ANHANG I VO (EU) 2013/562
Folgende Änderung der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Queijo Serra da Estrela” wird genehmigt:
Beschreibung des Erzeugnisses: Es wird beantragt, den „Queijo Serra da Estrela” in einem kleineren Format (0,5 kg) vertreiben zu dürfen. Dies ist die Mindestgröße, um die besonderen organoleptischen Eigenschaften zu bewahren. Der Durchmesser des Käses wird entsprechend von 11 auf 9 cm verringert.
Ursprungsnachweis: Es wird beantragt, das Aufbringen einer nummerierten Kaseinmarke verpflichtend vorzuschreiben, um die Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses zu verbessern, das Ursprungsgebiet nachzuweisen und gemäß den Vorgaben der Spezifikation jedes erzeugte Los „Queijo Serra da Estrela” der entsprechenden Milchlieferung zuordnen zu können.
Verwendet werden die von der Erzeugergemeinschaft zugelassenen Kaseinmarken. Diese stellt die Marken allen betroffenen Erzeugern unterschiedslos zur Verfügung und gewährleistet, dass keine Nummer oder Serie mehrfach vergeben wird. Die Marken können nicht von einem Käse auf einen anderen übertragen werden und werden unbrauchbar, wenn man sie abzieht.
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