Σ (3)

1 …… na) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l)
(1)(2)(3)(4)(5)

Gütergruppen (CPA)

1 … m

(1)Vorleistungen zu Anschaffungspreisen nach Gütergruppen und nach Wirtschaftsbereichen

Letzte Verwendung zu Anschaffungspreisen(12):

    Konsumausgaben:

    a)
    private Haushalte
    b)
    private Organisationen ohne Erwerbszweck
    c)
    Staat
    d)
    insgesamt

    Bruttoinvestitionen:

    e)
    Bruttoanlageinvestitionen
    f)
    Vorratsveränderungen(13)
    g)
    Nettozugang an Wertsachen(13)
    h)
    Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen
    i)
    insgesamt

    Exporte, FOB(14):

    j)
    Intra-EU(14)

    j1)
    - Innerhalb des Euro-Währungsgebiets(14)
    j2)
    - Außerhalb des Euro-Währungsgebiets(14)

    k)
    Extra-EU(14)
    l)
    insgesamt
    m)
    Fakultative Daten

    Re-Exporte von Waren(15)

    Export von Gebrauchtwaren(15)

    Handel(15)

    Waren, die vor der Veredelung ins Ausland versendet werden (passive Veredelung, d. h. das Meldeland ist der Haupttransaktionspartner)(15)

    Waren, die nach der Veredelung ins Ausland versendet werden (aktive Veredelung, d. h. das Meldeland veredelt)(15)

    Veredelungsentgelte(15)

Σ (1)(2)Gesamtvorleistungen nach WirtschaftsbereichenLetzte Verwendung nach VerwendungsartenGesamtverwendung

Übergangsposten:

CIF/FOB-Übergang bei Exporten

Direktkäufe im Ausland durch Gebietsansässige

Käufe gebietsfremder Haushalte im Inland

(3)

Nur Exporte

Nur Konsumausgaben der privaten Haushalte

Nur Konsumausgaben der privaten Haushalte und Exporte

Nur Exporte

Nur Konsumausgaben der privaten Haushalte

Nur Konsumausgaben der privaten Haushalte und Exporte

Σ (2) + Σ (3)(4)

Arbeitnehmerentgelt(13)

Bruttolöhne und -gehälter(13)

Sonstige Produktionsabgaben abzüglich sonstiger Subventionen(13)

Abschreibungen(13)

Betriebsüberschuss, netto(13)

Betriebsüberschuss, brutto(13)

Selbstständigeneinkommen, brutto(13)(15)

(5)
Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen(6)
Produktionswert zu Herstellungspreisen(7)

Fakultative ergänzende Daten

Bruttoanlageinvestitionen(15)

Bruttoanlagevermögen(15)

Erwerbstätigkeit (geleistete Arbeitsstunden und beschäftigte Personen – in 1000)(15)

(8)

Tabelle 17

Symmetrische Input-Output-Tabelle (Güter/Güter-Tabelle) zu Herstellungspreisen – fünfjährlich

Daten ab 2010 sind zu jeweiligen Preisen in Mio. Landeswährung (n = 64, freiwillig n = 88) alle fünf Jahre (für Jahre, die auf 0 und auf 5 enden) zum Zeitpunkt t + 36 Monate nach dem Bezugszeitraum zu melden. Daten zu Vorjahrespreisen sind fakultativ. Die Übermittlung von Daten, die nicht revidiert worden sind, ist fakultativ.
GütergruppenΣ (1)Letzte VerwendungΣ (3)Σ (1) + Σ (3)
1 …na) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l)
(1)(2)(3)(4)(5)

Gütergruppen

1…n

(1)Vorleistungen der Produktionsbereiche nach Gütergruppen zu Herstellungspreisen

Letzte Verwendung zu Herstellungspreisen(16):

    Konsumausgaben:

    a)
    private Haushalte
    b)
    private Organisationen ohne Erwerbszweck
    c)
    Staat
    d)
    insgesamt

    Bruttoinvestitionen:

    e)
    Bruttoanlageinvestitionen
    f)
    Vorratsveränderungen(17)
    g)
    Nettozugang an Wertsachen(17)
    h)
    Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen
    i)
    insgesamt

    Exporte(18):

    j)
    Intra-EU(18)

    j1)
    - Innerhalb des Euro-Währungsgebiets(18)
    j2)
    - Außerhalb des Euro-Währungsgebiets(18)

    k)
    Extra-EU(18)
    l)
    insgesamt

Σ (1)(2)Vorleistungen zu Herstellungspreisen nach GütergruppenLetzte Verwendung nach Verwendungsarten zu HerstellungspreisenVerwendung insgesamt zu Herstellungspreisen
Verwendung der Importe(******)Importierte Vorleistungen nach Gütergruppen (CIF)Letzte Verwendung von Importen (CIF)Gesamtimporte
Gütersteuer abzüglich Gütersubventionen(3)Gütersteuern abzüglich -subventionen nach GütergruppenGütersteuer abzüglich Gütersubventionen nach Art der letzten VerwendungGütersteuer abzüglich Gütersubventionen insgesamt
Σ (1) + (3)(4)Gesamte Vorleistungen zu Anschaffungspreisen nach GütergruppenLetzte Verwendung nach Verwendungsarten zu AnschaffungspreisenVerwendung insgesamt zu Anschaffungspreisen

Arbeitnehmerentgelt(19)

Bruttolöhne und -gehälter(19)

Sonstige Produktionsabgaben abzüglich sonstiger Subventionen(19)

Abschreibungen(19)

Betriebsüberschuss, netto(19)

Betriebsüberschuss, brutto(19)

Selbstständigeneinkommen, brutto(17)(19)

(5)
Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen(6)
Produktionswert zu Herstellungspreisen(7)

Intra-EU-Importe(18) (CIF)

Innerhalb des Euro-Währungsgebiets(18)

Außerhalb des Euro-Währungsgebiets(18)

Extra-EU-Importe(18) (CIF)

(8)
Σ (8)(9)Importe nach Gütergruppen (CIF)
Gesamtaufkommen zu Herstellungspreisen(10)Aufkommen zu Herstellungspreisen nach Gütergruppen

Tabelle 20

Anlagegüter nach Wirtschaftsbereichen und Anlagearten (Bestände) — jährlich

Daten zu Anlagegütern werden t + 24 Monate nach dem Bezugszeitraum brutto und netto (g/n), in jeweiligen Wiederbeschaffungspreisen (CURC) ab dem Jahr 2000, in Vorjahres-Wiederbeschaffungspreisen (PYRC) ab dem Jahr 2001 gemeldet; die Übermittlung von verketteten Volumen (CLV) ist fakultativ (o).
CodeForderungenEinheiten: CURC, PYRC, CLV (o)
NACE Rev. 2 Untergliederung bis zu
INSGESAMTA*10/A*21A*38/A*64/A*88
AN.11Anlagegüterg/ng/no
AN.111Wohnbauteng/ng/no
AN.112Nichtwohnbauteng/ng/no
AN.1121Nichtwohngebäudeooo
AN.1122Sonstige Bautenooo
AN.1123Bodenverbesserungenooo
AN.113+ AN.114Ausrüstungen + militärische Waffensystemeg/ng/no
AN.1131Fahrzeugeg/ng/no
AN.1132Ausrüstungen der Informations- und Kommunikationstechnikg/noo
AN.11321Computer-Hardwareg/noo
AN.11322Telekommunikationsausrüstungeng/noo
AN.1139+AN.114Sonstige Ausrüstungen + militärische Waffensystemeg/noo
AN.115Nutztiere und Nutzpflanzungeng/ng/no
AN.117Geistiges Eigentumg/ng/no
AN.1171Forschung und Entwicklungooo
AN.1172Suchbohrungenooo
AN.1173Software und Datenbankeng/noo
AN.11731Softwareooo
AN.11732Datenbankenooo
AN.1174Urheberrechteooo
AN.1179Sonstiges geistiges Eigentumooo

Tabelle 22

Bruttoanlageinvestitionen nach Wirtschaftsbereichen und Anlagearten (Transaktionen) — jährlich

Die Daten werden zum Zeitpunkt t + 9 Monate nach dem Bezugszeitraum (für NACE-Untergliederungen bis A*10) bzw. zum Zeitpunkt t + 24 Monate (für NACE-Untergliederungen bis A*21) wie nachstehend angegeben gemeldet; die Übermittlung der Daten für sonstige Aktiva und für die Untergliederungen A*38/64/88 ist fakultativ (o). Die Daten sind zu jeweiligen Preisen (CUP), in Vorjahrespreisen (PYP) und in verketteten Volumen (CLV) anzugeben; das erste Jahr für die Meldung von CUP oder CLV ist 1995 oder 2000 (wie nachstehend angegeben); PYP ein Jahr später (1996 oder 2001).
CodeAufschlüsselung nach Anlageartent+9t+24

Einheit:

CUP, PYP, CLV

P.51g

Bruttoanlageinvestitionen:

für die nachstehenden Untergliederungen und Jahre

AN.11AnlagegüterA*10A*211995/6
AN.111WohnbautenA*10A*211995/6
AN.112NichtwohnbautenA*10A*211995/6
AN.1121Nichtwohngebäudeooo
AN.1122Sonstige Bautenooo
AN.1123Bodenverbesserungenooo
AN.113+ AN.114Ausrüstungen + militärische WaffensystemeA*10A*211995/6
AN.1131FahrzeugeA*10A*211995/6
AN.1132Ausrüstungen der Informations- und KommunikationstechnikA*10A*212000/1
AN.11321Computer-HardwareoInsgesamt2000/1
AN.11322TelekommunikationsausrüstungenoInsgesamt2000/1
AN.1139+AN.114Sonstige Ausrüstungen + militärische WaffensystemeoInsgesamt2000/1
AN.115Nutztiere und NutzpflanzungenA*10A*211995/6
AN.117Geistiges EigentumA*10A*211995/6
AN.1171Forschung und EntwicklungoInsgesamt2000/1
AN.1172Suchbohrungenooo
AN.1173Software und DatenbankenoInsgesamt2000/1
AN.11731Softwareooo
AN.11732Datenbankenooo
AN.1174Urheberrechteooo
AN.1179Sonstiges geistiges Eigentumooo
P.52Vorratsveränderungen nach WirtschaftsbereichenA*10o1995/6
P.53Nettozugang an WertsachenInsgesamto1995/6
P.5gBruttoinvestitionenInsgesamto1995/6
P.51cAbschreibungen nach Wirtschaftsbereichen und Anlageartenooo

Tabelle 25

Nichtfinanzielle Konten des Staates — vierteljährlich

Die Daten sind zu jeweiligen Preisen in Mio. Landeswährung (mit einer Meldegenauigkeit von mindestens 1 Mio. Landeswährung) ab dem Bezugsquartal 2002Q1 zum Zeitpunkt t + 3 Monate nach dem Bezugszeitraum zu melden. Abgesehen von den nachstehend genannten Ausnahmen sind nicht saisonbereinigte Daten für den Sektor Staat (S.13) obligatorisch zu melden. Daten für die Teilsektoren des Staates können auf freiwilliger Basis gemeldet werden:

S.1311 Bund (Zentralstaat)

S.1312 Länder

S.1313 Gemeinden

S.1314 Sozialversicherung

Daten für die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union (S.212) können für Produktions- und Importabgaben D.2r), Gütersteuern (D.21r) und sonstige Produktionsabgaben (D.29r) auf freiwilliger Basis übermittelt werden. Saison- und kalenderbereinigte Daten können auf freiwilliger Basis gemeldet werden, mit Ausnahme der folgenden Posten auf Ebene S.13: Gesamteinnahmen (TR), Gesamtausgaben (TE) und Finanzierungssaldo (B.9). Letztere sind obligatorisch mit einer Frist von t + 107 Tagen nach Ablauf des Bezugszeitraums zu melden. Die Mitgliedstaaten legen Metadaten zur Saisonbereinigung vor, die kurze Erläuterungen zu den allgemeinen Merkmalen des Saisonbereinigungsverfahrens beinhalten, d. h. direkter oder indirekter Ansatz, Saisonbereinigungsverfahren und zugehörige Software, etwaige vorhandene Kalendereffekte und Benchmarking bei jährlichen Daten sowie die jeweils verwendeten Modelle. Die Kommission (Eurostat) leistet entsprechend den Anforderungen der Mitgliedstaaten technische Hilfe bei der Saisonbereinigung. Die Daten für die Teilsektoren sind konsolidiert unter den Posten Vermögenseinkommen (D.4), sonstige laufende Transfers (D.7) und Vermögenstransfers (D.9) (sowie deren Unterpositionen; teilweise konsolidiert unter den Gesamtausgaben und den Gesamteinnahmen (TE und TR) innerhalb der einzelnen Teilsektoren, jedoch nicht zwischen Teilsektoren konsolidiert zu melden. Die Daten für den Sektor S.13 sind gleich der Summe der Daten für die Teilsektoren; dies gilt nicht für die Positionen D.4, D.7 und D.9 (und ihre Unterpositionen und Aggregationen), bei denen die Daten zwischen den Teilsektoren konsolidiert werden sollten. Die Daten basieren auf direkten Angaben aus Basisquellen, z. B. aus öffentlichen Konten oder administrativen Quellen und stellen bei Produktions- und Importabgaben (D.2r), Einkommen- und Vermögensteuern (D.5r), vermögenswirksamen Steuern (D.91r), tatsächlichen Sozialbeiträgen (D.611 verknüpft mit D.613) sowie Sozialleistungen (D.62p) mindestens 90 % des Betrags der jeweiligen Kategorie dar. Direkte Angaben werden, sofern nötig, durch Anpassungen im Hinblick auf den Erfassungsbereich und durch konzeptionelle Anpassungen ergänzt, damit die vierteljährlichen Daten mit den Konzepten des ESVG 2010 harmonieren. Die in Tabelle 2 dieses Anhangs gemeldeten vierteljährlichen Daten und entsprechenden jährlichen Daten sowie die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 gemeldeten Daten müssen mit Ausnahme etwaiger zeitlicher Verschiebungen aufgrund unterschiedlicher Fristen für die Übermittlung übereinstimmen. Bei Beginn der Übermittlung vierteljährlicher Daten nach dem Zeitplan gemäß dieser Verordnung legen die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) eine Beschreibung der Quellen und Methoden vor, die für die Erstellung der vierteljährlichen Daten herangezogen werden. Etwaige Revisionen der ursprünglichen Beschreibung der Quellen und Methoden, die zur Erstellung der vierteljährlichen Daten genutzt werden, werden der Kommission (Eurostat) vorgelegt, wenn die revidierten Daten übermittelt werden. Den Datenübermittlungen ist ein Bericht über größere Ereignisse und größere Revisionen beizufügen.
CodeTransaktionHinweise
P.1Produktionswert
P.11 + P.12 + P.131Marktproduktion, Produktion für die Eigenverwendung und Zahlungen für die Nichtmarktproduktion
P.2Vorleistungen
B.1gWertschöpfung, bruttofakultativ
P.51cAbschreibungen
D.1pArbeitnehmerentgelt, Ausgaben
D.29pSonstige Produktionsabgaben, Ausgaben
D.39rSonstige Subventionen, Einnahmenmit einem positiven Vorzeichen auszuweisen
D.2rProduktions- und Importabgaben, Einnahmenkann für den Sektor S.212 auf freiwilliger Basis gemeldet werden
D.21rGütersteuern, Einnahmensiehe D.2r
D.211rSteuer vom Typ Mehrwertsteuer (MwSt), Einnahmen
D.29rSonstige Produktionsabgaben, Einnahmensiehe D.2r
D.4rVermögenseinkommen, Einnahmen
D.41rZinsen, Einnahmen
D.42r + D.43r + D.44r + D.45rSonstige Vermögenseinkommen, Einnahmen
D.3pSubventionen, Ausgabenmit einem positiven Vorzeichen auszuweisen
D.31pGütersubventionen, Ausgabenmit einem positiven Vorzeichen auszuweisen
D.39pSonstige Gütersubventionen, Ausgabenmit einem positiven Vorzeichen auszuweisen
D.4pVermögenseinkommen, Ausgaben
D.41pZinsen, Ausgaben
D.42p + D.43p + D.44p + D.45pSonstige Vermögenseinkommen, Ausgaben
D.5rEinkommen- und Vermögensteuern, Einnahmen
D.51rEinkommensteuern, Einnahmenfakultativ
D.59rSonstige direkte Steuern und Abgaben, Einnahmenfakultativ
D.61rNettosozialbeiträge, Einnahmen
D.611rTatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber
D.613rTatsächliche Sozialbeiträge der privaten Haushalte
D.7rSonstige laufende Transfers, Einnahmen
D.5pEinkommen- und Vermögensteuern, Ausgaben
D.62pSozialleistungen
D.632pSoziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktion, Ausgaben
D.62p + D.632pMonetäre Sozialleistungen und geleistete soziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktion, Ausgaben
D.7pSonstige laufende Transfers, Ausgaben
P.3Konsumausgaben
P.31Konsumausgaben für den Individualverbrauch
P.32Konsumausgaben für den Kollektivverbrauch
D.8Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche
B.8gSparen, brutto
D.9rVermögenstransfers, Einnahmen
D.91rVermögenswirksame Steuern, Einnahmen
D.92r + D.99rInvestitionszuschüsse und sonstige Vermögenstransfers, Einnahmen
D.9pVermögenstransfers, Ausgaben
D.92pInvestitionszuschüsse, Ausgaben
P.5Bruttoinvestitionen
P.51gBruttoanlageinvestitionen
P.52 + P.53Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen
NPNettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern
P.5 + NPBruttoinvestitionen und Nettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern
B.9Finanzierungssaldosaison- und kalenderbereinigte Daten für S.13 zum Zeitpunkt t + 107 Tage nach dem Bezugsquartal obligatorisch
TEGesamtausgabensiehe B.9
TRGesamteinnahmensiehe B.9
D.995Vermögenstransfers des Staates an die relevanten Sektoren für veranlagte Steuern und Sozialbeiträge, deren Einziehung unwahrscheinlich istfakultativ; D.995 ist von D.99r abzuziehen. Beträge für D.995 sind unter D.9p nicht zu berücksichtigen. D.995 ist mit einem positiven Vorzeichen auszuweisen.

Tabelle 26

Nichtfinanzielle Vermögensbilanzen — jährlich

Die Daten sind zum Zeitpunkt t + 24 Monate nach dem Bezugszeitraum zu jeweiligen Preisen (CUP) ab 1995, 2000 oder 2012 (wie jeweils angegeben) zu melden. Zusätzliche Untergliederungen sind fakultativ (o).
CodeListe der VariablenS.1

S.11, S.12, S.13, S.14+S.15

Unterteilung von S.14 und S.15 fakultativ (o)

Einheit: CUP
AN.1Produzierte Vermögensgüteroo
AN.11+AN.12Anlagegüter + Vorräte20122012
AN.11Anlagegüter20002012
AN.111Wohnbauten19951995
AN.112Nichtwohnbauten20002012
AN.1121Nichtwohngebäude20122012
AN.1122Sonstige Bauten20122012
AN.1123Bodenverbesserungenoo
AN.113+ AN.114Ausrüstungen + militärische Waffensysteme20002012
AN.1131Fahrzeugeoo
AN.1132Ausrüstungen der Informations- und Kommunikationstechnikoo
AN.11321Computer-Hardwareoo
AN.11322Telekommunikationsausrüstungenoo
AN.1139+AN.114Sonstige Ausrüstungen + militärische Waffensystemeoo
AN.115Nutztiere und Nutzpflanzungen20002012
AN.117Geistiges Eigentum20002012
AN.1171Forschung und Entwicklungoo
AN.1172Suchbohrungenoo
AN.1173Software und Datenbankenoo
AN.11731Softwareoo
AN.11732Datenbankenoo
AN.1174Urheberrechteoo
AN.1179Sonstiges geistiges Eigentumoo
AN.12Vorräte20122012
AN.13Wertsachenoo
AN.2Nichtproduzierte Vermögensgüteroo
AN.21Natürliche Ressourcenoo
AN.211 Grund und BodenGrund und Bodeno(S.14+S.15): 1995
S.11, S.12, S.13: o
AN.212Bodenschätzeoo
AN.213 + AN.214Freie Tier- und Pflanzenbestände, Wasserreservenoo
AN.215Sonstige natürliche Ressourcenoo
AN.22Nutzungsrechteoo
AN.23Firmenwerte und einzeln veräußerbare Marketing-Vermögenswerteoo

Tabelle 27

Finanzierungskonten und Vermögensbilanzen des Staates — vierteljährlich

Die Daten sind in Mio. Landeswährung (mit einer Meldegenauigkeit von mindestens 1 Mio. Landeswährung) ab dem Bezugsquartal 1999Q1 für den Sektor Staat und dessen Teilsektoren zu melden. Die Frist für die Übermittlung vorläufiger Daten beträgt t + 85 Tage nach dem Bezugsquartal. Die Mitgliedstaaten übermitteln die endgültigen Daten einschließlich etwaiger Datenaktualisierungen oder sonstiger Revisionen zum Zeitpunkt t + 3 Monate. Werden zum Zeitpunkt t + 85 Tage übermittelte Daten auf nationaler Ebene als „nicht veröffentlicht” gekennzeichnet, so werden die Daten nicht auf europäischer Ebene veröffentlicht. Die Daten sind obligatorisch zu übermitteln für:

S.13 Staat

innerhalb des Teilsektors und zwischen Teilsektoren konsolidiert (S.13C) und

nicht konsolidiert (S.13N)

S.1311 Bund (Zentralstaat) – innerhalb des Teilsektors konsolidiert

S.1312 Länder – innerhalb des Teilsektors konsolidiert

S.1313 Gemeinden – innerhalb des Teilsektors konsolidiert

S.1314 Sozialversicherung – innerhalb des Teilsektors konsolidiert.

Transaktionen und Bilanzposten sind obligatorisch anzugeben (vorbehaltlich der in den nachstehenden Erläuterungen genannten Ausnahmen). Sonstige Volumenänderungen (K.3 Katastrophenschäden + K.4 Enteignungsgewinne und -verluste + K.5 Sonstige Volumenänderungen, a. n. g. + K.6 Änderungen der Zuordnung) und nominale Umbewertungsgewinne und -verluste (K.7) können auf freiwilliger Basis nach Finanzinstrument gemeldet werden. Einige Angaben über den Partnersektor sind – wie nachstehend erläutert – obligatorisch, während andere Angaben über den Partnersektor für die folgenden Partnersektoren auf freiwilliger Basis übermittelt werden können:

S.11 Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften

S.12 Finanzielle Kapitalgesellschaften

S.128 + S.129 Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen

S.14 + S.15 Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

Gesamte Volkswirtschaft ohne S.13

S.2 Übrige Welt

Um qualitativ hochwertige Statistiken zu erhalten, werden für die vierteljährlichen Daten zu den finanziellen Transaktionen und Forderungen und Verbindlichkeiten weitestmöglich Informationen herangezogen, die dem Staat unmittelbar vorliegen. Vierteljährliche Daten über nichtbörsennotierte Aktien (AF.512) und sonstige Anteilsrechte (AF.519) staatlicher Einheiten können jedoch durch Interpolation bzw. Extrapolation der entsprechenden jährlichen Daten geschätzt werden. Die vierteljährlichen Daten und die entsprechenden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 gemeldeten jährlichen Daten müssen bei gleichzeitigen Übermittlungsfristen übereinstimmen. Den Datenübermittlungen ist ein Bericht über größere Ereignisse und größere Revisionen beizufügen.
Code/FinanzinstrumentTransaktionen/Posten der Vermögensbilanz/sonstige Vermögensänderungen/nominale Umbewertungsgewinne und -verluste – für Forderungen und Verbindlichkeitenfür den Sektor Staat und seine TeilsektorenHinweise
B.9f/BF.90Saldo der finanziellen Transaktionen/finanzielles Reinvermögen
(A)FFinanzielle Transaktionen/Aktiva oder Passiva insgesamt (Bilanz)
(A)F.1Währungsgold und Sonderziehungsrechte (SZR)
(A)F.2Bargeld und Einlagen
(A)F.21Bargeldfakultativ
(A)F.22Sichteinlagenfakultativ
(A)F.29Sonstige Einlagenfakultativ
(A)F.3Schuldverschreibungenobligatorische Angaben zum Partnersektor für Forderungen von S.1311 und S.1314 gegenüber: S.11, S.12, S.128 + S.129 sowie S.2
(A)F.31Kurzfristige Schuldverschreibungensiehe (A)F.3
(A)F.32Langfristige Schuldverschreibungensiehe (A)F.3
(A)F.4Krediteobligatorische Angaben zum Partnersektor für Forderungen von S.1311 und S.1314 gegenüber S.11, S.128 + S.129 und S.14 + S.15; Verbindlichkeiten von S.1311 und S.1314 gegenüber S.128 + S.129
(A)F.41Kurzfristige Kreditesiehe (A)F.4
(A)F.42Langfristige Kreditesiehe (A)F.4
(A)F.5Anteilsrechte und Anteile an Investmentfondsobligatorische Angaben zum Partnersektor für Forderungen von S.1311 und S.1314 gegenüber S.11, S.12, S.128 + S.129 und S.2
(A)F.51Anteilsrechte
(A)F.511Börsennotierte Aktienfakultativ
(A)F.512Nicht börsennotierte Aktienfakultativ
(A)F.519Sonstige Anteilsrechtefakultativ
(A)F.52Anteile an Investmentfonds
(A)F.521Anteile an Geldmarktfondsfakultativ
(A)F.522Anteile an Investmentfonds ohne Geldmarktfondsfakultativ
(A)F.6Versicherungs-, Alterssicherungs- und Standardgarantie-Systeme
(A)F.61Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungen
(A)F.62Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungenfakultativ
(A)F.63 + (A)F.64 + (A)F.65Alterssicherungsansprüche, Ansprüche von Alterssicherungssystemen an die Träger von Alterssicherungssystemen und Ansprüche auf andere Leistungen als Alterssicherungsleistungen
(A)F.63Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungenfakultativ
(A)F.64Ansprüche von Altersvorsorgeeinrichtungen an die Träger von Altersvorsorgeeinrichtungenfakultativ
(A)F.65Ansprüche auf andere Leistungen als Alterssicherungsleistungenfakultativ
(A)F.66Rückstellungen für Forderungen im Rahmen standardisierter Garantien
(A)F.7Finanzderivate und Mitarbeiteraktienoptionen
(A)F.8Übrige Forderungen/Verbindlichkeiten
(A)F.81Handelskredite und Anzahlungenfakultativ
(A)F.89Übrige Forderungen (ohne Handelskredite und Anzahlungen)fakultativ

Tabelle 28

Öffentlicher Schuldenstand ( „Maastricht-Schuldenstand” ) – vierteljährlich

Daten für den Sektor Staat und seine Teilsektoren sind zu jeweiligen Preisen in Mio. Landeswährung (mit einer Meldegenauigkeit von mindestens 1 Mio. Landeswährung) ab dem Bezugsquartal 2000Q1 zum Zeitpunkt t + 3 Monate nach dem Bezugszeitraum zu melden. Die Untergliederung nach Sektor Staat (S.13) und nach Teilsektoren (Bund (Zentralstaat) S.1311, Länder S.1312, Gemeinden S.1313 und Sozialversicherung S.1314) sind vorbehaltlich der nachstehenden Ausnahmen obligatorisch zu melden. Untergliederungen nach Sektoren und Teilsektoren, die auf freiwilliger Basis gemeldet werden können:

S.13111 Budgetärer Zentralstaat,

S.13112 Außerbudgetärer Zentralstaat,

S:11001 Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften;

S.12001 Öffentliche finanzielle Kapitalgesellschaften;

S.13 + S.11001 + S.12001 Öffentlicher Sektor.

Die Daten für die Teilsektoren sind innerhalb der einzelnen Teilsektoren zu konsolidieren, jedoch nicht zwischen den Teilsektoren. Die Daten für den Sektor Staat sind innerhalb der und zwischen den Teilsektoren konsolidiert zu melden. Der öffentliche Schuldenstand ist, wie in der Verordnung Nr. 479/2009 festgelegt, zum Nennwert aller am Quartalsende ausstehenden Bruttoverbindlichkeiten des Sektors Staat zu übermitteln. Die gemeldeten Daten müssen mit Ausnahme etwaiger zeitlicher Verschiebungen aufgrund unterschiedlicher Fristen für die Übermittlung mit den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 gemeldeten Daten übereinstimmen.
CodeVerbindlichkeitenHinweise
GDGesamt = Bruttoverbindlichkeiten
GD XDCBruttoverbindlichkeiten in Landeswährungfakultativ
GD X1Bruttoverbindlichkeiten in Fremdwährungfakultativ
GD S.1Von inländischen Gläubigern gehaltene Bruttoverbindlichkeiten (S.1)fakultativ
GD S.2Von ausländischen Gläubigern gehaltene Bruttoverbindlichkeiten (S.2)fakultativ
GD TSBruttoverbindlichkeiten mit kurzfristiger Restlaufzeitfakultativ
GD LLBruttoverbindlichkeiten mit langfristiger Restlaufzeitfakultativ
AF.2Bargeld und Einlagen
AF.21Bargeld
AF.22 + AF.29Einlagen
AF.3Schuldverschreibungen
AF.31Kurzfristige Schuldverschreibungen
AF.32Langfristige Schuldverschreibungen
AF.4Kredite
AF.41Kurzfristige Kredite
AF.42Langfristige Kredite

Tabelle 28A

Öffentlicher Schuldenstand ( „Maastricht-Schuldenstand” ) – Struktur, jährlich

Die Daten sind zu jeweiligen Preisen in Mio. Landeswährung (mit einer Meldegenauigkeit von mindestens 1 Mio. Landeswährung, Ausnahmen s. u.) für den Sektor Staat und dessen Teilsektoren zu melden. Die obligatorischen Daten werden innerhalb von t + 100 Tagen und t + 283 Tagen nach Ablauf des Bezugszeitraums übermittelt. Die fakultativen Daten werden innerhalb von t + 132 Tagen und t + 283 Tagen nach Ablauf des Bezugszeitraums gemeldet. Die Untergliederung nach Sektor Staat (S.13) und nach Teilsektoren (Bund (Zentralstaat) S.1311, Länder S.1312, Gemeinden S.1313 und Sozialversicherung S.1314) sind vorbehaltlich der nachstehenden Ausnahmen auf freiwilliger Basis zu melden. Obligatorische Daten werden für die vorangegangenen vier Bezugsjahre gemeldet. Fakultative und obligatorische Daten können ab 1995 gemeldet werden. Aufschlüsselung der (Teil-)Sektoren der Transaktionspartner:

S.11 Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften

S.12 Finanzielle Kapitalgesellschaften

S.121 Zentralbank – nur für ausgewählte Positionen, die nachstehend aufgeführt sind

S.122 + S.123 Kreditinstitute, ausgenommen die Zentralbank und Geldmarktfonds

S.124 + S.125 + S.126 + S.127 + S.128 + S.129 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften

S.1311 Bund (Zentralstaat)

S.1312 Länder

S.1313 Gemeinden

S.1314 Sozialversicherung

S.14 + S.15 Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

S.11 + S.14 + S.15 Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

S.2 Übrige Welt

S.1 + S.2 gesamt.

Aufschlüsselung der Laufzeit (ursprüngliche Laufzeit und Restlaufzeit):

Insgesamt,

< 1 (einschl.) Jahr,

1-5 (einschl.) Jahre,

5-10 (einschl.) Jahre,

10-30 (exkl.) Jahre,

> 30 (einschl.) Jahre,

> 1 Jahr.

Aufschlüsselung der Währungen:

Landeswährung

Alle Fremdwährungen

EUR

USD

JPY

CHF

GBP

andere Fremdwährungen

Die Daten für die Teilsektoren sind innerhalb der einzelnen Teilsektoren zu konsolidieren, jedoch nicht zwischen den Teilsektoren. Die Daten für den Sektor Staat sind innerhalb der und zwischen den Teilsektoren konsolidiert zu melden. Der öffentliche Schuldenstand (Vermögensbilanzdaten) ist zum Nennwert der zum Quartalsende ausstehenden Verbindlichkeiten, wie in der Verordnung Nr. 479/2009 festgelegt, zu übermitteln. Transaktionen des Staates in Maastricht-Verbindlichkeiten werden zum Marktwert gemeldet. Die gemeldeten Daten müssen mit den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 gemeldeten Daten übereinstimmen.
CodeVerbindlichkeiten des Bundes (Zentralstaat) nach ursprünglicher Laufzeit und PartnersektorHinweise
GDGesamt = Bruttoverbindlichkeiten

obligatorisch für ursprüngliche Laufzeit insgesamt:

S.1311 gegenüber S.1312, S.1313, S.1314;

S.1312 gegenüber S.1311, S.1313, S.1314;

S.1313 gegenüber S.1311, S.1312, S.1314;

S.1314 gegenüber S.1311, S.1312, S.1313;

S.13 gegenüber S.1, S.2, S.121, S.122+S.123, S.12P, S.11+S.14+S.15,

obligatorisch für:

S.13 gegenüber S.1+S.2 für Laufzeiten < 1 (einschl.) Jahr und > 1 Jahr insgesamt.

AF.2Bargeld und Einlagen
AF.21Bargeld
AF.22Sichteinlagen
AF.29Sonstige Einlagen
AF.3Schuldverschreibungen
AF.4Kredite

obligatorisch für ursprüngliche Laufzeit insgesamt:

S.13 gegenüber S.121.

Verbindlichkeiten des Staates mit variablem Zinssatz
GDGesamt = Bruttoverbindlichkeiten, darunter: zu variablem Zinssatz

obligatorisch für:

S.13 bei Laufzeit > 1 Jahr

keine zusätzliche fakultative Lieferung vorgesehen.

Verbindlichkeiten des Bundes (Zentralstaat) und des Staates nach Restlaufzeit
GDGesamt = Bruttoverbindlichkeiten

obligatorisch für:

S.13 für Laufzeiten < 1 (inkl.) Jahr und 1-5 Jahre (inkl.)

GDGesamt = Bruttoverbindlichkeiten, darunter: zu variablem Zinssatz

obligatorisch für:

S.13 für Laufzeiten 1-5 Jahre (inkl.) und > 1 Jahr

Nachrichtlich: Durchschnittliche Restlaufzeit der Verbindlichkeiten

obligatorisch für S.13,

in Jahren und Monaten

Verbindlichkeiten des Bundes (Zentralstaat) und des Staates nach Nennwährung
GDGesamt = Bruttoverbindlichkeiten

nach Swaps;

obligatorisch für:

S.13 für Verbindlichkeiten in

Landeswährung,

Euro,

Fremdwährung

(fakultativer) nachrichtlicher Ausweis (nicht zur Veröffentlichung bestimmt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart): Per Swap in Landeswährung getauschte Verschuldung in Fremdwährung.

Eventualverbindlichkeiten des Bundes (Zentralstaat) und des Staates
Garantien

indikative Aufschlüsselung der Partnersektoren:

S.1+S.2, S.11, S.12, S.14 + S.15, S.2

Nachrichtlicher Ausweis:
Sichtbare Kosten des öffentlichen Schuldenstandsfür S.13 und S.1311 in %
AF.32Langfristige Schuldverschreibungen, darunter: Nullkupon-Anleihen

obligatorisch für S.13,

keine zusätzliche fakultative Lieferung vorgesehen.

Transaktionen des Staates in Maastricht-Verbindlichkeiten zum Marktwert
F.2+F.3+F.4Einlagen + Schuldverschreibungen + Kredite

obligatorisch für S.13 für Verbindlichkeiten in

Landeswährung,

Euro,

Fremdwährung

obligatorisch für S.13 bei Laufzeit > 1 Jahr;

keine zusätzliche fakultative Lieferung vorgesehen.

F.4Kredite

obligatorisch für S.13 gegenüber S.121,

keine zusätzliche fakultative Lieferung vorgesehen.

Tabelle 29

Im Rahmen von Sozialschutzsystemen aufgelaufene Alterssicherungsansprüche — dreijährlich

Die Daten werden ab dem Bezugsjahr 2015 alle drei Jahre zum Zeitpunkt t + 24 Monate nach dem Bezugszeitraum gemeldet. Die Übermittlung von Daten, die nicht revidiert worden sind, ist fakultativ.
ZusammenhängeCodeZeile Nr.VerbuchungIn den Hauptkonten der Volkswirtschaftlichen GesamtrechnungenNicht in den HauptkontenAlterssicherungssysteme insgesamtGegenposten: Alterssicherungsansprüche gebietsfremder Haushalte(24)
Träger der AlterssicherungssystemeNichtstaatliche TrägerStaat
Systeme mit BeitragszusagenSysteme mit Leistungszusagen und sonstige(21) Systeme ohne BeitragszusagenInsgesamtSysteme mit BeitragszusagenSysteme mit Leistungszusage für Arbeitnehmer des Staates(22)
den finanziellen Kapitalgesellschaften zugeordnetdem Sektor Staat zugeordnet(23)dem Sektor Staat zugeordnetAlterssicherungssysteme der Sozialversicherung
CodeXPC1WXPB1WXPCB1WXPCGXPBG12XPBG13XPBOUT13XP1314XPTOTXPTOTNRH
Spalte Nr.ABCDEFGHIJ
Bilanz am Jahresanfang
XAF63LS1Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungen
Veränderung der Alterssicherungsansprüche aufgrund von Transaktionen
Σ 2.1 bis 2.4 – 2.5XD61p2Zunahme von Alterssicherungsansprüchen aufgrund von Sozialbeiträgen
XD61112.1Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber
XD61212.2Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber
XD61312.3Tatsächliche Sozialbeiträge der privaten Haushalte
XD61412.4Zusätzliche Sozialbeiträge der privaten Haushalte aus Kapitalerträgen(25)
XD61SC2.5abzüglich: Dienstleistungsentgelte der Träger der Alterssicherungssysteme
XD6193Sonstige (versicherungsmathematische) Veränderung von Alterssicherungsansprüchen in den Alterssicherungssystemen der Sozialversicherung
XD62p4Abnahme von Alterssicherungsansprüchen durch Zahlung von Alterssicherungsleistungen
2 + 3 — 4XD85Zunahme von Alterssicherungsansprüchen aufgrund von Sozialbeiträgen und Alterssicherungsleistungen
XD816Anwartschaftsübertragungen zwischen Alterssicherungssystemen
XD827Veränderung der Anwartschaften aufgrund verhandelter Änderungen des Alterssicherungssystems
Veränderung von Alterssicherungsansprüchen aufgrund sonstiger Ströme
XK78Veränderung von Alterssicherungsansprüchen aufgrund von Umbewertungen(26)
XK59Veränderung von Alterssicherungsansprüchen aufgrund sonstiger Vermögensänderungen(26)
Bilanz am Jahresende
1 + Σ 5 bis 9XAF63LE10Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungen
XP111Produktionswert
Legende:
nicht anwendbar
In den Hauptkonten nicht enthaltene Daten

Fußnote(n):

(1)

Eine detaillierte Beschreibung der genauen Anforderungen kann den entsprechenden Tabellen entnommen werden. Lieferfristen in Klammern gelten nur in bestimmten Fällen.

(2)

(3) bezieht sich auf die Übermittlung zum Zeitpunkt t + 3 Monate. Übermittelt ein Mitgliedstaat einen kompletten Datensatz zum Zeitpunkt t + 2 Monate, so erübrigt sich die Frist von t + 3 Monaten.

(3)

(3) bezieht sich auf die Übermittlung zum Zeitpunkt t + 3 Monate. Übermittelt ein Mitgliedstaat einen kompletten Datensatz zum Zeitpunkt t + 85 Tage, so erübrigt sich die Frist von t + 3 Monaten.

(4)

Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 1).

(*)

Nur für „Transaktionen mit Finanzinstrumenten” ; nicht aussagekräftig im Fall der „realen Vermögensänderungen” , der „Umbewertung von Finanzinstrumenten” und der Angaben über den Partnersektor.

(**)

Angaben über den Partnersektor für diese Position nicht relevant.

(5)

Daten der Teilsektoren des Staates (S.13) konsolidiert.

(6)

Die Untergliederung soll die tatsächliche Zusammensetzung am Ende des letzten Bezugszeitraums widerspiegeln ( „feste Zusammensetzung” ).

(7)

Daten der Teilsektoren des Staates (S.13) konsolidiert.

(8)

Die Untergliederung soll die tatsächliche Zusammensetzung am Ende des letzten Bezugszeitraums widerspiegeln ( „feste Zusammensetzung” ).

(9)

A*6 entspricht den folgenden aggregierten Positionen der NACE Rev. 2 Untergliederung A*10: — (G, H, I und J) anstatt (G, H und I) und (J); — (K, L, M und N) anstatt (K), (L) und (M and N) — (O, P, Q, R, S, T und U) anstatt (O, P und Q) und (R, S, T und U).

(10)

Für die Daten nach Gütergruppen in den Aufkommens- und Verwendungstabellen und den Input-Output-Tabellen findet das Inlandskonzept Anwendung. Anpassungen an das Inländerkonzept (Direktkäufe im Ausland durch Gebietsansässige) werden als Zeilensummen in Teil (2) der Tabelle aufgenommen. Importe nach Gütergruppen (CIF) umfassen keine Direktkäufe im Ausland durch Gebietsansässige.

(11)

Importe werden wie folgt aufgegliedert:

a)
S.21 Mitgliedstaaten und Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, a1) S.2I Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die Europäische Zentralbank und andere Organe und Einrichtungen des Euro-Währungsgebiets, a2) S.21 - S.2I Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets und Organe und Einrichtungen der Europäischen Union (mit Ausnahme der Europäischen Zentralbank und anderer Organe und Einrichtungen des Euro-Währungsgebiets) und b) S.22 Drittländer und in der Europäischen Union gebietsfremde internationale Organisationen, unter Berücksichtigung des Umstands, dass:

sie die tatsächliche Zusammensetzung am Ende jedes Bezugszeitraums widerspiegeln ( „evolvierende Zusammensetzung” );

Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets alle unter den Buchstaben a), a1), a2) und b) genannten Untergliederungen liefern müssen; Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets die Untergliederungen gemäß den Buchstaben a) und b) zu melden haben aber die Meldung der Untergliederungen gemäß den Buchstaben a1) und a2) fakultativ ist.

(***)

Die nachstehend genannten fünf zusätzlichen Tabellen sind nur alle fünf Jahre erforderlich (für Bezugsjahre, die auf 0 oder 5 enden). Die Lieferung dieser fünf zusätzlichen Tabellen ist zu jeweiligen Preisen obligatorisch, zu Vorjahrespreisen fakultativ.

Die fünf Tabellen sind die folgenden:

Verwendungstabelle zu Herstellungspreisen (bestehend aus den Zeilenblöcken (1) - (7)).

Verwendungstabelle der Inlandsproduktion zu Herstellungspreisen (bestehend aus den Zeilenblöcken (1) und (2)).

Verwendungstabelle der Importe zu Herstellungspreisen (bestehend aus den Zeilenblöcken (1) und (2)).

Tabelle der Handels- und Transportspannen (bestehend aus den Zeilenblöcken (1) und (2)).

Tabelle der Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen (bestehend aus den Zeilenblöcken (1) und (2)).

(12)

Für die Daten nach Gütergruppen in den Aufkommens- und Verwendungstabellen und den Input-Output-Tabellen findet das Inlandskonzept Anwendung. Anpassungen an das Inländerkonzept (Direktkäufe im Ausland durch Gebietsansässige und Käufe gebietsfremder Haushalte im Inland) werden als Zeilensummen in Teil (3) der Tabelle aufgenommen. Konsumausgaben der privaten Haushalte nach Gütergruppen umfassen keine Direktkäufe im Ausland durch Gebietsansässige. Konsumausgaben der privaten Haushalte nach Gütergruppen umfassen Käufe gebietsfremder Haushalte im Inland. Exporte nach Gütergruppen (FOB) umfassen keine Käufe gebietsfremder Haushalte im Inland.

(13)

Nur zu jeweiligen Preisen.

(14)

Exporte werden wie folgt aufgegliedert:

j)
S.21 Mitgliedstaaten und Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, j1) S.2I Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die Europäische Zentralbank und andere Organe und Einrichtungen des Euro-Währungsgebiets, j2) S.21 - S.2I Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets und Organe und Einrichtungen der Europäischen Union (mit Ausnahme der Europäischen Zentralbank und anderer Organe und Einrichtungen des Euro-Währungsgebiets) und b) S.22 Drittländer und in der Europäischen Union gebietsfremde internationale Organisationen, unter Berücksichtigung des Umstands, dass:

sie die tatsächliche Zusammensetzung am Ende jedes Bezugszeitraums widerspiegeln ( „evolvierende Zusammensetzung” );

Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets alle unter den Buchstaben j), j1), j2) und k) genannten Untergliederungen liefern müssen; Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets Untergliederungen gemäß den Buchstaben j) und k) zu melden haben, die Meldung der Untergliederungen gemäß den Buchstaben j1) und j2) aber fakultativ ist.

(15)

Auf freiwilliger Basis.

(****)

Die Lieferung der zwei nachstehend genannten Tabellen mit Angaben zu jeweiligen Preisen ist obligatorisch:

Symmetrische Input-Output-Tabelle der Inlandsproduktion zu Herstellungspreisen (bestehend aus Zeilenblock (1), Zeilenblock (2), der Zeile „Verwendung der Importe” sowie den Zeilenblöcken (3) und (4))

Symmetrische Input-Output-Tabelle der Importe zu Herstellungspreisen (bestehend aus den Zeilenblöcken (1) und (2))

(*****)

Wirtschaftsbereich/Wirtschaftsbereich, sofern dies eine geeignete Annäherung für Güter/Güter ist.

(******)

Nur für Untertabelle Inlandsproduktion

(16)

Für die Daten nach Gütergruppen in den Aufkommens- und Verwendungstabellen und den Input-Output-Tabellen findet das Inlandskonzept Anwendung. Anpassungen an das Inländerkonzept (Direktkäufe im Ausland durch Gebietsansässige und Käufe gebietsfremder Haushalte im Inland) werden als Zeilensummen aufgenommen. Konsumausgaben der privaten Haushalte nach Gütergruppen umfassen keine Direktkäufe im Ausland durch Gebietsansässige. Konsumausgaben der privaten Haushalte nach Gütergruppen umfassen Käufe gebietsfremder Haushalte im Inland. Exporte nach Gütergruppen (FOB) umfassen keine Käufe gebietsfremder Haushalte im Inland.

(17)

Auf freiwilliger Basis.

(18)

Importe und Exporte werden wie folgt aufgegliedert:

j)
S.21 Mitgliedstaaten und Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, j1) S.2I Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die Europäische Zentralbank und andere Organe und Einrichtungen des Euro-Währungsgebiets, j2) S.21 - S.2I Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets und Organe und Einrichtungen der Europäischen Union (mit Ausnahme der Europäischen Zentralbank und anderer Organe und Einrichtungen des Euro-Währungsgebiets) und b) S.22 Drittländer und in der Europäischen Union gebietsfremde internationale Organisationen, unter Berücksichtigung des Umstands, dass:

sie die tatsächliche Zusammensetzung am Ende jedes Bezugszeitraums widerspiegeln ( „evolvierende Zusammensetzung” );

Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets alle unter den Buchstaben j), j1), j2) und k) genannten Untergliederungen liefern müssen; Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets Untergliederungen gemäß den Buchstaben j) und k) zu melden haben, die Meldung der Untergliederungen gemäß den Buchstaben j1) und j2) aber fakultativ ist.

(19)

Die Daten werden zu jeweiligen Preisen geliefert.

(20)

Die Daten für die Spalten G und H haben drei Datensätze umfassen, die auf den versicherungsmathematischen Berechnungen für diese Alterssicherungssysteme beruhen. In den Datensätzen hat sich das Ergebnis einer Sensitivitätsanalyse zu den wichtigsten Parametern der Berechnungen widerzuspiegeln, auf die sich die Statistiker auf der einen Seite und die dem Ausschuss für Wirtschaftspolitik zuarbeitenden Sachverständigen für Bevölkerungsalterung auf der anderen Seite geeinigt haben. Die anzuwendenden Parameter werden gemäß Artikel 2 Absatz 3 dieser Verordnung klargestellt.

(21)

In derartigen sonstigen Systemen ohne Beitragszusagen, die oft als Hybridsysteme bezeichnet werden, sind beide Elemente (Leistungszusage und Beitragszusage) kombiniert.

(22)

Vom Staat für seine derzeitigen und früheren Arbeitnehmer betriebene Systeme.

(23)

Es handelt sich hier um rechtlich unselbstständige Systeme mit Leistungszusagen, deren Alterssicherungsansprüche in den Hauptkonten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen verbucht werden.

(24)

Angaben zu Ansprüchen gebietsfremder Haushalte werden nur dann gesondert ausgewiesen, wenn die Beziehungen zur übrigen Welt im Alterssicherungsbereich signifikant sind.

(25)

Diese zusätzlichen Beträge stellen die Rendite auf die Forderungen der Mitglieder gegenüber Alterssicherungssystemen dar, und zwar sowohl in Form von Kapitalerträgen aus dem Vermögen von Systemen mit Beitragszusagen als auch in Form der Senkung des Abzinsungsfaktors bei Systemen mit Leistungszusagen.

(26)

Eine detailliertere Aufschlüsselung dieser Positionen muss für die in den Spalten G und H abgebildeten Systeme anhand der durchgeführten Modellrechnungen übermittelt werden.

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