Artikel 7 VO (EU) 2013/617

Marktaufsicht und Nachprüfungsverfahren

Die Marktaufsicht wird nach den Bestimmungen der Richtlinie 2009/125/EG durchgeführt.

Die Kontrolle von Computern zur Feststellung ihrer Konformität mit den geltenden Ökodesign-Anforderungen erfolgt nach dem Nachprüfungsverfahren des Anhangs III Nummer 2 dieser Verordnung.

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