ANHANG I VO (EU) 2013/611
Inhalt der Benachrichtigung der zuständigen nationalen Behörde
Abschnitt 1
Angaben zum Betreiber
- 1.
- Name des Betreibers
- 2.
- Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder eines sonstigen Ansprechpartners für weitere Informationen
- 3.
- Angabe, ob es sich um eine erste oder zweite Benachrichtigung handelt
Erstinformation über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (ggf. in späteren Benachrichtigungen zu ergänzen)
- 4.
- Datum und Zeitpunkt des Vorfalls (falls bekannt, kann nötigenfalls geschätzt werden) und der Feststellung des Vorfalls
- 5.
- Umstände der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (z. B. Verlust, Diebstahl, Vervielfältigung)
- 6.
- Art und Inhalt der betroffenen personenbezogenen Daten
- 7.
- Technische und organisatorische Maßnahmen, die der Betreiber in Bezug auf die betroffenen personenbezogenen Daten ergriffen hat (oder ergreifen wird)
- 8.
- Erbringung relevanter Leistungen durch einen anderen Betreiber (falls zutreffend)
Abschnitt 2
Weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
- 9.
- Zusammenfassung des Vorfalls, der die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten verursacht hat (mit Angabe des physischen Orts der Verletzung und der betroffenen Datenträger)
- 10.
- Anzahl der betroffenen Teilnehmer oder Personen
- 11.
- Mögliche Folgen und mögliche nachteilige Auswirkungen auf Teilnehmer oder Personen
- 12.
- Technische und organisatorische Maßnahmen, die der Betreiber zur Minderung möglicher nachteiliger Auswirkungen ergriffen hat
Mögliche zusätzliche Benachrichtigung der Teilnehmer oder Personen
- 13.
- Inhalt der Benachrichtigung
- 14.
- Verwendete Kommunikationsmittel
- 15.
- Anzahl der benachrichtigten Teilnehmer oder Personen
Mögliche grenzübergreifende Fragen
- 16.
- Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Teilnehmer oder Personen in anderen Mitgliedstaaten betrifft
- 17.
- Benachrichtigung anderer zuständiger nationaler Behörden.
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