Artikel 1 VO (EU) 2013/665

Gegenstand und Geltungsbereich

1. In dieser Verordnung werden Anforderungen an die Kennzeichnung von netzbetriebenen Staubsaugern einschließlich Hybridstaubsaugern und an die Bereitstellung zusätzlicher Produktinformationen für diese Geräte festgelegt.

2. Diese Verordnung gilt nicht für:

(a)
Nasssauger, kombinierte Nass- und Trockensauger, akkubetriebene Staubsauger, Saugroboter, Industriestaubsauger und Zentralstaubsauger;
(b)
Bohnermaschinen;
(c)
Staubsauger für den Außenbereich.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.