ANHANG V VO (EU) 2013/665

Informationen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass der Nutzer das Produkt ausgestellt sieht

1.
Die in Artikel 4 Buchstabe b genannten Informationen sind in nachstehender Reihenfolge anzugeben:

(a)
die Energieeffizienzklasse, ermittelt gemäß Anhang I;
(b)
der durchschnittliche jährliche Energieverbrauch gemäß Anhang VI;
(c)
bei Universalstaubsaugern und Teppichstaubsaugern die Teppichreinigungsklasse, ermittelt gemäß Anhang I; bei Hartbodenstaubsaugern die Angabe „nicht für den Gebrauch auf Teppichen geeignet” ;
(d)
bei Universalstaubsaugern und Hartbodenstaubsaugern die Hartbodenreinigungsklasse, ermittelt gemäß Anhang I; bei Teppichstaubsaugern die Angabe „nicht für den Gebrauch auf harten Böden geeignet” ;
(e)
die Staubemissionsklasse, ermittelt gemäß Anhang I;
(f)
der Schallleistungspegel gemäß Anhang VI.

2.
Werden noch weitere Angaben, die im Produktdatenblatt enthalten sind, bereitgestellt, sind sie in der Form und Reihenfolge gemäß Anhang III aufzuführen.
3.
Schrifttyp und Schriftgröße, in der alle in diesem Anhang genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein.

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