ANHANG V VO (EU) 2013/665
Informationen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass der Nutzer das Produkt ausgestellt sieht
- 1.
-
Die in Artikel 4 Buchstabe b genannten Informationen sind in nachstehender Reihenfolge anzugeben:
- (a)
- die Energieeffizienzklasse, ermittelt gemäß Anhang I;
- (b)
- der durchschnittliche jährliche Energieverbrauch gemäß Anhang VI;
- (c)
- bei Universalstaubsaugern und Teppichstaubsaugern die Teppichreinigungsklasse, ermittelt gemäß Anhang I; bei Hartbodenstaubsaugern die Angabe „nicht für den Gebrauch auf Teppichen geeignet” ;
- (d)
- bei Universalstaubsaugern und Hartbodenstaubsaugern die Hartbodenreinigungsklasse, ermittelt gemäß Anhang I; bei Teppichstaubsaugern die Angabe „nicht für den Gebrauch auf harten Böden geeignet” ;
- (e)
- die Staubemissionsklasse, ermittelt gemäß Anhang I;
- (f)
- der Schallleistungspegel gemäß Anhang VI.
- 2.
- Werden noch weitere Angaben, die im Produktdatenblatt enthalten sind, bereitgestellt, sind sie in der Form und Reihenfolge gemäß Anhang III aufzuführen.
- 3.
- Schrifttyp und Schriftgröße, in der alle in diesem Anhang genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein.
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