ANHANG I VO (EU) 2013/611

Inhalt der Benachrichtigung der zuständigen nationalen Behörde

Abschnitt 1

Angaben zum Betreiber

1.
Name des Betreibers
2.
Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder eines sonstigen Ansprechpartners für weitere Informationen
3.
Angabe, ob es sich um eine erste oder zweite Benachrichtigung handelt

Erstinformation über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (ggf. in späteren Benachrichtigungen zu ergänzen)

4.
Datum und Zeitpunkt des Vorfalls (falls bekannt, kann nötigenfalls geschätzt werden) und der Feststellung des Vorfalls
5.
Umstände der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (z. B. Verlust, Diebstahl, Vervielfältigung)
6.
Art und Inhalt der betroffenen personenbezogenen Daten
7.
Technische und organisatorische Maßnahmen, die der Betreiber in Bezug auf die betroffenen personenbezogenen Daten ergriffen hat (oder ergreifen wird)
8.
Erbringung relevanter Leistungen durch einen anderen Betreiber (falls zutreffend)

Abschnitt 2

Weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

9.
Zusammenfassung des Vorfalls, der die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten verursacht hat (mit Angabe des physischen Orts der Verletzung und der betroffenen Datenträger)
10.
Anzahl der betroffenen Teilnehmer oder Personen
11.
Mögliche Folgen und mögliche nachteilige Auswirkungen auf Teilnehmer oder Personen
12.
Technische und organisatorische Maßnahmen, die der Betreiber zur Minderung möglicher nachteiliger Auswirkungen ergriffen hat

Mögliche zusätzliche Benachrichtigung der Teilnehmer oder Personen

13.
Inhalt der Benachrichtigung
14.
Verwendete Kommunikationsmittel
15.
Anzahl der benachrichtigten Teilnehmer oder Personen

Mögliche grenzübergreifende Fragen

16.
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Teilnehmer oder Personen in anderen Mitgliedstaaten betrifft
17.
Benachrichtigung anderer zuständiger nationaler Behörden.

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