Präambel VO (EU) 2013/592

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1337/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zu europäischen Statistiken über Dauerkulturen(1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Verordnung (EU) Nr. 1337/2011 bildet den Rahmen für die Erstellung vergleichbarer europäischer Statistiken über Dauerkulturen.
(2)
Die Datenstruktur für die Übermittlung statistischer Daten über Obst- und Olivenanlagen sowie das Standardaustauschformat sollten vorgegeben werden.
(3)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 347 vom 30.12.2011, S. 7.

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