Artikel 1 VO (EU) 2013/651
Zulassung
Das im Anhang genannte Klinoptilolith sedimentären Ursprungs, das der Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe” und den Funktionsgruppen „Bindemittel” und „Trennmittel” angehört, wird unter den in dem genannten Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.