ANHANG I VO (EU) 2013/612

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ELEKTRONISCHEN MELDUNGEN, DIE BEI DER PFLEGE DES VERZEICHNISSES DER WIRTSCHAFTSBETEILIGTEN VERWENDET WERDEN

1.
Die Datenelemente der im Rahmen des EDV-gestützten Systems verwendeten elektronischen Meldungen sind in Datengruppen und ggf. in Datenuntergruppen gegliedert. Die Einzelheiten zu den Datenelementen und ihrer Verwendung finden sich in den Tabellen dieses Anhangs. Hierfür gilt Folgendes:

a)
Spalte A enthält den numerischen Code (Zahl), der jeder Datengruppe und Datenuntergruppe zugeordnet wird; dabei erhält jede Untergruppe die Ordnungsnummer ihrer jeweiligen Daten(unter)gruppe (Beispiel: Die Datengruppe mit der Nummer 1 hat die Datenuntergruppe 1.1, deren Untergruppe wiederum die Nummer 1.1.1 hat);
b)
Spalte B enthält den alphabetischen Code (Buchstabe), der jedem Datenelement einer Daten(unter)gruppe zugeordnet wird;
c)
Spalte C enthält die Bezeichnung der Daten(unter)gruppe oder des Datenelements;
d)
Spalte D enthält für jede Daten(unter)gruppe oder jedes Datenelement einen Kennbuchstaben, aus dem hervorgeht, ob die Eingabe der entsprechenden Daten

i)
„R” (Required), d. h. erforderlich ist und die Angabe zwingend zu erfolgen hat. Hat eine Daten(unter)gruppe den Kennbuchstaben „O” (Optional) oder „C” (Conditional), können Datenelemente innerhalb dieser Datengruppe dennoch die Wertigkeit „R” (Required) besitzen, wenn die zuständigen Behörden des Mitgliedstaates beschlossen haben, dass die Daten in dieser Untergruppe anzugeben sind, oder wenn die entsprechende Bedingung anwendbar ist;
ii)
„O” (Optional) ist, was bedeutet, dass die Dateneingabe für die Person, die die Meldung abgibt (Versender oder Empfänger), fakultativ ist, es sei denn, ein Mitgliedstaat hat bestimmt, dass die Daten entsprechend der in Spalte E für einige der fakultativen Daten(unter)gruppen oder Datenelemente vorgesehenen Option erforderlich sind;
iii)
„C” (Conditional) ist, d. h. dass die Verwendung der Daten(unter)gruppe oder des Datenelements durch andere Daten(unter)gruppen oder Datenelemente in derselben Meldung bedingt ist;
iv)
„D” (Dependent) ist, die Verwendung der Daten(unter)gruppe oder des Datenelements also von einer Bedingung abhängt, deren Vorliegen entsprechend den Spalten E und F nicht mittels des EDV-gestützten Systems überprüft werden kann;

e)
Spalte E enthält die Bedingung(en) für die Eingabe bedingt anzugebender Daten ( „c” ), sowie ggf. Erläuterungen zu den Daten, die optional ( „o” ) und abhängig von einer Bedingung ( „d” ) einzugeben sind, und gibt Aufschluss darüber, welche Daten von den zuständigen Behörden anzugeben sind;
f)
Spalte F enthält, falls erforderlich, Erläuterungen zum Ausfüllen der Meldung;
g)
Spalte G enthält

i)
für einige Daten(unter)gruppen eine Zahl, gefolgt vom Zeichen „x” , die angibt, wie oft die Daten(unter)gruppe in der Meldung wiederholt werden darf (Grundeinstellung = 1);
ii)
für jedes Datenelement — außer für Datenelemente, die Uhrzeit und/ oder Datum angeben — die Merkmale zur Erkennung des Datentyps und der Datenlänge. Die Codes für die Datentypen sind:

— a:
alphabetisch
— n:
numerisch
— an:
alphanumerisch.

Die Zahl nach dem Code gibt die zulässige Datenlänge für das betreffende Datenelement an. Die beiden fakultativen Punkte vor der Längenkennung zeigen an, dass die Daten keine festgelegte, jedoch höchstens die in der Längenkennung angegebene Zahl von Ziffern haben. Ein Komma in der Längenkennung bedeutet, dass die Daten Dezimalstellen enthalten können, wobei die Ziffer vor dem Komma die Gesamtlänge des Attributs und die Ziffer nach dem Komma die Höchstzahl der Ziffern nach dem Dezimalzeichen anzeigt;

iii)
für Datenelemente, die Uhrzeit und/oder Datum angeben, die Angabe „Datum” , „Uhrzeit” , oder „DatumUhrzeit” , was bedeutet, dass Uhrzeit oder Datum bzw. Datum und Uhrzeit unter Verwendung der ISO 8601-Norm für die Darstellung von Datums- und Zeitangaben anzugeben sind.

2.
In den Tabellen dieses Anhangs werden folgende Kurzformen verwendet:

a) e-VD:
elektronisches Verwaltungsdokument;
aa) v-e-VD:
vereinfachtes elektronisches Verwaltungsdokument;
b) ARC:
administrativer Referenzcode;
c) SEED:
System zum Austausch von Verbrauchsteuerdaten (elektronische Datenbank nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012);
d) KN-Code:
Code der Kombinierten Nomenklatur.

3.
In den Tabellen dieses Anhangs werden folgende Begriffsbestimmungen verwendet:

a)
„Datum Beginn” bedeutet „Datum Zulassungsbeginn” oder „Datum Gültigkeitsbeginn” ;
b)
„Datum Ende” bedeutet „Datum Zulassungsende” oder „Datum Gültigkeitsende” ;
c)
„Datum Zulassungsbeginn” bedeutet das Datum, ab dem ein Wirtschaftsbeteiligter durch den zuständigen Mitgliedstaat ermächtigt ist, verbrauchsteuerpflichtige Waren im Sinne von Kapitel IV und Kapitel V Abschnitt 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 herzustellen, zu lagern, zu versenden oder zu empfangen;
d)
„Datum Zulassungsende” bedeutet das Datum, ab dem ein Wirtschaftsbeteiligter durch den zuständigen Mitgliedstaat nicht länger ermächtigt ist;
e)
„Datum Gültigkeitsbeginn” bedeutet das Datum, ab dem Räumlichkeiten oder Gelände eines Wirtschaftsbeteiligten vom zuständigen Mitgliedstaat zu einem Ort erklärt wurden, an dem verbrauchsteuerpflichtige Waren im Sinne von Kapitel IV und Kapitel V Abschnitt 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 hergestellt, versandt oder empfangen werden dürfen;
f)
„Datum Gültigkeitsende” bedeutet das Datum, ab dem Räumlichkeiten oder Gelände eines Wirtschaftsbeteiligten nicht mehr als solcher Ort gelten.

Tabelle 1

Allgemeine Anfrage

(gemäß Artikel 4 Absatz 5, Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 8 Absatz 2)

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Anfrageart R

Mögliche Kennziffern:

1=
(vorbehalten)
2=
Anfrage nach Bezugsdaten
3=
(vorbehalten)
4=
(vorbehalten)
5=
Anfrage zur Resynchronisierung des Verzeichnisses der Wirtschaftsbeteiligten
6=
Anfrage zum Abruf einer Liste von e-VD/v-e-VD
7=
Anfrage für SEED-Statistiken
8=
Anfrage zum Abruf einer Liste von e-VD
9=
Anfrage zum Abruf einer Liste von v-e-VD
n1
b Anfrage Meldungsbezeichnung C

„R” bei „2”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

Mögliche Kennziffern:

„C_COD_DAT” =
Gemeinsame Codeliste
„C_PAR_DAT” =
Gemeinsame Systemparameter
„ALL” =
Für komplette Struktur
a..9
c Anfragende Stelle R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
d Anfrage Korrelationskennung C

„R” bei „2” , „5” , „6” , „7” , „8” oder „9”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

Der Kennwert für ist für jeden Mitgliedstaat einmalig. an..44
e Datum Beginn C

Für 1 e und f:

„R” bei „2” oder „5”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

Datum
f Datum Ende C Datum
g Einziges Datum C

„R” bei „2” oder „5”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

Datum
2 ANFRAGE e-VD-/v-e-VD-LISTE C

„R” bei „6” , „8” oder „9”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

a Code Mitgliedstaat R (Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2
2.1 AA_PRIMÄRKRITERIUM R 99x
a Art des Primärkriteriums R

Mögliche Kennziffern:

1=
ARC
2=
Markenname der Ware
3=
Verbrauchsteuerkategorien der Beförderung
4=
(vorbehalten)
5=
(vorbehalten)
6=
(vorbehalten)
7=
(vorbehalten)
8=
Ort des Empfängers
9=
Ort des Versenders
10=
Ort des Sicherheitsleistenden
11=
(vorbehalten)
12=
Lieferort (Stadt)
13=
Ort des Abgangssteuerlagers
14=
Ort des Beförderers
15=
KN-Code der Ware
16=
Rechnungsdatum
17=
Verbrauchsteuernummer Empfänger
18=
Verbrauchsteuernummer Versender
19=
Verbrauchsteuernummer Sicherheitsleistender
20=
(vorbehalten)
21=
(vorbehalten)
22=
Verbrauchsteuernummer Bestimmungssteuerlager
23=
Verbrauchsteuernummer Abgangssteuerlager
24=
(vorbehalten)
25=
Verbrauchsteuer-Produktcode
26=
Beförderungsdauer
27=
Bestimmungsmitgliedstaat
28=
Abgangsmitgliedstaat
29=
Name Empfänger
30=
Name Versender
31=
Name Sicherheitsleistender
32=
(vorbehalten)
33=
Lieferort (Bezeichnung)
34=
Name Abgangssteuerlager
35=
Name Beförderer
36=
Rechnungsnummer
37=
Postleitzahl Empfänger
38=
Postleitzahl Versender
39=
Postleitzahl Sicherheitsleistender
40=
(vorbehalten)
41=
Postleitzahl Lieferort
42=
Postleitzahl Abgangssteuerlager
43=
Postleitzahl Beförderer
44=
Warenmenge (in einem e-VD-/v-e-VD-Hauptteil)
45=
Bezugsnummer = laufende Nummer, die der Versender zuordnet
46=
Beförderungsart
47=
(vorbehalten)
48=
(vorbehalten)
49=
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Empfänger
50=
(vorbehalten)
51=
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Beförderer
52=
Änderung Bestimmungsort (Ordnungsnummer ≥ 2)
n..2
2.1.1 AA_PRIMÄRKENNWERT O 99x
a Kennwert R Wenn „46” (Beförderungsart), ist ein bestehender in der Liste <BEFÖRDERUNGSARTEN> zu verwenden. an..255
3 STA_ANFRAGE C

„R” bei „7”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

a Art der Statistik R

Mögliche Kennziffern:

1=
Aktive/Inaktive und gestrichene Wirtschaftsbeteiligte
2=
Bevorstehender Ablauf
3=
Wirtschaftsbeteiligte nach Art und Steuerlager
4=
Verbrauchsteuertätigkeit
5=
Änderungen in Verbrauchsteuerzulassungen
n1
3.1 LISTE MITGLIEDSTAATEN R 99x
a Code Mitgliedstaat R (Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2
4 STA_ZEITRAUM C

„R” bei „7”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

a Jahr R n4
b Halbjahr C

Für 4 b, c und d:

Die drei folgenden Datenfelder sind fakultativ und schließen einander aus:

D. h., bei Vorgabe eines dieser Datenfelder sind die beiden anderen nicht anwendbar.

Mögliche Kennziffern:

1=
Erstes Halbjahr
2=
Zweites Halbjahr
n1
c Quartal C

Mögliche Kennziffern:

1=
Erstes Quartal
2=
Zweites Quartal
3=
Drittes Quartal
4=
Viertes Quartal
n1
d Monat C

Mögliche Kennziffern:

1=
Januar
2=
Februar
3=
März
4=
April
5=
Mai
6=
Juni
7=
Juli
8=
August
9=
September
10=
Oktober
11=
November
12=
Dezember
n..2
5 REF_ANFRAGE C

„R” bei „2”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

a Kennzeichen „Gemeinsame Kriterien für die Risikobewertung” O

Mögliche Kennziffern:

0=
nein oder falsch
1=
ja oder richtig
n1
5.1 CODELISTE O 99x
a Anfrage Codeliste O

Mögliche Kennziffern:

1=
Maßeinheiten
2=
Vorgangsarten
3=
Nachweisarten
4=
(vorbehalten)
5=
(vorbehalten)
6=
Sprachencodes
7=
Nationale Verwaltungen
8=
Ländercodes
9=
Packstücke — Codes
10=
Gründe für Beanstandung beim Empfang oder Kontrollbericht
11=
Gründe für Unterbrechungen
12=
(vorbehalten)
13=
Beförderungsarten
14=
Beförderungsmittel/Container
15=
Weinbauzonen
16=
Behandlung des Weinbauerzeugnisses — Codes
17=
Kategorien verbrauchsteuerpflichtiger Waren
18=
Verbrauchsteuerpflichtige Waren
19=
KN-Codes
20=
Entsprechungen KN-Code — verbrauchsteuerpflichtige Ware
21=
Annullierungsgründe
22=
Warnhinweis oder Ablehnung eines e-VD/v-e-VD — Gründe
23=
Verzögerungsgründe
24=
(vorbehalten)
25=
den Vorgang meldende Personen
26=
Ablehnungsgründe
27=
Verzögertes Ergebnis — Gründe
28=
Maßnahmen aufgrund des Ersuchens
29=
Gründe für das Ersuchen
30=
(vorbehalten)
31=
(vorbehalten)
32=
(vorbehalten)
33=
(vorbehalten)
34=
Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich — Gründe
35=
(vorbehalten)
36=
Art des Dokuments
37=
(vorbehalten)
38=
(vorbehalten)
39=
Gründe für Ersuchen um manuellen Abschluss
40=
Gründe für Ablehnung manuellen Abschlusses
41=
Nationale Verwaltung — Grad Plato
n..2

Tabelle 2

Vorgänge betreffend das Verzeichnis der Wirtschaftsbeteiligten

(gemäß Artikel 3 Absatz 3, Artikel 4 Absätze 2 und 3 und Artikel 6 Absatz 3)

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Meldungsart R

Mögliche Kennziffern:

— 1=
Wirtschaftsbeteiligte aktualisieren (Benachrichtigung über Änderung CD/RD)
— 2=
Weitergabe von Aktualisierungen über Wirtschaftsbeteiligte
— 3=
Abruf von Wirtschaftsbeteiligten
— 4=
Extraktion von Wirtschaftsbeteiligten
n1
b Anfrage Korrelationskennung C

„R” bei „3” oder „4”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Meldungsart in Feld 1a)

Der Kennwert für ist für jeden Mitgliedstaat einmalig. an..44
2 ZULASSUNG O 999999x
a Verbrauchsteuernummer R (Siehe Codeliste 1 in Anhang II) Die in der Liste muss einmalig sein. an13
b Umsatzsteuer-Identifikationsnummer O an..14
c Datum Zulassungsbeginn R Datum
d Datum Zulassungsende O Datum
e Code Wirtschaftsbeteiligter (Art) R

Mögliche Kennziffern:

1=
Zugelassener Lagerinhaber
2=
Registrierter Empfänger
3=
Registrierter Versender
4=
Zertifizierter Versender
5=
Zertifizierter Empfänger

Die Kennziffer des Datenelements kann nach Erstellung der ZULASSUNG nicht mehr geändert werden.

n1
f Schlüsselnummer Verbrauchsteuerstelle R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
g Globale Verbrauchsteuerkennung O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II) an22
2.1 ẞNAHME R
a Vorgang R

Mögliche Kennziffern:

— C=
Erstellen
— U=
Aktualisieren
— I=
Stornieren
— D=
Streichen

Für den Vorgang D (Streichen) ist das (siehe in Feld 4.1b) das aktuelle Datum der Anfrage zur Streichung.

a1
b Aktivierungsdatum R Datum
c Zuständiger Datensachbearbeiter O an..35
2.2 NAME UND ANSCHRIFT R 99x
a Name R an..182
b NAD_LNG R (Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2
2.2.1 ANSCHRIFT R
a Straße R an..65
b Hausnummer O an..11
c Postleitzahl R an..10
d Stadt R an..50
e Mitgliedstaat R (Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2
2.3 WIRTSCHAFTSBETEILIGTER (ROLLE) O 9x
a Wirtschaftsbeteiligter (Rolle) R

Mögliche Kennziffern:

— 1=
Direktlieferung gestattet
— 2=
Bestimmungsfelder dürfen nach Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2020/262 frei bleiben

Folgende Kombinationen von sind möglich:

n1
Wb (ART) / Wb (ROLLE) ZUGEL. LAGERINH. REG. EMPF. REG. VERS.
Direktlieferung gestattet X X
Bestimmungsfelder dürfen nach Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2020/262 leer bleiben X X
2.4 KATEGORIE VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN C Mindestens eine der Datengruppen oder <VERBRAUCHSTEUER-PRODUKTCODE> muss vorhanden sein 999x
a Kategorie verbrauchsteuerpflichtiger Waren R

(Siehe Codeliste 3 in Anhang II)

muss in der Liste innerhalb derselben oder desselben einmalig sein

a1
2.5 VERBRAUCHSTEUER-PRODUKTCODE C Mindestens eine der Datengruppen oder <VERBRAUCHSTEUER-PRODUKTCODE> muss vorhanden sein 999x
a Verbrauchsteuer-Produktcode R

(Siehe Codeliste 10 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)

des <Verbrauchsteuer-Produktcode> innerhalb derselben oder desselben nicht zulässig.

Der <Verbrauchsteuer-Produktcode> muss in der Liste <VERBRAUCHSTEUER-PRODUKTCODE> innerhalb derselben , desselben oder derselben <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG> einmalig sein.

Der <Verbrauchsteuer-Produktcode> S600 gilt nur für zertifizierte Versender und zertifizierte Empfänger (siehe Feld 2e) gemäß Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 92/83/EWG des Rates.

an..4
2.6 (BENUTZTES) STEUERLAGER C

„R” , wenn „Zugelassener Lagerinhaber” ist

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code Wirtschaftsbeteiligter (Art) in Feld 2e)

99x
a Schlüsselnummer Steuerlager R

(Siehe Codeliste 1 in Anhang II)

Die „Schlüsselnummer Steuerlager” ist eine von , sodass es mindestens eine aktive Version gibt, deren Gültigkeitsperiode sich für mindestens einen Tag mit der Gültigkeitsperiode der nach dem Aktivierungsdatum der letzteren überschneidet.

Die <Schlüsselnummer Steuerlager> muss in der Liste einmalig sein.

an13
3 STEUERLAGER O 999999x
a Schlüsselnummer Steuerlager R

(Siehe Codeliste 1 in Anhang II)

Die <Schlüsselnummer Steuerlager> muss in der Liste einmalig sein.

Die „Schlüsselnummer Steuerlager” ist dieselbe wie eine von <(BENUTZTES) STEUERLAGER Schlüsselnummer Steuerlager> in einer oder mehreren Datengruppe(n) von „Zugelassener Lagerinhaber” , auch entsprechend Vorschrift 204.

an13
b Datum Gültigkeitsbeginn R Datum
c Datum Gültigkeitsende O Datum
d Schlüsselnummer Verbrauchsteuerstelle R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
3.1 MAẞNAHME R
a Vorgang R

Mögliche Kennziffern:

— C=
Erstellen
— U=
Aktualisieren
— I=
Stornieren
— D=
Streichen

Für den Vorgang D (Streichen) ist das (siehe in Feld 4.1b) das aktuelle Datum der Anfrage zur Streichung.

a1
b Aktivierungsdatum R Datum
c Zuständiger Datensachbearbeiter O an..35
3.2 NAME UND ANSCHRIFT R 99x
a Name R an..182
b NAD_LNG R (Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2
3.2.1 ANSCHRIFT R
a Straße R an..65
b Hausnummer O an..11
c Postleitzahl R an..10
d Stadt R an..50
e Mitgliedstaat R (Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2
3.4 KATEGORIE VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN C Mindestens eine der Datengruppen oder <VERBRAUCHSTEUER-PRODUKTCODE> muss vorhanden sein 999x
a Kategorie verbrauchsteuerpflichtiger Waren R

(Siehe Codeliste 3 in Anhang II)

muss in der Liste innerhalb derselben oder desselben einmalig sein

an1
3.5 VERBRAUCHSTEUER-PRODUKTCODE C Mindestens eine der Datengruppen oder <VERBRAUCHSTEUER-PRODUKTCODE> muss vorhanden sein 999x
a Verbrauchsteuer-Produktcode R

(Siehe Codeliste 10 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)

des <Verbrauchsteuer-Produktcode> innerhalb derselben oder desselben nicht zulässig.

Der <Verbrauchsteuer-Produktcode> muss in der Liste <VERBRAUCHSTEUER-PRODUKTCODE> innerhalb derselben , desselben oder derselben <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG> einmalig sein.

an..4
4 EINZELFALLERMÄCHTIGUNG O 999999x
a Bezugsnummer Einzelfallermächtigung R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II) an13
a1 Wirtschaftsbeteiligter (Art) R

Mögliche Kennziffern:

— 1=
Registrierter Empfänger im Einzelfall
— 2=
Zertifizierter Versender im Einzelfall
— 3=
Zertifizierter Empfänger im Einzelfall
n1
b Bezugsnummer Ausstellende Stelle R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
c Ablaufdatum R Datum
d Kennzeichen wiederverwendbare Einzelfallermächtigung R

Mögliche Kennziffern:

— 0=
nein oder falsch
— 1=
ja oder richtig
n1
e Umsatzsteuer-Identifikationsnummer O an..14
f Beginn Ermächtigung R Datum
g Kennzeichen kleine Weinerzeuger O

Mögliche Kennziffern:

— 0=
nein oder falsch
— 1=
ja oder richtig
n1
4.1 MAẞNAHME R
a Vorgang R

Mögliche Kennziffern:

— C=
Erstellen
— U=
Aktualisieren
— I=
Stornieren
— D=
Streichen

Für den Vorgang D (Streichen) ist das (siehe in Feld 4.1b) das aktuelle Datum der Anfrage zur Streichung.

a1
b Aktivierungsdatum R Datum
c Zuständiger Datensachbearbeiter O an..35
4.2 MIT EINZELFALLERMÄCHTIGUNG VERKNÜPFTER WIRTSCHAFTSBETEILIGTER D

„O” , wenn die Ermächtigungen des zertifizierten Empfängers im Einzelfall mit einer Ermächtigung des zertifizierten Versenders im Einzelfall verknüpft werden sollen

„R” in anderen Fällen

a Verbrauchsteuernummer C

„R” , wenn <Einzelfallermächtigung – Kennzeichen kleine Weinerzeuger> nicht vorhanden oder falsch

„O” in anderen Fällen

Bestehende Kennung im Datensatz

des muss sein:

„Zugelassener Lagerinhaber” ODER „Registrierter Versender” für Ermächtigungen des Typs ODER

„Zertifizierter Versender” für Ermächtigungen des Typs ODER

„Zertifizierter Empfänger” für Ermächtigungen des Typs

Darüber hinaus muss der Mitgliedstaat der ein anderer sein als der Mitgliedstaat, für den die <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG> registriert ist.

ODER

Bestehende Kennung im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>

des muss sein:

„Zertifizierter Versender im Einzelfall” für Ermächtigungen des Typs ODER

„Zertifizierter Empfänger im Einzelfall” für Ermächtigungen des Typs

Darüber hinaus muss der Mitgliedstaat der verknüpften <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG> ein anderer sein als der Mitgliedstaat, für den die <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG> registriert ist.

an13
b Name R an..182
c Straße R an..65
d Hausnummer O an..11
e Postleitzahl R an..10
f Stadt R an..50
g NAD_LNG R (Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2
4.3 EINZELHEITEN EINZELFALLERMÄCHTIGUNG R 999x
a Verbrauchsteuer-Produktcode R

(Siehe Codeliste 10 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)

Der <Verbrauchsteuer-Produktcode> muss in der Liste <VERBRAUCHSTEUER-PRODUKTCODE> innerhalb derselben , desselben oder derselben <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG> einmalig sein.

Der <Verbrauchsteuer-Produktcode> S600 gilt nur für zertifizierte Versender und zertifizierte Empfänger (siehe Feld 4a1) gemäß Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 92/83/EWG des Rates.

Wenn <Einzelfallermächtigung – Kleine Weinerzeuger> angegeben und richtig, muss der <Verbrauchsteuer-Produktcode> sein:

„W200” ODER

„W300”

an..4
b Menge R n..15,3
4.4 NAME UND ANSCHRIFT R 99x
a Name R an..182
b NAD_LNG R (Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2
4.4.1 ANSCHRIFT R
a Straße R an..65
b Hausnummer O an..11
c Postleitzahl R an..10
d Stadt R an..50
e Mitgliedstaat R (Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2

Tabelle 3

Aktualisierung Wirtschaftsbeteiligte abgelehnt

(gemäß Artikel 4)

A B C D E F G
1 Meldung: Vorgänge betreffend das Verzeichnis der Wirtschaftsbeteiligten Einreichung R Für Einzelheiten siehe Tabelle 2
2 ABLEHNUNG R 9999x
a Datum und Uhrzeit der Ablehnung R Datum Uhrzeit
b Code für Begründung der Ablehnung R

    Mögliche Kennziffern:

    — 0=
    Sonstiges
    — 8=
    Zulassung bereits vorhanden (Erstellung)
    — 9=
    Steuerlager bereits vorhanden (Erstellung)
    — 10=
    Einzelfallermächtigung bereits vorhanden (Erstellung)
    — 11=
    Zulassung nicht gefunden (Aktualisierung / Streichung)
    — 12=
    Steuerlager nicht gefunden (Aktualisierung / Streichung)
    — 13=
    Einzelfallermächtigung nicht gefunden (Aktualisierung / Streichung)
    — 26=
    Duplikat festgestellt
    — 27=
    Unstimmigkeit zwischen Verbrauchsteuernummer und Verbrauchsteuerstelle
    — 41=
    Steuerlager darf nur von Lagerinhaber benutzt werden
    — 42=
    Ungültige Steuerlagernummer
    — 43=
    Fehlender zugelassener Lagerinhaber mit Angabe Steuerlager
    — 44=
    Verbrauchsteuernummer fehlt
    — 45=
    Ungültiger Wert für Verbrauchsteuer-Produktcode
    — 46=
    Das Land der Einzelfallermächtigung ist dasselbe wie das des angegebenen Versenders/Empfängers
    — 112=
    Falscher Wert (Code)
    — 115=
    In dieser Position nicht unterstützt

n..2

Tabelle 4

SEED-Statistiken

(gemäß Artikel 7 Absatz 2)

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Anfrage Korrelationskennung R Der Kennwert für ist für jeden Mitgliedstaat einmalig. an..44
2 STA_ZEITRAUM R
a Jahr R n4
b Halbjahr C

Für 2 b, c und d:

Die drei folgenden Datenfelder sind fakultativ und schließen einander aus:

D. h., bei Vorgabe eines dieser Datenfelder sind die beiden anderen nicht anwendbar.

Mögliche Kennziffern:

— 1=
Erstes Halbjahr
— 2=
Zweites Halbjahr
n1
c Quartal C

Mögliche Kennziffern:

— 1=
Erstes Quartal
— 2=
Zweites Quartal
— 3=
Drittes Quartal
— 4=
Viertes Quartal
n1
d Monat C

Mögliche Kennziffern:

— 1=
Januar
— 2=
Februar
— 3=
März
— 4=
April
— 5=
Mai
— 6=
Juni
— 7=
Juli
— 8=
August
— 9=
September
— 10=
Oktober
— 11=
November
— 12=
Dezember
n..2
3 STA_JE_MS O 99x
a Mitgliedstaat R (Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2
b Anzahl aktive Wirtschaftsbeteiligte O n..15
c Anzahl inaktive Wirtschaftsbeteiligte O n..15
d Anzahl der in Kürze ablaufenden Zulassungen O n..15
e Anzahl Steuerlager O n..15
f Anzahl Änderungen Verbrauchsteuerzulassungen O n..15
h Anzahl gestrichene Wirtschaftsbeteiligte O n..15
3.1 WIRTSCHAFTSBETEILIGTER_ART O 9x
a Wirtschaftsbeteiligter (Art) R

Mögliche Kennziffern:

— 1=
Zugelassener Lagerinhaber
— 2=
Registrierter Empfänger
— 3=
Registrierter Versender
— 4=
Zertifizierter Versender
— 5=
Zertifizierter Empfänger
n1
b Anzahl Wirtschaftsbeteiligte R n..15
3.2 KATEGORIE_VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER_WAREN_VORGÄNGE O 9x
a Kategorie verbrauchsteuerpflichtiger Waren R (Siehe Codeliste 3 in Anhang II) a1
b Anzahl Wirtschaftsbeteiligte R n..15
3.3 VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGE_WAREN_VORGÄNGE O 9999x
a Verbrauchsteuer-Produktcode R (Siehe Codeliste 10 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an..4
b Anzahl Wirtschaftsbeteiligte R n..15
4 STA_ALLE_MS O
a Gesamtzahl aktive Wirtschaftsbeteiligte O n..15
b Gesamtzahl inaktive Wirtschaftsbeteiligte O n..15
c Gesamtzahl der in Kürze ablaufenden Zulassungen O n..15
d Gesamtzahl Steuerlager O n..15
e Gesamtzahl Änderungen Verbrauchsteuerzulassungen O n..15
f Gesamtzahl gestrichene Wirtschaftsbeteiligte O n..15
4.1 WIRTSCHAFTSBETEILIGTER_ART_ALLE_MS O 9x
a Wirtschaftsbeteiligter (Art) R

Mögliche Kennziffern:

— 1=
Zugelassener Lagerinhaber
— 2=
Registrierter Empfänger
— 3=
Registrierter Versender
— 4=
Zertifizierter Versender
— 5=
Zertifizierter Empfänger
n1
b Gesamtzahl Wirtschaftsbeteiligte R n..15
4.2 KATEGORIE_VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER_WAREN_VORGÄNGE_ALLE_MS O 9x
a Kategorie verbrauchsteuerpflichtiger Waren R (Siehe Codeliste 3 in Anhang II) a1
b Gesamtzahl Wirtschaftsbeteiligte R n..15
4.3 VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGE_WAREN_VORGÄNGE_ALLE_MS O 9999x
a Verbrauchsteuer-Produktcode R (Siehe Codeliste 10 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an..4
b Gesamtzahl Wirtschaftsbeteiligte R n..15

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.