Artikel 1 VO (EU) 2013/666
Gegenstand und Geltungsbereich
(1) In dieser Verordnung werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung ( „Ökodesign” ) netzbetriebener Staubsauger einschließlich Hybridstaubsaugern im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen festgelegt.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für:
- a)
- Nasssauger, kombinierte Nass- und Trockensauger, akkubetriebene Staubsauger, Saugroboter, Industriestaubsauger und Zentralstaubsauger;
- b)
- Bohnermaschinen;
- c)
- Staubsauger für den Außenbereich.
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