Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2013/581
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 17. Juni 2013
Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,
Neelie Kroes
Vizepräsidentin
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