ANHANG VO (EU) 2013/624

In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 wird in der Tabelle folgende Zeile eingefügt:

09.0096 21069098 Andere Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, den Vereinigten Staaten von Amerika zugewiesen Vom 1. Juli bis zum 30. Juni 1550 t EA(*)(**)

Fußnote(n):

(*)

Das Zeichen „EA” bedeutet, dass ein gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 festzusetzender Agrarteilbetrag auf die Waren zu erheben ist.

(**)

Die Inanspruchnahme des Zollkontingents ist an die Vorlage einer von den zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß den Bestimmungen der Artikel 55 bis 65 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 ausgestellten Ursprungsbescheinigung gebunden.

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